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Vespadirk

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Alle Inhalte von Vespadirk

  1. Falls du nicht nur am Mikuni interessiert sein solltest: 32er Flachschieber Dell'Orto habe ich. Hat den Vorteil, dass du keine anderen Düsen brauchst, wenn du bis jetzt einen Dell'Orto Trommelvergaser gefahren bist. Gruß Dirk
  2. Damit fährt man auf Autobahnen aber auch mal gerne im zweiten Gang! Gruß Dirk
  3. Vespadirk antwortete auf Vespadirk's Thema in Suche Vespa Teile
    So, das sieht ja schon mal gut aus. Karosserieteile hab ich jetzt fast alle zusammen. Fahrwerksteile sind neu hinzugekommen! Anbieten, marsch, marsch! Gruß Dirk
  4. Zum Thema Minderung, was kaum einer weiß: Laut Gesetz IST die Miete gemindert, sobald ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Blick in § 536 BGB erleichtert die Rechtsfindung. Gruß dirk
  5. Gut aussehende PK XL (1) Monositzbank im Angebot? Gruß Dirk
  6. 200er Motorhälften sind weg. Gruß Dirk
  7. Kaskade ist verkauft! Gruß Dirk
  8. Was will man denn mit 115 PS im T3? Gruß Dirk
  9. Vespadirk antwortete auf Vespadirk's Thema in Suche Vespa Teile
    Kannst du mir ein Foto mal davon PMen? bin interessiert! Gruß Dirk
  10. Vespadirk erstellte Thema in Suche Vespa Teile
    Ich suche für PK XL nichts mehr.
  11. Vespadirk antwortete auf Vespadirk's Thema in Verkaufe Vespa Teile
    PX Gabel ist weg. Topic kann geschlossen werden. Gruß Dirk
  12. Oh, das muss ich mir noch überlegen....
  13. Das hat der Klingelkasper ja jetzt milde ausgedrückt im Vergleich zu sonstigen Umbaukommentaren. Guck zB mal hier: Klick mich! Gruß Dirk
  14. Aprilia? Also dieser originale Scarabeo-Eimer mit den älteren Herren am Gasgriff? Was schreiben die denn? Bitte das beste Zitat hier rein! Gruß Dirk
  15. Euer Flohmarktvergleich hinkt gewaltig, mag er auch ganz anschaulich sein. Vertragschluss Flohmarkt: zwischen Verkaäufer und Käufer direkt durch Angebot und Annahme. Vertragschluss Ebay: Verkäufer Angebot durch Einstellen. Käufer annahme durch Zeitablauf und dabei höchstes Gebot. Der Flohmarkt "Platzzurverfügungsteller" ist dabei in keinsterweise mit der Plattform des Ebayportals zu Vergleichen. Wenn überhaupt zahlt ihr ein bissel Miete für einen Stand auf dem Flohmarkt. Die rechtliche Einordnung zwishcne einem EbayNutzer und der Ebay AG ist irgendein typenmischter Vertrag mit wohl überwiegend dienstvertraglichen Elementen... Gruß Dirk
  16. Nicht ganz so einfach. Normalerweise wird § 313 BGB bei so etwas aus der Tasche gezaubert. Problem ist aber der Vertragschluss zwischen dir und dem Käufer. Der ist ja erst nach dem Serverausfall zustandegekommen, weswegen § 313 nicht direkt anwendbar ist. Inwieweit man jetzt über eine analoge Anwendung nachdenken könnte, ist hier zu weit hergeholt. Der BGH würde in dieser Situation sicher mal wieder § 242 BGB rauskramen, um sich wietere Denkarbeit zu ersparen. Möglich wäre auch, zähneknirchend an den Käufer für den geringeren Betrag zu liefern und anschließend die vorraussichtliche Differenz von Ebay aus § 280 I zurückzuverlangen... Gruß Dirk
  17. Und ich dachte immer, du wärst Rennen gefahren.... Gruß Dirk
  18. Auch mit Rechtsschutz wird es teuer. Die meisten Versicherung haben nämlich gut 150,- ? Selbstbeteiligung... Gruß Dirk
  19. Tanks sind alle drei weg. Kann geschlossen werden. Gruß Dirk
  20. Bitte auch Ansprüche über die Kanzlei vom Onkel erwähnen in der Signatur Gruß Dirk
  21. Jo, und jetzt sogar 30 Mb Speicherplatz! Sehr geil! Gruß Dirk

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