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Grünes Kennzeichen

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

mir ist gerade aufgefallen, dass in meiner Zulassungsbescheinigung II für meine VNB3T\2 unter 21. "sonstige Vermerke" --> Grünes Kennzeichen steht.

Hat das irgendeine Bedeutung? ich hab sie bis jetzt normal zugelassen... hat alles problemlos funktiert...

Grüße und danke schon mal

Geschrieben

grün ist steuerbefreit, haben normalerweise die landwirtschaftlichen fahrzeuge

Geschrieben
  • Autor

Ich glaub das hängt bei dem Roller damit zusammen, dass der als Firmenfahrzeug vom Pförtner auf einem Betriebsgelände gelaufen ist... und die Stadt hat es beim umschreiben vom Brief mit übernommen...

Geschrieben

uiuiui, da wird jetzt aber wild gemixt.

grün, bekommt der land/forstwirt, oder der spediteur der mehrere auflieger aber nur einen sattelschlepper hat,genauso wie teilw. gemeinnützige organisationen. die farbe zeigt diese steuerbefreiung an, um mißbrauch der polizei anzuzeigen. zb. gewerblicher gütertransport mit dem traktor und anhänger im nebengewerbe.

das die 125 keine steuer zahlt ist was anderes.

gruß

Geschrieben

aber ist ne 125er nicht sowieso Steuerfrei ?

nein, die zu zahlende steur ist einfach nur zu gering. so das der verwaltungsaufwand mehr kosten würde als die steuer einbringt.

Geschrieben

nein, die zu zahlende steur ist einfach nur zu gering. so das der verwaltungsaufwand mehr kosten würde als die steuer einbringt.

man lernt nie aus :wacko:

Geschrieben

ich bezweifle auch,dass die 11 euro für die 150er oder die 14.- für die 200er

für den verwaltungsaufwand reichen....

Geschrieben

ich bezweifle auch,dass die 11 euro für die 150er oder die 14.- für die 200er

für den verwaltungsaufwand reichen....

Zahle ich aber für die 133 ccm Jahr für Jahr brav. Scheint sich fürs Finanzamt wohl doch zu rechnen (da wohl eh automatisiert).

Geschrieben

Nach der Gesetzeslage besteht auch für Motorroller eine Steuerpflicht. Seit Juli 1998 ist für diese Leichtkrafträder (-roller ) jedoch keine Steuer mehr zu zahlen. Die ursprünglich eingeführte Steuer von 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum wurde durch die Einführung einer Kleinbetragsverordnung ( KBV ) abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand ( unter 10 Euro ).

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