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GSFwA-rund ums erben und wohnrecht usw.


crisu

Empfohlene Beiträge

Hi leute!

ihr wisst sicher bescheid.

mein fräulein hat vor jahren omas haus geerbt. sie steht im grundbuch als besitzerin, jedoch hat ihr onkel das wohnrecht. wohnen tut der nicht dort, sondern wohnt bei seiner lebensgefährtin und in dem haus was meine geerbt hat wohnt der schon gute 15 jahre nicht mehr. das haus steht leer und wird von meiner schwiegermama in spe betreut, also was pflege angeht.

gekümmert hat sich der um das haus noch nie weder nen cent eingesteckt.

wir wollen eigentlich die hütte umbauen, er gibt das wohnrecht nicht her jedoch meint er wir sollen tun und machen was wir wollen mit dem haus. interessiert ihm nicht.

wenns ihm wurscht wäre, dann sollte er das wohnrecht hergeben? wir wollen da jetz mit nem umbau nicht anfangen, weil sonst der jenige im schlimmsten fall daherkommt und meint er darf da wohnen.

hab den fall gestern meinem kumpel erzählt der grad frischen mag. in JUS ist, er wird sich die unterlagen anschaun und uns dann beraten.

dennoch wollt ich wissen was das gaysf über solche themen weiss ;-)

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Das Wohnrecht steht einerseits im Grundbuch. => Da steht aber nur: "Wohnrecht für Person X"

Für alles weitere gibt es einen notariellen Vertrag, in diesem ist in der Regel genau festgelegt, auf welche Räume sich das Wohnrecht bezieht, ob z.B. Garten mitbenutzt werden darf etc. Weiterhin dürfte (bzw sollte) da drin stehen wer die Heiz, bzw Nebenkosten zu tragen hat und wer für die Instandhaltung der Räume zu sorgen hat und ob das Wohnrecht ggfs. einem Dritten übertragen werden kann und ggfs noch viel mehr bezüglich Verpflegung, Fahrten zum Arzt und so weiter (obwohl das schon wieder Richtung "Altenteil" geht)

So ist das zumindest bei uns in D, weiß jetzt allerdings nicht ob das evtl. bei euch in Ösiland anders geregelt ist.

P.S.

Klugscheißmodus an:

Deine Frau ist "Eigentümerin", nicht "Besitzerin" :-)

Wenn ich Dir meine Vespa zu fahren überlasse, bist Du zwar (unmittelbarer) Besitzer, ich bleibe aber trotzdem Eigentümer (und mittelbarer Besitzer) :-D

Klugscheißmodus aus ;-)

Bearbeitet von c_rath
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was meinst du mit niesbrauch? er hat wohnrecht!

mit pflege meinte ich nur, das meine schwiegermama dieses haus betreut, wenn man nichts tut wirds ja grausam. ;-)

gehören tut die hütte laut grundbuch meinem fräulein! sie könnte es jederzeit vermieten wenn sie möchte soviel ich weiss, nur er hat auch das wohnrecht.

wir schaun uns die unterlagen die woche mit meinem jus-kumpel mal genauer an.

aber danke schonmal :cheers:

Bearbeitet von crisu
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Nießbrauch bedeutet folgendes:

Dir gehört z.B. eine Wiese voll mit Apfelbäumen, für deinen Vater z.B. ist ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.

=> Du darfst dich jetzt zwar am Anblick der Äpfel erfreuen und Dir überlegen was du damit alles tolles machen könntest => pflücken darfst Du die Äpfel aber nicht, sondern nur der der das Nießbrauchrecht hat. In diesem Beispiel dein alter Herr.

Gleiches gilt für Häuser:

Beispiel:

Dir gehört ein vollständig vermietetes Haus mit 4 Wohnungen, ich hab Nießbrauchrecht

=> Dir gehörts, ich krieg die Miete :-D

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen:

=> kann an eigentlich nur klären wenn man weiß was genau damals vereinbart wurde und da müsste es einen Vertrag drüber geben.

