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Zu laut ist zu laut ist zu laut...


Chris

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Hy folks,

man sollte sich bei der Eintragung Gedanken machen, ob sich diese überhaupt lohnt.

Denn egal wie man den Auspuff einträgt, wenn die Bullen nen Test machen, und der Roller ist zu laut, dann nützt einem keine BE der Welt mehr was.

Ich spar mir die Mühe. Der Schalldämpfer bekommt die DGM Nummer des orig. Auspuffs eingefräßt, und bei einer Kontrolle hilft meistens eh nur "immer schön freundlich und DOOF stellen" (Waaas? Der war gestern aber noch nicht dran ;o) )

Bye

ChriS

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DGM Nummer ist doch Blödsinn, die kennt doch sowieso erst recht keiner. Wenn die BSAU eingetragen ist und trotzdem zu laut muss man halt sagen dass die Dämmwolle schon am abfackeln ist und man dieses sowieso heute nachbessern wollte. Ist natürlich Blöd wenn Du mit einem Kieler Kennzeichen in Füssen rumgurkst.

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Erloschene Betriebserlaubnis... so 6 Punkte...es wird nur dann empfindlich, wenn sie Dich zum TÜV schleifen, Leistungsgutachten, Geräuschegutachten etc machen... dann wirds teuer !!!

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Erstmal bekommst du eh nur ne Verwarnung! Die stellen dir ne schöne Mängelkarte aus, und dann darfst du das Ding leiser machen und wieder vorführen. Mehr machen die erst eh nicht. Meistens haben die eh kein Messgerät zu Lautstärkemessen dabei. Die Ausrede mit Dämmwolle weggebrannt sollte eigentlich immer reichen, um bei denen durchzukommen.

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Also jmd. von uns hatte schonmal den fall mit nem auspuff angehalten zu werden der nicht eingetragen ist und es lief dann genauso ab wie bingo es schreibt: mängelkarte, mit korrektem auspuff vorführen - danke schön, bitte schön, auf wiedersehen!

zylnder & co. wird erst interessant wenn du zu schnell gefahren bist (aber da wird keiner deine maschine zerpflücken) oder wenn du in einem unfall verstrickt bist und verdachtsmomente auftreten!

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da du das ganze vorsätzlich machst kann deine karre eingezogen werden, für weitere nachforschungen....das schönste ist aber bei fahren ohne BE, dass deine Haftpflicht erlischt und nach dem Pflichtversicherungsgesetz bei vorsätzlicher handlung dir bis zu einem jahr knast oider geldstrafe blühen kann....wird aber wohl in den meisten fällen wie von allen beschrieben ablaufen...hab noch nie vom krassen gerichtsverfahren gehört

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@Bpunkt:

Wenn Du irgendwann mal bei Motoreintragungen, sei es Vergaser oder Zylinder beim TÜV-Prüfer erwähnst, ob er auch die DGM-Nummer vom Auspuff eintragen würde, wird er das mit Handkuss tun. Danach Exhaust drauf, was Spaß macht, mit eingravierter DGM-Nummer natürlich.

Ich find das keinen Blödsinn...ganz im Gegenteil.

Die BSAU kann man sich sowie i.d.A. schieben,

da kann genauso ChuppaChups draufstehen, das würde der TÜV bei legalem Sound auch eintragen. *lol*

Bye

ChriS

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Ihr deutschen habts as schwar. bei uns machst as Pickerl schreubst da an 80ccm ´motor rein sportauspuff rauf. wenst dich aufhalten weil zu laut ist musst as eine woche später vohrführen gehn also noch zeit zu umbaun. wenst die bei zuschnellfahren erwischen zahlst 300S straf und musst as eine woche später vohrführn lassen also auch noch zeit. Aber schlimm wirts erst wenst an umfall machst dan steigt die versicherung nemlich aus!

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