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Flameboy

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Alle Inhalte von Flameboy

  1. Das kann (und wird sich leider) sehr schnell ändern. Wenn man erstmal den neuen Fernseher da hat, denkt man sich beständig, warum man nicht eine Nummer größer genommen hat. Ich hatte auch einen 82cm-Fernseher und habe mir einen 46' Zoll LCD gegönnt (bei etwa 3,5 Meter Abstand). Die ersten Tage steht man kurz vorm epileptischen Anfall, aber irgendwann gewöhnt man sich an die Größe und inzwischen trauere ich der 52'-Ausführung nach... Grüße Flameboy
  2. Flameboy

    Gedanken lesen ...

    Konrad Adenauer... check! Angelina Jolie... check! Kaskadenkupplung... versagt
  3. Hallo ZZ10, wenn ich mir einen Anwalt nehme, muss ich den grundsätzlich selbst zahlen (insofern hast Du grundsätzlich recht). Anders sieht dies aber aus, wenn ich dem Schädiger die Anwaltskosten als Schaden in Rechnung stellen kann. Bei einem Verkehrsunfall, an dem der Gegner 100 % Schuld hat (z.B: Vorfahrtsverstoß), muss er also die gesamten Anwaltskosten, das Sachverständigengutachten, ... und natürlich den Schaden an Fahrzeug und mir zahlen. Wenn der Gegner aber nur zu bspw. 80 % Schuld an dem Unfall trägt (etwa weil ich 60 km/h statt 50 km/h gefahren bin), so muss er mir den Schaden nur zu 80 % ersetzen. Dementsprechend muss er auch die Anwaltskosten nur zu 80 % ersetzen. Grüße Flameboy
  4. Da Deine Frage noch nicht beantwortet ist (oder habe ich die Vorposts nur falsch verstanden?): Die Antwort auf Deine Frage ist: Ja. Die Rechtsverfolgungsgebühren sind nichts anderes als ein aus dem Unfall entstandener Schaden. Wenn Du eine Mitschuld an dem Unfall trägst, wird Dein Schaden von der Gegenseite nur prozentual erstattet. Ergebnis: Du musst die offenen Kosten des Anwalts selbst zahlen (Das sagt Dir natürlich vorher kein Anwalt). Gruß, Flameboy Edith sagt noch, dass die Antwort von ZZ10 falsch ist. Gerade im Verkehrsunfallrecht zahlt der Unfallverursacher die Rechtsverfolgungsgebühren des Unfallgegners (und zwar egal, ob er gleich zu Anfang alles zugibt, einen Vorschuss zahlt, oder sonstwas macht). Nur im Arbeitsrecht gibt es eine Kostenprivilegierung, nach der jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt...
  5. Das ist natürlich was anderes. Unwissen mit Unverschämtheiten zu kompensieren ist nicht akzeptabel. Die höhere Forderung ist übrigens kein Betrug. Die Tabellen sind ja nur Hilfswerte. Jeder Anwalt kann natürlich vortragen, dass in dem speziellen Fall seines Mandanten ein höherer Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Wenn man sich dann auf den Tabellenwert einigt, sehe ich darin kein Problem. Grüße Flameboy
  6. Verkehrsrechtsanwälte setzen den Nutzungsausfall sehr gerne (und richtigerweise) zunächst zu hoch an, da die Versicherungen in einigen Fällen den Aufwand scheuen, sich wegen ? 79,34 rumzustreiten, einfach alles zahlen und den Deckel zu machen. Ab und zu kürzen die Versicherungen die ? 55,00 nicht auf ? 35,00 runter, sondern auf irgendetwas in der Mitte... schon hat der Mandant wieder etwas Geld gewonnen. Das Vorgehen spricht also in diesem Falle nicht für Dilettantismus, sondern ist tatsächlich angebracht gewesen (er hätte Dich allerdings auch vorher darauf hinweisen können). Gruß Flameboy
  7. Soll jetzt nicht spießig oder oberlehrerhaft klingen, aber: Mit solchen Vorgehensweisen wäre ich vorsichtig, erfüllt man doch damit den Straftatbestand des Betruges. Nach Möglichkeit würde ich solche Ausführungen auch nicht in ein öffentliches Forum einstellen. Flameboy
  8. Reichlich globale Fragestellung Gibt es denn bei einem bestimmten Punkt Klärungsbedarf? Flameboy
  9. Die Beantwortung Deiner Frage hängt im Detail etwas davon ab, ob die Lohnerhöhungen aufgrund einer Tarifrunde erfolgten oder davon unabhängig zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart wurden (in letzterem Fall liegst Du mit Deiner Vermutung, dass die Lohnerhöhung zu einer - mündlichen - Vertragsänderung führte, genau richtig). Im Ergebnis kann man aber festhalten, dass die einmal gewährte Lohnerhöhung nur unter sehr strengen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (etwa, wenn die Lohnerhöhung unter einem Widerrufsvorbehalt gewährt wurde). Da diese Voraussetzungen in der Realität kaum zu erfüllen sind, spricht sehr viel dafür, dass der derzeit ausgezahlte Lohn nicht gekürzt werden kann (Vielzitierte Ausnahme ist die Kurzarbeit, auch hierfür wird jedoch eine Anspruchsgrundlage - sei es im Arbeits- oder Tarifvertrag - benötigt). Hoffe, ich konnte etwas helfen, Flameboy
  10. ... schade auch, dass das Topic überhaupt geschlossen wurde. War immer nett anzusehen (praktisch das bessere "Schöne Roller"-Topic ) Eine Erklärung wäre schon nett... Flameboy
  11. ...und in Subways Signatur findest Du unter Smallframe-Motor zerlegen bzw. Smallframemotor zusammenbauen hilfreiche Tipps für Dein Vorhaben. Grüße, Flameboy
  12. Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte die Schrauben an den Endstücken, die sehen irgendwie größer aus als M3, oder täuscht das? Grüße, Flameboy
  13. Weil ich es gerade sehe: Welche Schraubengröße nimmt man denn zur Befestigung der Trittleisten (wenn man auf die gerade diskutierten Alunieten verzichten möchte)? Grüße, Flameboy
  14. Großen Schraubenzieher von der Seite zwischen Lagerschale und Rahmen stecken und gleichzeitig (hier ist eine helfende Person von Nutzen) von oben mit beschriebenem Rohr und einem möglichst großen Argumentationsverstärker auf den Schraubenzieher hämmern. Gruß, Flameboy Edith schmeißt noch hinterher, dass die untere Lagerschale sehr schwer aus- und sehr schwer einzubauen ist, so dass ein Wechsel m. E. nur bei (deutlichen) Gebrauchsspuren erfolgen sollte.
  15. ...leider bereits vergriffen... Verdammt!
  16. Mach ich. Nachdem es sich ja um das "im November zu beendende Winterprojekt" handelt, werde ich so bald wie möglich zur Tat schreiten... P.S. Die nächsten Male lege ich ein paar Euro drauf und lasse es richtig machen; der Ärger steht in keinem Verhältnis zur Ersparnis...
  17. Oute mich jetzt mal als Sika-Noob. Habe Sikafelx aufgetragen und die Nase angedrückt... War wohl ein bisschen optimistisch Inwiefern (oder besser auf welche Art und Weise) muss man die zu klebenden Stellen denn mit Primer vorbehandeln? Werden die Stellen "geputzt" oder "angeschliffen"? Und wie soll man denn bei Sikaflex genau arbeiten... das Zeug ist dermaßen zäh... Hat noch jemand positive Erfahrungen mit Silikon... oder anderen Klebern? Grüße und schonmal danke, Flameboy
  18. Flameboy

