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GSFWA - Vespa aus England importieren


EmporioAG

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Hallo zusammen,

 

spiele mit dem Gedanken eine Vespa aus England zu kaufen. Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Import nach dem Brexit sammeln können. Folgende Infos hab ich gefunden und finde ich ziemlich spannend.

 

Seit 2014 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, für importierte Oldtimer keinen Zoll sowie nur den halben Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 statt 19 Prozent zu zahlen. Diese „Sammlerstücke“ müssen drei Voraussetzungen erfüllen:
 1. Das Baujahr muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
 2. Das Modell muss sich im Originalzustand befinden, ohne wesentlichen Veränderungen oder Umbauten.
 3. Das Modell darf nicht mehr hergestellt werden.

 

Was denkt ihr dazu… und natürlich die Frage aller Fragen - selber fahren und das Ding ins Auto werfen oder machen lassen. 

 

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Hier der genaue Text:

 Zusätzliche Anmerkungen zu Kapitel 95:

 

"1.      

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

 

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- oder Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;

 

b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;

 

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

 

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen."

Quelle

Ich würde mal mit Unterlagen (Stückzahl, Wert eines restaurierten Modells, Bilder Originalzustand) beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen, ob die Karre in 9705 eingereiht werden kann....

Wenn Du die Karre schriftlich beschreiben musst, würde ich mich an dieser Formulierung orientieren:

"Bei dem durch Abbildungen und Angaben des Antragstellers veranschaulichten Fahrzeug handelt es sich um ein gebrauchtes Kraftrad im Originalzustand mit folgenden Merkmalen: Hersteller: The Vincent H.R.D. Company Ltd., Stevenage (Hertfordshire; England); Modell: Vincent HRD Comet A; Motor: Einzylinder-Motor, OHV, luftgekühlt; Hubraum: 499 ccm; Leistung: 28 PS bei 5.800 U/min; Getriebe: 4-Gang-Getriebe; Produktionszeitraum: 1934 bis 1939. Das mehr als 30 Jahre alte Motorrad befindet sich in einem historisch einwandfreien Zustand und weist nach den vorliegenden Abbildungen und den Angaben des Antragstellers an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Motor oder Schutzblechen usw. keine wesentlichen Änderungen auf. Es handelt sich um ein nicht mehr hergestelltes Fahrzeugmodell. Das Kraftrad ist als "Sammlungsstück von historischem Wert, nicht aus Holz, nicht tierischen Ursprungs“ in den TARIC-Code 9705 1000 90 einzureihen.

"

Quelle 

Viel Erfolg!

 

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...evtl. hab ich da zu viel gefährliches Halbwissen....ich meine verstanden zu haben, dass ein V5 Zulassung eine Art Sonderzulassung sei in der so gut wie nichts steht.....ich hab mal versucht 4 und 2 - rädrige Umbauten zu importieren und das war mir dann zu risikoreich, da in den V5 Dokumenten praktisch keine Infos zu den Umbauten war......ist lang her und evtl. dann unvollständig? 

 

 

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