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kaloi

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Alle Inhalte von kaloi

  1. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Ja Dirk, wenn da nicht im §311a II 2 stehen würde, "...und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat.". Wenn man etwas verkauft, sollte man vorher sicher gehen, dass man im Besitz der Sache ist, oder? Zwar letztendlich Fahrlässigkeit, aber trotzdem Tatsache. Mal fiktiv und überzogen gesehen, aber Ähnlichkeit mit der WLAN-Sache : Ich verkaufe bei eGay eine SS50 für 1800? und behaupte nachher, dass ich nicht wusste, dass ich sie vor fünf Jahren dem Schrotthändler übergeben habe. Habe ich meine Unkenntnis nicht selbst zu vertreten? Hätte doch vor dem Angebot nach dem Vorhandensein der Sache schauen müssen. Würde §311a II 2 flachfallen. Bei so einem Streitwert wär man dann der Gearschte. Bin aber immer noch der Meinung, dass sich kein Anwalt für so einen Streitwert die Finger "schmutzig" macht. Anwaltstätigkeit wird, soviel ich weiss, vom Streitwert berechnet.
  2. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Bin auch kein Rechtsverdreher. Hab´ das aber in meiner letzten Ausbildung alles mal machen müssen, das reicht für immer. Ist echt ´nen Job für Leute mit masochistischer Neigung.
  3. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Der Zuständigkeitsbereich des Empfängers ist der Mailserver und beim Brief der Postkasten. Liesst der Empfänger das Schreiben nicht, geht dies zu seinen Lasten. Hab mal aus ´nem anderen Forum was rauskopiert. Und sagt jetzt nicht, ich hätte das geschrieben. So schnell bin ich auch nicht. Hier: (3) Bundestag: Signatur-Gesetz verabschiedet -------------------------------------------------------- Das elektronische Pendant zur handschriftlichen Unterschrift bekommt nun eine Gesetzesgrundlage. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz über Rahmenbedingungen zur digitalen Signatur beschlossen. Das Gesetz sieht eine Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen vor. Diese soll es ermöglichen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr - also etwa bei Einkäufen über das Internet oder bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt - die Identität des Nutzers eindeutig festzustellen. Mit dem deutschen Gesetz wird EU-Recht umgesetzt. Die Rechtswirkung elektronischer Signaturen soll in einem gesonderten Gesetzentwurf geregelt werden. (4) Mahnbescheide per eMail -------------------------------------------------------- Mahnbescheide erhalten ab sofort auch per eMail Rechtsgültigkeit. Ein entsprechendes Modell-Projekt startete in diesen Tagen das Zentrale Mahngericht von Rheinland-Pfalz in Mayen. Gläubiger können demnach Mahnbescheide per eMail bei Gericht beantragen. Damit beginne für die Justiz ein neues Zeitalter, und Gläubiger könnten in Rheinland-Pfalz noch schneller an ihr Geld kommen, so Justizminister Herbert Mertin (FDP). Mit dem jetzt eingeführten eMail-Mahnbescheidsantrag nutzt Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland das Internet als allgemeine Plattform einer standardisierten Datenübermittlung für das Mahnverfahren, so Mertin weiter. Dabei werden die Daten als Anlage einer eMail verschlüsselt und mit einer elektronischen Signatur übermittelt. Grundlage sei das frei verfügbare Software-Programm "Pretty Good Privacy". Die anschließende Verarbeitung der Daten beim Zentralen Mahngericht erfolgt dann vollautomatisiert. [...] Wann ist eine eMail zugegangen? LG Nürnberg-Führt (Az.: 2 HK O 9431/01) Mit der für den Rechtsverkehr im Internet sehr bedeutsamen Frage des Zugangs von eMails im geschäftlichen Verkehr hat sich das Landgericht Nürnberg-Führt in einem aktuellen Urteil auseinander gesetzt. Nach dem Zugang beurteilt sich unter anderem die Frage der Wirksamkeit einer Willenserklärung. Wenn etwa eine Bestellung in einem eShop nicht zugegangen ist, wird diese nicht wirksam und kann folglich auch nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages gewertet werden. Daneben ist der Zugang auch bedeutsam für ein etwaiges Verlustrisiko und des Verzögerungsrisiko. In der Offline-Welt ist anerkannt, dass eine Willenserklärung dann zugegangen ist, wenn diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Bei Briefpost ist dies dann der Fall, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers, also dessen Briefkasten, gelangt ist. Ob der Empfänger diesen Brief dann tatsächlich auch liest, ist für den Zugang in der Regel nicht von Bedeutung. Für eMails wurden bisher in der Rechtsprechung verschiedene Lösungen vertreten. Hier wurde teilweise auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem der Empfänger die eMails abgerufen oder gelesen hat. Auch der Zeitpunkt der Absendung oder des Eingangs auf dem Mailserver wurde diskutiert. Hier hat das LG Nürnberg-Fürth nun versucht, Klarheit zu schaffen. Ebenso wie bei Willenserklärungen, die offline per Post abgegeben werden, kommt es auch im eMail-Verkehr auf den Zeitpunkt an, in dem die eMail in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies ist nach den Ausführungen des LG für den Geschäftsverkehr an dem Tag der Fall, an dem die Mail in den elektronischen Empfängerbriefkasten eingegangen ist. Hiermit hat das Gericht aber wahrscheinlich nicht den Zeitpunkt des Abrufens des entsprechenden Mailkontos gemeint, da es im nächsten Satz ausführt, dass Störungen wie etwa das nicht erfolgte Abrufen der Mailbox in den Risikobereich des das Empfängers fallen. Gemeint ist wohl der Eingang auf dem Mailserver des Empfängers. Dies entspricht im übrigen auch den oben dargestellten Grundsätzen der Briefpost. Der Mailserver kann mit einem Briefkasten verglichen werden, wenn der Empfänger den Brief bzw. die eMail dann nicht abholt, muss dies zu seinen Lasten gehen. Ergo: Emails sind rechtsgültig, da kann man gar _ nichts gegen sagen. Auf wunsch stell ich gerne noch mehr Material (Urteile) zur Verfügung.
