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blinker nachrüsten?


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Hallo zusammen,

hatte gestern schonmal gepostet, wegen lackierung etc. Jetzt war ich heute bei meinem TÜV in Krefeld, und der Mensch dort sagte mir, da ich BJ. 63 habe, müssen vorne wie hinten Blinker dran. :-D(

Habe schonmal ein wenig geschnüffelt im Forum und auch genug Kopien gesehen, wo "keine Blinker" eingetragen sind. Wie geht das?

Und wo geht das? Der Prüfer meines Vertrauens ist offensichtlich versetzt worden...

Danke schonmal vorab

David

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Besorg dir einfach z.B. hier übers Forum Papiere einer VBB, die eine ähnliche Rahmennummer hat wie deine und in der als Baujahr 1961 eingetragen ist. Hat so bei meiner GL auch gefunkt, obwohl die auch BJ 1963 ist. Und die VBB wurden ja auch schon früher gebaut, sollte kein Problem sein und die genaue Aufschlüsselung BJ-mäßig wois der Tüv ja eh net... Geh aber auf jeden Fall zu einem anderen TÜV...

Gruß Robin :-D

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Musst du ne Vollabnahme machen?

Dann besorg dir eins von den Blankotypenschildern die man überall kaufen kann.

Schön fein Fahrgestellnummer, Typ nd (Wunsch)Baujahr einstanzen.

Schliesslich zählt das Baujahr und nicht die Erstzulassung!

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Jawohl, muß Vollabnahme machen, da es ein Italien-Import ist und bis jetzt nie hier in Deutschland zugelassen war.

Habe auch keine Papiere, nur einen Kaufvertrag von dem Typen, bei dem ich die Schüssel gekauft habe.

Meinst du das mit der Nummer und dem Schild haut hin? Wie ist das überhaupt? Muß du noch so ein schild wie bei ner PX an den Mittelkanal dran, wo es jeder gut lesen kann?

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Hallo zusammen,

hatte gestern schonmal gepostet, wegen lackierung etc. Jetzt war ich heute bei meinem TÜV in Krefeld, und der Mensch dort sagte mir, da ich BJ. 63 habe, müssen vorne wie hinten Blinker dran.  :-D(

Habe schonmal ein wenig geschnüffelt im Forum und auch genug Kopien gesehen, wo "keine Blinker" eingetragen sind. Wie geht das?

Und wo geht das? Der Prüfer meines Vertrauens ist offensichtlich versetzt worden...

Danke schonmal vorab

David

Blinkeraustragen über Ausnahmegenehmigung mit der Begründung, dass die Umrüstung zu aufwendig und kostpielig wäre (300 ?), ausserdem würde damit der Originalzustand zerstört werden.

Wenn dein Tüv-Prüfer schon an dieser Aufgabe scheitert würde ich evtl. über einen anderen Prüfer nachdenken. Nachher erzählt der Dir noch, Du mußt Scheinwerfer und Rücklicht gegen welche mit E 3 Norm eintauschen :plemplem:

Wenn es immer noch Probleme gibt, meld Dich. Hab das schon xmal gemacht.

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Und wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich die Kiste jetzt erstmal Ohne Blinker nachzurüsten aufbauen und mir nachher halt solange einen TÜV suchen der das durchgehen läßt?

Oder wie würdet ihr es machen. Fakt, ist, ich habe den Roller nur aus dem Grund mit den Blinkern noch nicht zum Lacker gebracht.

Weil wäre dann doch arg ärgerlich, wenn der fertig ist, und man hier und da wieder irgendwelche löcher durchs heilige Blech bohren muß..

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Weil wäre dann doch arg ärgerlich, wenn der fertig ist, und man hier und da wieder irgendwelche löcher durchs heilige Blech bohren muß..

Und genauso würde ich es den zuständigen Behörden im Vorfeld erklären. Das war Grund 2 neben der Aufwendigkeit und Kosten der Umrüstung (Blinker, Schalter, Kabelbaum umstricken, Batterie, ggf. andere Zündanlage, so die "offizielle" Begründung den Behörden gegenüber :-D ), durch die ich die Ausnahmengenehmigungen immer bekommen hab.

Wenn Interesse besteht, kann ich gerne (auch für andere Interessierte) ein kurzes Dossier dazu verfassen bzw. beratend zur Seite stehen. Ich habe seit 1996 x-Karren ohne Blinker getüvt und zwar ohne diesen 61er-Scheiß.

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Mach den Roller fertig; 'ne Briefkopie aus der hervorgeht, dass das Ding EZ Anfang '61 ist bekommst Du sicherlich hier irgendwo ... :-D ... gaaanz sicher.

