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SIP VAPE Zündung AC oder DC


Wulfi12

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Hallo Leute ich bin gerade etwas verwirrt und kann nicht so richtig entscheiden.

 

Wenn ich jetzt in meine PX 200 E  "ALT" mit Batterie so einen Zündung setzen möchte,

ist es dann geschicketer die AC Version zu nehmen und über den Originale Gleichreichter zu fahren.

Oder besser die DC Version zu nehmen und den Gleichrichter ersetzen gegen den beiliegenden.

 

Gruß JWe 

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Eben die Anleitung mal angeschaut und es wird jetzt klarer, die DC Version ist mit Batterie die Richtige :-)

 

SIP_271_performance_ignition_manual_2019-01-23-1.pdf 2 MB ·

Habe ich bei mir umgebaut. Ist super simpel... auch ohne Änderungen am Kabelbaum. Dann ist alles dc und funktioniert sauber.

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Wie ist die Meinung der Leute hier im Forum ?

Taugt die Zündung was ?

Erst gestern beim 200er Malle ALT von 18° auf 20° gestellt und der unterschied ist enorm.
Dann müsste dieser richtung früh gestellte ZZP unterraus enorm was bringen :-)
 

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Dann müsste dieser richtung früh gestellte ZZP unterraus enorm was bringen :-)

 

Ein 1:1 Prüfstand-Vergleich der "Road" (statischer ZZP) gegen die "Sport" (verstellender ZZP) wäre schön. :lookaround:

 

 

 

 

Bearbeitet von T5Rainer
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Mich interessiert auch diese Zündung!

Habe ne px200e ohne Batterie und da wird nun ein Klarglascheinwerfer verbaut und in späterer Hinsicht mal ein Sip Tacho!

 

Ich gebe zu ich habe von Elektronik keinen blassen Schimmer. Die benötigten Teile kann ich sicher bestellen und verbauen, jedoch sicher nicht verkabeln!

 

Ich denke grad nur das diese Zündung mehr Saft liefert als die Alte Standard Zündung und ich möchte gerne ein gutes Licht haben ohne das dies flackert wenn ich blinke oder auf die hinter Bremse steige!

 

Ist mein Gedankengang mal so in der richtigen Richtung oder bin ich da falsch?

 

Oder braucht es bloß ne Batterie und gut is!

 

Vielen lieben Dank

Bearbeitet von schuggi
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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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