  4. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    eMails sind sehr wohl rechtsgültig. Sie sind das sogar schon, wenn man sie abschickt. Für den Fall des "Verlorengehens" im Datenrohr gelten sie auch als zugestellt vor Gericht. Das man sie nicht bekommen hat, müsste man dann beweisen und das ist ja so gut wie unmöglich. Wenn ihr einen Juristen in der Familie habt, solltest Du den nochmal ganz genau fragen. Edüth: Es gibt inzwischen sehr viele Urteile zu dem Thema, einfach mal googeln. Es werden in Rheinland-Pfalz sogar schon Mahnbescheide vom Mahngericht per Mail verschickt. Würden die als Gericht das tun, wenn es keine rechtliche Handhabe gäbe?
  5. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Lohnt für den und ´ne Rechtschutz aber trotzdem nicht. Vom Geldwert gesehen.
  6. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Nen´ "unmöglicher Umstand"-Konstrukt wäre mir bislang auch nicht bekannt. Edit: auf vespasquire bezogen.
  7. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Denke ja, da er den alten Rechner weggeworfen hat. Dann kommt natürlich die Frage auf, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel war. So tief bin ich in der Materie aber auch nicht drin, habe das bei meiner letzten Ausbildung alles mal gemacht, aber das reichte auch bis zur Prüfung. Warten wir ab, der Typ wird auf eine Einigung wohl eingehen müssen, da der Streitwert wirklich zu gering ist. Der kocht auch nur mit Wasser und drohen, um sein Recht zu bekommen, tut doch jeder gerne mal. Edith meint, ´ne Fahrlässigkeit war´s in seinem Fall ganz klar, aber das wäre im Ernstfall noch zu beweisen.
  8. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Mit "Verlorengegangen oder so" kannste nach Deiner "Offenbarungsmail" aber knicken, falls er nicht einlenkt. Da er aber nicht liefern kann, ist dem Käufer ein Schaden enstanden. Nämlich den Verlust der gekauften Ware. Daraus ergibt sich, wenn´s hart auf hart kommt, ein Schadensersatzanspruch. Wäre es nicht so, bräuchte man ja garnichts bei eGay "ohne Weiteres" verkaufen. Würde dann ja immer ´ne Ausrede, was es in diesem Fall ja nicht ist, reichen. Im Vertragsrecht wird nicht zwischen Neu- und Gebrauchtware unterschieden. Siehe http://www.deskplorer.de/autobahngold/besc...itsgarantie.htm Ist ein Teil des Vertragsrechts und handelt um Nichterfüllung und Schadensersatz.
  9. kaloi antwortete auf amazombi's Thema in Blabla
    Krass gesehen könnte er sich die Teile neu kaufen und von Dir den Neupreis als Schadensersatz einklagen. So sieht das Vertragsrecht aus. Glaube aber kaum, dass er das durchzieht. `Ne Rechtschutz springt bei dem Betrag sicher nicht ein und ob er´s selbst vorstrecken würde? Denn das muss er und wenn er gewinnen würde, müsstest Du alles letztendlich zahlen. Ist aber alles ´ne Zivilprozess-Sache, in den Bau kommst Du sicher nicht. Edith meint: Wende Dich an eGay mit der Sache, ob die sich zurückmelden kann man in der Glaskugel nachlesen...
