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PK-HD

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  1. Drei Dinge: es gibt in D Mietwagenfirmen, die explizit damit werben, dass ihre Fahrzeuge mit AHK ausgerüstet sind. Wenn ich nicht will, dass der Mieter die benutzt, dann bestelle ich die Mietwagen flotte ohne AHK. Evtl. gibt es vereinzelt solche Klauseln, dass die aber nicht pauschal bei allen Mietwagen im Vertrag stehen weiß ich.
  2. Wenn er ne Anhängerkupplung hat kann man auch was dran hängen.
  3. Ich glaube die lote ich gerade aus. Saniere hier ein Haus im Alleingang. Lediglich die Dachverbreiterung und die neuen Fenster habe ich machen lassen, genau wie die Balkonabdichtung, wegen Gewährleistung. Man investiert erstmal in jede Menge Werkzeug, ist übelst abgefuckt weil das Zeug so teuer ist, merkt dann, dass damit aber alles viel leichter geht und freut sich wie ein kleines Baby über diverses Handwwrkzeug, Rüttler, Kettendumper, Bagger, Anhänger, etc und will am liebsten alles nie wieder hergeben. Entgegen jeder Vernunft. Aber Hauselektrik kann schonmal was an den Nerven zehren. Und körperlich anstrengend isses auch noch. Das Schöne ist: bei jedem Arbeitsgang lernt man irgendwas dazu. Dass die schwarzen Teppichmesserklingen von Würth doch relativ scharf sind. Dass winzig kleine Glasscheiben ganz schön tief in die Haut gehen. Dass ein 5x6 mm² NYM-J nur relativ stramm in ein DN25 Wellrohr passt. Dass man beim Flexen der Armierung doch lieber eine Schutzbrille tragen sollte. Dass man die Leitungen der Rollläden nach innen legt BEVOR man die Fensterdichtbänder einklebt. Und vor allem: dass der gesetzte Zeitplan niemals hinhaut. Egal ob mit der Karre auf der Hebebühne oder beim Ausstemmen eines Deckendurchbruchs.
  4. PK-HD antwortete auf Kerstin's Thema in Blabla
    Und weiter geht's. Stammzellenspende-Tattoo (Twinwin) mal anders, mit 6 Elektronen versehen. So von wegen alles Leben besteht aus Kohlenstoff und son Quatsch.
  5. Nein, das ist falsch. Steht, wie gesagt und oben als Bild angehängt, in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch in dem Link, den du oben gepostet hast. Ganz klar geht es in Verbindung mit der 100er Zulassung immer auch um die Leermasse des Zugfahrzeugs. Daher ist eine 100er Zulassung immer auf eine Zugkombination mit einem mindestens x kg schweren Zugfahrzeug bezogen. Edit: hatte deinen Text falsch verstanden. Jein. Selbstverständlich darf der Anhänger auch bei 100er Zulassung schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Nämlich bis zum Faktor 1,2. Aber das führt hier zu weit. Will damit nur sagen, dass ich die 9. Ausnahme von Vorschriften zur StVO selbstverständlich vorher auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage durchforstet habe. Da ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden habe gehe ich einfach mal davon aus, dass auch bei leerem Anhänger die beschränkende Leermasse des Zugfahrzeugs wie in der ZB Teil 1 gilt und ich dementsprechend nur mit 80 km/h dahingondeln darf. Schade.
  6. Stoßdämpfer, Blattfedern, Auflaufbremse, alles vorhanden. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht was um die 2900 kg Leermasse des Zugfahrzeugs um 100 fahren zu dürfen.
  7. Soweit alles klar. Ich will die ja auch nicht beantragen. Der Anhänger hat die ja schon. Sorry, wenn ich das initial falsch beschrieben hatte.
  8. Ähm, woher haste denn jetzt die Info? Einen unbeladenen 3,5 t Anhänger, der leer nur 1000 kg wiegt, darf ich auch ziehen wenn das Zugfahrzeug eine maximale Anhängelast von 1000 kg hat. Also ich bin mir jetzt nicht sicher was du mir mit dem Link sagen möchtest. Das was da drin steht schrub ich bereits: für eine 100er Zulassung und Betrieb braucht es ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens x kg. In meinem Fall sind das was um die 2900 kg, laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Anhängers. Aber das war ist ja gar nicht meine Frage. Nochmal: gilt diese Regelung (100 sind nur mit Zugfahrzeug mit Leermasse mind 2900 kg erlaubt) grundsätzlich oder nur mit Beladung? Mein Anhänger wiegt leer schlanke 1000 kg, da ergibt es für mich keinen Sinn damit nicht 100 fahren zu dürfen. Wenn er voll ich uns man vorne nur nen Tiguan hat, dann kann ich das alles verstehen. Dann wedelt der Anhänger den Tiguan im Zweifel durch die Gegend.
  9. Nee, ich glaube das stimmt so nicht ganz. Die sog. 100er-Zulassung ist, und da bin ich mir ziemlich sicher, immer mit einer Mindestleermasse des Zugfahrzeugs verknüpft.
  10. Kurze Frage: Fahren mit Anhänger, genauer gesagt Anhänger mit 100er Zulassung. Ich habe mir einen Bagger und einen geeigneten Baumaschinenanhänger gekauft. Der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg. Leermasse 1008 kg. Und eine 100er Zulassung. Mein Zugfahrzeug hat eine Leermasse von 2668 kg. So, jetzt die Frage: dass ich den vollbeladen nicht mit 100 km/h bewegen darf ist mir klar, aber darf ich damit 100 fahren wenn er leer ist?
  11. PK-HD antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Der Malmedie ist aus dem Stand gestartet. Mit Winterreifen. Die Zeit fällt nicht automatisch um etwa 0,3 s. Es sind bis zu 0,3 s. Willkommen in 2026. Man diskutiert über 0,3 s Differenz bei Beschleunigungen, weil die Kisten mittlerweile einfach viel zu schnell sind.
  12. PK-HD antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Der Malmedie hat unter nicht optimalen Bedingungen auf dem Flugplatz in Mendig mit Winterreifen 2,27 s gefahren. Ich könnte mir vorstellen, dass auf entsprechender Strecke, Umgebungsbedingungen und Reifen die 2,1 s möglich sind.
  13. PK-HD antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Nein. Die stammen vom WLTP. Die sollen keine realen Verbräuche oder Reichweiten abbilden sondern für Vergleichbarkeit sorgen.
  14. Finde ich ja etwas inkursiv. Die Seite lebte davon sich über andere lustig zu machen, die ohne deren Einwilligung fotografiert und veröffentlicht wurden.

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