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getriebe v50


Empfohlene Beiträge

1.) Getriebe: Stell dir das so vor: Das größte Gangrad ist innen zur Motorhälfte hin/drin. Das kleineste also am weitesten weg von der Bremstrommel.

2.) Primärzahnrad: Dreh den Kupplungskorb so, dass die (nicht zu übersehende) Aussparung auf der Höhe des Primärritzels/Tannenbaums ist. Dann das Ritzel drauf frickeln, danach das Sicherrungsblech, dann die Mutter (mit Drehmoment anziehen!). Fertig.

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jo dank dir hab haber die frage leider falsch formuliert , wollt eigentlich wissen wierum mit den zahnrädern,weil auf den rädern sind nummern und so draUF und die zeigen vom

dritt grössten bis zum kleinsten nach richtung bremse,das grösste rad hats nach richtung innen....hab die zahnräder halt abgenommen und und weiss jetzt nich wierum rauf???

und mit dem ritzel auch da solls auch so was zu beachten geben ,eine seite soll dicker sein oder so .....???

gruss

up

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und mit dem ritzel auch da solls auch so was zu beachten geben ,eine seite soll dicker sein oder so .....???

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Wenn du das Primär-Ritzel meinst, dann schaut dich die "glatte Seite" des Zahnrads an, wenn du es eingebaut hast.

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moin,

die "Kröpfung", der erhaben gewölbte Teil des Getriebe Zahnrades gehört nach Außen. ( Lima )

An den Nummern kann man sich nicht orientieren, die sind nur bei drei von vieren an der gl. Stelle.

gruß

Jan.

wie weiter vorn steht: primär: Kröpfung nach innen.

l

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    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
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    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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