  10. kaloi antwortete auf Eistee's Thema in Blabla
    Das starke Immunsystem ist bei dem Virus gerade die Gefahr! Bei einer Infektion mit dem Virus wird die Lunge befallen und das eigene Immunsystem "überreagiert" dermaßen, dass die Lunge zerstört wird. Das hat in den meisten Fällen den sicheren Tod zur Folge. Vitale Menschen sind also in grösserer Gefahr, was für den Rest natürlich nicht heisst, dass es gefahrlos ist. Kam am Donnerstag ´ne Doku auf BR. Sehr informativ und auch erschreckend. Mit Virologen und weiteren Experten, kein RTL-Katastrophenalarm-Report. Ein Entstehen einer Pandemie ist letztendlich sehr einfach. Braucht nur ein Mensch Grippe haben und sich mit H5N1 infizieren und schon geht´s los. Der Virus ist sehr "flexibel". Man geht bei einer Pandemie von 80 Millionen Toten in 15 Wochen aus, Zusammenbruch der Weltwirtschaft, Seuchen durch Leichen usw. Hoffen wir, dass das niemals passiert.
  11. kaloi antwortete auf Eistee's Thema in Blabla
    Wenn´s im Sommer über 80 Grad wird schon.
  12. Klappe ist schon weg, Gitter noch da. Meld Dich per PM, wenn haben wollen. Gruß
  13. Wenn er sich nicht mehr zurückmelden sollte, geht sie an Dich. Gruß
  14. Kannst Du haben. Schaue gerade mal, wie man´s am Besten versenden kann und für wieviel.
  15. Folgendes steht wegen Ausmistung zum Verkauf: PV-Lenker, orig. Piaggio, neu glanzschwarz gelackt, 4-Gang, Schaltrohr ist mit Blinkerschalteraufnahme, nix ausgebrochen, alles tiptop, hat am Tachoeinlass einen kleinen Abplatzer, dort wo der Scheinwerferring drüberkommt und von unten, dürfte man verbaut nicht mehr sehen, siehe Bilders DIE ABPLATZER SIND IM LACK, NICHT IM GUSS DES LENKERS!!! Mit Lichtschalter mit gerissenem Gehäuse. reserviert Scheinwerfergitter PV Kunststoff, neu, einmal ausgepackt reserviert Vespa Aufnäher zum Aufbügeln, 4? inkl. Briefversand Bei Interesse PM. Gruß
  16. Danke! Muss meine dann wohl noch etwas älter als `60 machen, wg. Fahrgestellnummer.
  17. Gibt bei PLUS momentan ´nen digitalen für 14.99?. Über die Qualität kann man sich aber streiten.
  18. kaloi antwortete auf batman's Thema in Verkaufe Vespa Teile
    PM zwecks Lenker...
  19. kaloi antwortete auf GONZO 73's Thema in Grüße
    Machen wa, falls der Nachwuchs nicht raus will nächste Woche. Rufe nächste Woche dann mal durch.
  20. kaloi antwortete auf M221's Thema in Blabla
    ...und Papst usw. Die Hoffnung steckt wirklich in H5N1. ( aber wahr.
  21. kaloi antwortete auf M221's Thema in Blabla
    Italien war schon immer ´nen starker Gegner. Möchte da nur an einige zurückliegende WMs erinnern. Nur zu 4 ist wirklich ´nen ganz schlechter Schnitt. Wenn man überlegt, dass unsere letzte Mannschaft bei der WM gegen Brasilien im ES gestanden hat, ist das heute wirklich ´nen Armutszeugnis. Schade, hatte wirklich auch langsam an den Aufwärtstrend geglaubt. Wenn wir auch noch gegen die Amis verlieren, dann ist letztendlich "Hopfen und Malz" verloren. Edith meint, wenigstens trumpfen wir mit DSDS. Ach du scheisse...
  22. kaloi antwortete auf M221's Thema in Blabla
    ...gut ist auch im Hintergrund der Bildschirm mit links Italien-Flagge und rechts unsere. Darunter 1:4.
  23. kaloi antwortete auf GONZO 73's Thema in Grüße
    Aber Rudi musste ja abgesetzt werden. Mit dem haben wir definitiv noch besser gefahren bzw. sind weiter gekommen. Wenn man sich das so anschaut, kommt es einem so vor, als wenn nichtmal mehr unsere Tugenden beherrscht werden. ..schland. Ich liebe deutsch land, puuh..., hoffentlich wird die zweite besser. @Schmied: Meld Dich mal wegen Typenschild und TÜV, haun wa uns paar Bier rein, wenn´s bei Dir in der Woche klar geht.
  24. kaloi antwortete auf Dokma's Thema in Blabla
    ..und einer, der darüber gesungen hat und abgegangen ist. Er wurde ja auch gewarnt. Die "Schnürsenkelgeschichte" ist übrigens vom Stern initiiert.

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