Den scheint ihr ja zu haben und nen Kumpel der sich auskennt auch, von daher => "everything in the green area" (zunächst zumindest, weiß ja nicht wie sich das weiter entwickelt)

Bearbeitet von c_rath
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ne miete zahlt er keine, wohnt ja auch nicht dort. er wohnt bei seiner lebensgefährtin!

wenn wir nichts machen verfällt das haus, weil ihm ist das mehr wie egal. nur hätte es eine sehr gute substanz was drauß zumachen und meine hat ja auch das haus geerbt.

nur wenn er vom wohnrecht nicht weicht is es irgendwie doof umzubauen, nicht das später böse überaschungen kommen.

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Servus!

Oder noch schlimmer:

Wenn er vermieten darf und Ihr nicht könnte er hergehen, euch das renovieren lassen und nachher das renovierte Haus fremdvermieten.

Ich weiß ja nicht wie eure Verhältniß zum Onkel ist und was er so für ein Typ ist, aber ein Risiko besteht zumindest.

Den Vertrag gut prüfen lassen und Vereinbarungen mit dem Onkel schriftlich fixieren. Nicht, dass er später ganz anders reagiert.

Und: Evtl. steht ja auch im Vertrag, dass er für die Erhaltung verantwortlich ist, dann kannste Ihn natürlich bei der Nase packen.

greets,

Jan

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naja auf jedenfall heissts den vertrag ordentlich durchzublättern, vermieten darf er nichts das wissen wir.

wenn er aber für die erhaltung zuständig is, dann ham wir ihn.

verhältniss is naja geht so, aber seit der aussage von ihm herrscht gespannte stimmung zu ihm. ich glaube er hat schiss das ihm seine lebensgefährtin ausn haus kickt, weil er nicht grad wenig säuft ;-)

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doch an der sache find ich die tatsache das es unseren plan zurückwirft, wir wollten nächstes jahr mit umbauen anfangen.

wenn wir das jetz nicht machen, wer weiss wieviel zeit vergeht und die hütte steht unnötig leer nur weil dieser arsch mit ohren sich weigert das wohnrecht herzugeben und er dies aber nichtmal nutzt, im gegenteil....wenn die schwiegermama beim haus nichts pflegen würde, dann würd es verwildern.

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bei uns heisst das fruchtgenussrecht.

und ja crisu, wenns im grundbuch drinsteht wirst das nur schwer rausbekommen ohne seiner zustimmung.

einzig der vertrag und dessen details wird da nun weiterhelfen oder auch nicht...

unklar finde ich jedoch deine aussage dass der onkel das wohnrecht hat, deine bessere hälfte aber jederzeit vermieten könnte.

hat das haus 2 wohneinheiten und sind diese auch so im vertrag verankert?

sonst kann sie nicht einfach ein haus vermieten indem jemand anderer vertraglich und grundbücherlich das wohnrecht hat.

im schlimmsten fall müsst ihr, so grausam das klingt, warten bis der säufer den weg allen irdischen geht...

...ob ein jus-student ausreicht euch da zu helfen...ich würde euch empfehlen in diesem fall einen erfahrenen anwalt zu konsultieren und die paar euro im gegenwert chancen auf das haus zu haben riskieren.

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bei uns heisst das fruchtgenussrecht.

und ja crisu, wenns im grundbuch drinsteht wirst das nur schwer rausbekommen ohne seiner zustimmung.

einzig der vertrag und dessen details wird da nun weiterhelfen oder auch nicht...

unklar finde ich jedoch deine aussage dass der onkel das wohnrecht hat, deine bessere hälfte aber jederzeit vermieten könnte.

hat das haus 2 wohneinheiten und sind diese auch so im vertrag verankert?

sonst kann sie nicht einfach ein haus vermieten indem jemand anderer vertraglich und grundbücherlich das wohnrecht hat.

im schlimmsten fall müsst ihr, so grausam das klingt, warten bis der säufer den weg allen irdischen geht...

