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Kurze TÜV-Frage

Featured Replies

Geschrieben

MOIN,

hab irgendwann mal gehört, dass der Tacho beleuchtet sein muss - stimmt das? Und wenn, wie habt ihr das bei eurer Rundlichtfuffi mit gr. Kennzeichen dann gemacht? Es gibt ja den runden Tacho mit 120 kmh, kann man den irgendwie beleuchten?

Gruß

felix

Geschrieben

Nee muss nicht beleuchtet sein...hab aber gleich noch ne andere Frage: War grade beim TÜV und wollt meine italienischen Papiere auf deutsche umschreiben lassen....da hat der :-D Fuzzi aber gemeint ich bräucht nen Tacho dazu!?!? Italo Vespen haben aber gar keinen Tacho drauf!?! Muss ich jetz extra umrüsten!!?? :uargh:

Geschrieben

Ja das dacht ich auch immer! :-D

Geschrieben

mal im Netzt unter TÜV schaun für TÜV Bayern glaub ich gibts da zumindest ne gute Seite wo man sowas nachlesen kann und dann evtl mit dem PRüfer noch ma drüber reden.

Geschrieben

In der STVZO steht:

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

  1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

  2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also hat der TÜV'ler recht, Tacho muss nachgerüstet werden.

Wegen der Tachobeleuchtung gabs bei mir auch keine Probleme, hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert.

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