Und selbst wenn Du Blinker nachrüsten solltest: dann doch wohl keine Lochbohr-4-fach-Variante ... für den Blinkerabstand gibt's Vorschriften (wenn ich mich recht erinnere: 170 mm Abstand von der Fahrzeug-Mittelachse), und die geforderte Breite hält ein normaler Vespa-Lenker locker ein.

Edith sagt, ich soll den Beitrag hier so stehenlassen, obwohl mir gerade per PM gesagt wurde, dass er völliger Quatsch und der Inhalt ...scheiß wäre.

Es gibt immer mehrere Wege; einer ist der Weg über die frühe Erstzulassung; eine andere Möglichkeit ist der Eintrag "Abweichend von § 54 StVZO ohne Blinker" (hab gerade eine ensprechende Briefkopie beim SS180-Blinkertopic gepostet). Diesen Eintrag mögen aber nicht alle Prüfstellen schreiben; ausserdem kostet's Dich bei der Zulassung Extragebühren für diese Ausnahmegenehmigung (waren mal um die 50 DM; jedenfalls hier in H und im Umkreis (nur bevor wieder jemand klugscheisst)).

Mach Dich selbst nochmal im Netz schlau (z. B. H I E R.

So, ich halt mich jetzt lieber mal raus hier und überlasse das Feld den Fachleuten und Profis . :grr: ..

Bearbeitet von t4.
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wo gibts diese ausnahmegenehmigung? bei meinem zuständigen Strassenverkehrsamt, oder schreibt der entsprechende Prüfer diese?

Habe auch schon Kopien gesehen, wo das mit der Ausnahmegenehm. stand, aber dann stand da immer noch die entsprechende Stadt dabei.

Also, ich habe ja jetzt einiges hier gehört, bin auch super dankbar, aber irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt, was ich als nächstes tun soll.

Soll ich den Roller schonmal zum Lacker bringen und mich erstmal nicht um die blöden Blinker kümmer, oder parallel dazu mit meinem Strassenverkehrsamt Kontakt aufnehmen, oder wie oder was???

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1. Die Behörde ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Hannover z.b. Wirtschaftsministerium (früher zumindest), Bremen Innensentor aber auch der Haupt-TÜV (haben damals dafür die Genehmigung bekommen, dürfen auch Briefe ausstellen). Wo wann was und überhaupt erfährst Du am Besten bei deinem Straßenverkehrsamt.

2. Was Du tun sollst, liegt an Dir. Wenn Du Blinker austragen lassen willst, am Besten erstmal im Vorfeld den Behördengang und dann zum Lacker.

Oder Du machst es wie von T 4 angedeutet und verjüngst den Hobel etwas.

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Hallo,

habe auch noch einen Tipp - ich hatte eine T4 ohne Papiere.

Bei der Anfrage beim Bundeskraftfahrtsamt habe ich als Bj 01.07.1957 angegeben. Klar wurde damals noch keine T4 gebaut - aber im Brief hatte ich dann dieses Bj stehen. Weiter Vorteil ist, dass die Geräuschwerte höher sein durften - da sie somit älter war.

War kein Problem :wasntme:

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    • stimmt. die 40% gelten erstmal nur für "PKW" (TÜV Merkblatt xxx). Da es keine genau definierte Grenze für Zweiräder gibt, wird diese Grenze eben herangezogen. (Es will ein Rechtsrahmen erfüllt sein und ggf auch vor einem Richter argumentiert werden) Wer jetzt Hurra schreit, soll bitte auch bedenken, dass die Messstrecken "Geräusch" ebenfalls nur für "PKW" freigegeben sind. Also begibt sich der Prüfer für jedes Zweirad das er begutachtet immer auf Glatteis, da jedes seiner Gutachten grundsätzlich erstmal keinen Rechtsrahmen einhält und angezweifelt werden könnte. 
    • Was hat sich denn für ein Schieber im VHSB bewährt? Bei meinem war ein 40er drin. Spiele mit dem Gedanken ein 50er zu testen (magerer?), da ich auch zwischen 1/8 - 1/4 auch zu fett unterwegs bin. Sind halt mal 80€ so zum Testen…
    • Schieber lass den originalen 50er   ND bleibt oben drauf immer eine lange m5 min 10nummern gröser als der  Nebendüsenzerstäber, der die eigentliche ND an sich ist, die oben drauf verlängert nur den Schaft um genug sprit nach einer Vollgasfahrt für die Nebendüse zu gewährleisten. Fährt man ne spritpumpe brauch man  die nicht zwingend und baut dann lieber ein kleineres Ventil ein . zb250 . Ohne Punpe lieber 300oder mehr und immer mit der langen m5 Nebendüse oben dran. 
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