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Import PX200E in Österreich aus Slovenien


restblau

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Bitte um Rat (habe schon alle offiziellen Seiten MA46, ÖAMTC etc. abgegrast):
ich möchte eine gebrauchte PX200E, Bj 1985, Originalzustand (d.h. KEINE Veränderungen, Vespa war in SLO zugelassen) von Privatverkäufer aus Slovenien nach Österreich importieren.

Kann mir wer kurz den Prozess beschreiben? soviel habe ich mitbekommen:

1. Termin bei MA46 für Antrag auf Typisierung

2. Typisierungsantrag bei MA46 ausfüllen

3. Beim Termin vorfahren

4. Freischaltung der Zulassung über Finanzamt (wie geht das?)
weitere Fragen:

a) Zusätzlich zu Kaufvertrag und Typenschein, welche Dokumente brauche ich noch vom Verkäufer? Sprache? (geht slowenisch oder muss alles auf englisch/deutsch übersetzt werden?)

b) Welche Dokumente muss ich besorgen/beschaffen?

c) Ist eine §57a Begutachtung VOR Zulassung durchzuführen?

bin für jegliche Hilfe dankbar

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Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

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vor 3 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

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Danke, guter Hinweis mit den 2 Sprachen!

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Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

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vor 6 Minuten hat TU ES!!! folgendes von sich gegeben:

Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

 

Super, so werde ich es machen!

Danke :-)

 

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  • 3 Jahre später...

Ich hänge mich mal an dieses Thema ran, da ich gerade dabei bin, meine T5 in Wien anzumelden:

 

- historische Typisierung

- originaler Mortor (125 cccm)

- Pickerlüberprüfung §57a neu

 

Mein Versicherungsmann sagte, ich muss vor der Zulassung mit dem Finanzamt noch die Nova klären. Auf dem Seiten des bmf steht, dass Fahrzeuge bis 125 ccm und Oldtimer nicht der Nova unterliegen (beide Punkte treffen zu). Muss ich trotzdem einen Antrag ausfüllen, damit das Finanzamt das Fahrzeug zum Anmelden freischaltet?

 

Um mir einen unnötigen Weg zum Finanzamt zu sparen: Hat jemand das Spiel schon mal durchgespielt? Über Hinweise würde ich mich freuen.

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    • Bei mir blinkt auch die Fernlichtanzeige. Wird noch angepasst. Gibts beim kleinen Stecker auch eine Einbauvorrichtung?
    • Hat ja gut geklappt mit der Abstimmung😅
    • Kauf ihm Drogen, ist billiger. Das Kind landet so oder so im Knast.  
    • Moin miteinander,   vielleichtbhat ja jemand noch so ein halteblech rum liegen. Ich hänge mal den Link von Sip dran welches Teil ich meine    besten Gruß Julian    https://www.sip-scootershop.com/de/product/tachohalter_17413600?usrc=Tachohalter motovespa     Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab März 2020   Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht. Nähe zu XYZ, Kreis ABC usw. sind keine Standorte. Richtig beschreiben! Idealerweise mit Bildern. Nicht zugleich bei eBay/eBay-Kleinanzeigen, anderen Auktionshäusern/kommerziellen Plattformen einstellen! Mehrfach vorhandene Teile werden als Parallelinserat behandelt. Ohne Eigentum kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners sein. Der Verkauf für oder im Namen von Dritten ist nicht gestattet.   Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden.   Hinweise für Inserierende Eine Ausnahme für Parallelinserate gilt für Inserate auf eurer Homepage/Clubseite/Facebook, jedoch muss das (regelkonforme) Inserat im GSF einen Verweis auf die andere Plattform enthalten. Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen.   Allgemeine Hinweise Bleibt sachlich! Preisdiskussionen, Runterputzen und Stammtischgerede gehört nicht in die Marktplatztopics. Keine unnötigen Beiträge! Sachdienliches, Hinweise auf Irrtümer und konstruktives Hinterfragen der Aussagen zum Fahrzeug sind erlaubt. Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt! Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner_innen geben!  Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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