M221 Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Ich am 14.09. einen Strafzettel wegen Parkenim Halteverbot erhalten, den ich natürlichordnungsgemäß ignoriert habe. Jetzt trudelteam Samstag ein Schreiben von der ZentralenBußgeldstelle ein. Ich muß zu den 15,00 EuroGeldbuße weitere 23,50 Euro zahlen, da der erlassene Bescheid als unzustellbar zurück kam. Nur weil der Horst von der Post beim ersten Anlaufmeinen Briefkasten nicht gefunden hat, soll ich auf einmal 38,50 Euro zahlen?Was tun? Einspruch einlegen? Bezahlen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Diesel Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Bezahlen!Aus der OwiG kommst du kaum raus und das mit der Zustellung wäre deine Beweispflicht, wobei mir die 23 Ocken eher so vorkommen, dass die unabhängig von der Zustellbefremdung angefallen wären, weil du nicht gleich gelöhnt hast. Die Jungs und Mädels von der Bußgeldstelle haben meist den längeren Atem, denn die werden für solcherlei Atmung bezahlt.Olli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freibier Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Hatte mal den Fall, dass ich tatsächlich die ersten beiden Schrieben nicht bekommen hatte und dann eine Mahnung über einen Recht hoheln Betrag, keine Ahnung mehr wie hoch genau. Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....Gruß, Ralf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespadirk Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Theoretisch könntest du auch Akteneinsicht bei der Stadt/Kreis/Landratsamt verlangen.Geht aus deren Unterlagen hervor, dass die Knolle abgeschickt wurde, hast du ein Problem.Gruß Dirk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 da du nachweisen kannst, daß du zum zeitpunkt der zustellung die adresse hattest, trifft dich keine schuld an der unfähigkeit des Postlers.....genauso, wie wenn du nachweislich verreist warst.....Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist das Stichwort...Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespadirk Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Wiedereinsetzung ist nicht einschlägig, da ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer Sachrüge jedenfalls unbegründet ist, da der Betroffene nicht verhindert war, eine Frist einzuhalten.Gute Nacht!Dirk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 Zahl doch einfach die...."15,-" für die Knolle und wart erstmal ab Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 6. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2010 klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...anders sähe es aus, wenns verlorengegangen wäre...(z.B. im falschen briefkasten gelandet bei einem nachbarn, ders dann weggeworfen hat)Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kotzerider Geschrieben 7. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2010 Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....Ich würde auch bei der Stadt anrufen und sagen, Du hättest den ersten Brief nicht bekommen. Du hast schließlich nen Fehler gemacht, und wärst na klar bereit den auch zu bezahlen, 15€. Klappt immer in Hannover!Nicht zahlen würde ich lassen, die haben doch den längeren Atem, und hier gehts ja nicht um deinen Führerschein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Diesel Geschrieben 7. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2010 klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...eben nicht. Die Frist ist die auf dem Ticket und nicht die auf dem angeblich unzustellbaren Schreiben.Die genannten 5 Euretten kommen mir recht gynstig vor; hier kostet das Verstreichen der ersten Frist (Ticket) mehr.Olli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fullerton Geschrieben 7. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2010 Hatte den gleichen Fall. Knöllchen entsorgt, Mahnung nie erhalten.Anruf bei der Stadt, laut Unterlagen verschickt. Also zahlen oder Anwalt. Bei der Summe eines Knöllchen+Mahnung ist wohl klar,was ich gemacht habe...D. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M221 Geschrieben 8. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2010 Ich hab gestern mal bei der Bußgeldstelle angerufen.Ich glaube, es ist besser, wenn ich zahle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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