    Gay4Pay

    Eine Pflicht zur Meldung trifft Dich nicht. Zurückfordern kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung bis zum 31.12.2012, es sei denn, es wären im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart. Gruß, Flameboy
  19. Servus, trotz der wiederholten Zusicherung hat mein Lackierer die Fake-Blechnase nicht vor dem Lackieren angeklebt (Dumme Ausrede des Tages: Wenn man da später mal ran muss, zerstört das Abmontieren den Lack Ja ne is klar). Wie auch immer habe ich zwar ? 2,50 für einen professionellen Lackierer gespart, nun aber eine lackierte Nase und einen lackierten Rahmen. Ich habe es vor dem Lackieren selbst mal mit Sikaflex versucht, die Nase anzukleben, aber erstens hielt die Verbindung nicht wirklich und zweitens schmiert Sikaflex doch ziemlich und ist nur schwer wieder zu entfernen (was auf einem neu lackierten Rahmen ärgerlich wäre). Daher meine Frage: Gibt es ein Mittel, mit dem a) die nur teilweise lackierte Nase (Klebeflächen sind noch Plastik) dauerhaft mit dem lackierten Rahmen verbunden werden können und b) die lackierten Teile nicht durch Klebespuren oder -schlieren verunstaltet werden. Habe die Suche gequält, aber die wirft zu 90% Sikaflex aus bzw. beschreibt die Verbindung bei nicht neu lackierten Teilen. Grüße und danke, Flameboy P.S. Die Lackierung sollte übrigens "ganz sicher" im November 2008 fertig sein. Heute habe ich die Teile dann abgeholt... Jipih
  20. Ich stimme z3ros3b insoweit zu, als die Darlegung des Sachverhalts in Foren oder am Telefon gar nicht umfassend erfolgen kann, eine Antwort auf eine solche Schilderung daher gedankennotwendig lückenhaft bleiben muss. Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen, da bomber - wie er ja selbst ausführt - aus Kostengründen keinen Anwalt kontaktieren will bzw. kontaktiert hätte. Wenn er wirklich fundierte Hilfe und eine vollständige Darlegung der Sach- und Rechtslage möchte, so muss er zwangsläufig zu einem ortsansässigen Kollegen gehen und sich beraten lassen (was übrigens gar nicht so teuer ist, wie viele immer meinen). Grüße, Flameboy
  21. Habe mir die Links jetzt nicht durchgelesen, wollte aber sicherheitshalber noch kurz klarstellen, dass ich Rechtsanwalt bin...
  22. Habe es mal gelöscht. @ Dr. Paulaner: Kannst Du mir interessehalber erklären, warum man in Foren keine juristischen Auskünfte erteilen darf? Grüße, Flameboy
  23. ... vorrübergehend gelöscht ... Antwort gerne per PM...
  24. Daher stützt man die Kraft beim Ausdrücken auch hier ab und nicht gegen die Außenwand des Gehäuses. Gruß, Flameboy Edith bittet rider zur Umgehung von Abmahnprozessen um kurzen Hinweis, wenn das Bild entfernt werden soll
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