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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sieh zu das du nen günstigen 80er KS motor findest, passt rein und hält.

- gonzo

... der is' dann aber entweder Fahrtwind- oder Wassergekühlt ...

Geschrieben (bearbeitet)

Der hier hat sowas: www.zuendapp-deutschland.de

Da gibt es auch noch andere Tuning-Teile und der Herr hat Ahnung.

Mein R50 denn ich hatte lief original schon knapp 60K/mh.

Ich hab da die Kupplung repariert und muß als eingefleischter Vespa-Schrauber sagen, daß mir die Zündapp-Technik sehr gut gefällt. Sehr schön konstruiert.

Ich denke mal wenn du den 70ccm satz, einen RS Krümmer und eine 19er Vergaser drunter machst, bist du schnell.

Sorry, den link da oben meinte ich garnicht, die haben aber auch viel. der Richtige ist dieser hier: http://people.freenet.de/zuendapp/index.htm :-D

Und noch ein paar links weils so schön ist.

http://home.arcor.de/noldy/links.htm

Bearbeitet von vanhellsing
  • Like 1
Geschrieben

andere frage, selbe rubrik.

mir ist grad nen 50ger zündapproller von 1967 für 200 euro mit ner menge chromzeug dran angeboten worden. keine ahnung ob r50 oder rs.

Zustand soll noch gut sein.

muss ich mir noch anschauen, deshalb ist da ne antwort sehr schwammig..ich weiss, aber

wie liegen die zündapps denn sonst so preislich?

kann man doch ansich nicht viel falsch machen oder?

Geschrieben

Ne ne, laß da mal lieber die Finger von und gib mir die Adresse. :-D

Nein ernsthaft, wenn der Roller halbwegs ok ist ist der Preis fast geschenkt. Vor allem Zubehör Teile sind schon mal sauteuer.

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    • 12v PX Zündung funktioniert in einem Oldie nicht ohne weitere Anpassungen. Nur ein neuer Kabelbaum reicht nicht.  Der Bremslichtschalter und der Lichtschalter müssen nach dem Umbau gegebenenfalls gegen Schließer getauscht werden, beides gibt es bei den gängigen Shops. Fang hier mal an zu lesen: https://www.vespa-t5.org/elektrik/conversion-kabelbaum
    • Find da auch nichts besorgniserrendes 
    • Oh, und gelb. Ich hatte Schlumpf NA, Leberwurst NB und unplugged NB FL (RCN und Slalom gefahren seinerzeit) bis das mit Familie uninteressanter wurde (keine Garagenkapa).   Wenn irgendwann wieder, dann NA in gelb! Schönes Autowagen!
    • @stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.   Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.   Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.
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