...ob ein jus-student ausreicht euch da zu helfen...ich würde euch empfehlen in diesem fall einen erfahrenen anwalt zu konsultieren und die paar euro im gegenwert chancen auf das haus zu haben riskieren.

servus vic!

er scheisst sich nix um das haus das is ja das aller ärgste. auf jedenfall muss der vertrag ordentlich geprüft und angschaut werden und mein kumpel is kein student mehr ;-) er schaut sich das an aber hat mir schon nen guten anwalt empfohlen.

und was du meinst mit grausam ;-) wir verstehen uns, ja das wäre am besten :cheers:

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...er schaut sich das an aber hat mir schon nen guten anwalt empfohlen.

wohl einer der besten empfehlungen die du bekommen kannst.

kann ja nicht jeder überall gut sein, wenn er so ehrlich ist und dich an einen seiner kollegen empfiehlt solltest du das auch wahrnehmen.

"ums haus scheissen" muss sich, sofern nicht anderst vertraglich geregelt (und das wird aber meist mieterseitig dann angefochten und gewonnen), der hauseigentümer.

nicht der "mieter", der muss nur drin wohnen wie es "üblich" (ja so wird das genannt in den gesetztestexten) ist mit all den einhergehenden abnutzungserscheinungen an wohnräumen und gebäudesubstanz.

...blöd wenn man dann nen mieter drin hat der nix fürs bewohnen zahlt, keine kaution gezahlt hat, unkündbar ist und noch dazu aus der familie stammt.

das MRG, WGG und WEG gehören zu meinem täglich Brot, auch wenn ich nur im für Siedlungsgenossenschaften relevante (und da auch nur im Bereich Instandhaltung) sattelfest bin.

aber es hilft alles nichts, ohne einsicht in den vertrag kann man auf ihr problem nicht eingehen und hier nur vermuten, raten und die glaskugel befragen.

ich wunder mich nur über die vertragliche konstellation bzw was sich dabei seitens vertragsverfasser (und unterzeichnerin) gedacht wurde als ein einfamilienhaus an eine person x zur gänze vererbt wurde, einer person y aber das wohnrecht geschenkt wurde.

da kann man es mit person x nicht gut meinen, denn das haus ist dann defacto nichts wert, im gegenteil es kostet sogar geld und man kann es nicht nutzen.

ausser person x zieht mit person y zusammen was in eurem fall ja nett werden würde, oder man rechnet mit dem baldigen ableben von person y.

wohnrecht im vertrag/grundbuch oft bei häusern älterer semester gemacht, die verschenk das haus und verankern im vertrag für sich selbst (sonst könnte der böse beschenkte ja noch zeit lebens das mutterl auf die straße setzen), weil sie wissen dass sie nurmehr ein paar jährchen leben, das wohnrecht mit fruchtgenuss wenn ein garten dabei ist.

paar jahre später tritt das unvermeidbare ein, die urstrumpftant schaut sich die kartoffeln von unten an und der glückliche erbe dass die alte bude von grund auf sanieren (weil alte leute selten was instandhalten, meist die letzten 20-30 jahre nichts) und ist alleiniger besitzer und kann es auch zur gänze nutzen.

lass deinen kumpel mal die entsprechenden absätze zitieren oder tipp du sie ab und gib ein paar infos mehr über das haus preis (eine wohneinheit? zwei wohneinheiten?) sonst wird das hier nicht fruchten.

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ich wunder mich nur über die vertragliche konstellation bzw was sich dabei seitens vertragsverfasser (und unterzeichnerin) gedacht wurde als ein einfamilienhaus an eine person x zur gänze vererbt wurde, einer person y aber das wohnrecht geschenkt wurde.

dürfte aber nicht unüblich sein. ich habe heuer ein haus gekauft (auch im burgenland), das stand vorher ewig leer, weil es der erbe erst nach dem ableben des bruders mit wohnrecht verkaufen konnte...

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Offensichtlich nutzt der Onkel ja das Wohnrecht nicht und zahlt dementsprechend keine Miete.

Rein theoretisch kann dies dem Eigentümer ja nicht zugemutet werden, da er in diesem Falle ja nur permanente Kosten und keinerlei Einnahmen hat.

Ich würde das schnellstens einem Anwalt übergeben.

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@crisu den vertrag konn a mei gattin durchlesen ;-) bzw. sämtliche rechtliche belange in bezug o.a. topic erklären - de suit sich auskennen ;-)

seas ronnie! daunk da, wie heut beredet werd ma des so mochen. danke nochmal, hoff da karlovac radler hod gschmeckt :cheers:

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