Zum Inhalt springen

P 125 X Kann zu is weg!


caferacer

Empfohlene Beiträge

So, da ich mehr Platz für neue Aufgaben brauch, muss die Alltagskiste weg.

Is ne P125x VNX1T im olack, hier und da ein Paar kleine Macken, im großen und ganzen aber echt gut. Der Vorbesitzer hat die mal aus Italien geholt (Dokumente vorhanden) und dann hier getüvt und zugelassen. Leider hat der Vorbesitzer die 1994 hier zugelassen, und die Kameraden vom LRA haben die dann auf EZ '94 eingeschrieben. Wobei Sie von der Fahrgestellnummer eigentlich ne 78 er wäre. Mich hat's nich gestört,aber wen's stört kann dies gern ändern lassen (laut Aussage vom TüV kein Thema).

Sitzbank is neu, den original 125er Satz gibt's natürlich mit dazu. Ebenso is ein 24er Gaser verbaut. Die Kaskade,welche nicht ganz zum Lack passt kann ich nach Wunsch gegen eine in Chrom tauschen.

Der 177er Polini ist nicht eingetragen, bin damit aber problemlos unterwegs gewesen.

Die Flecken am Trittblech sind roststopper, durch is nix.

Bei Fragen am besten PN

Ist noch meine, steht momentan nur hier, und steht in meiner Garage in Erlangen

der ganze Spaß soll 1100,- VHB kosten.

Wenn sich jemand den Versand selbst organisiert bin ich da gern bereit zu helfen.

post-35556-0-46765600-1342714612_thumb.jpost-35556-0-25612200-1342714647_thumb.jpost-35556-0-85600600-1342714507_thumb.jpost-35556-0-07618700-1342714552_thumb.jpost-35556-0-02838300-1342714712_thumb.jpost-35556-0-42774800-1342714680_thumb.jpost-35556-0-67632300-1342714582_thumb.j

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist sehr wohl ein Problem mit der EZ. Denn das bedeutet, wenn man es nicht abkürzt Tag der ersten Zulassung. Und da in unsere Fahrzeugpapiere nur Sachen geschrieben werden, die in Deutschland interessant sind, ist das Baujahr ganz unerheblich. Man könnte sonst in die Papiere ja auch das Baujahr eintragen, von Behördenseite aus, aber die Behörde interessiert sich dafür nicht. Alle Bestimmungen, wie zum Beispiel die Regelung ab welcher EZ eine Abgasuntersuchung nötig ist, beziehen sich auf den Tag der ersten Zulassung. Ist also nicht ganz so einfach...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist sehr wohl ein Problem mit der EZ. Denn das bedeutet, wenn man es nicht abkürzt Tag der ersten Zulassung. Und da in unsere Fahrzeugpapiere nur Sachen geschrieben werden, die in Deutschland interessant sind, ist das Baujahr ganz unerheblich. Man könnte sonst in die Papiere ja auch das Baujahr eintragen, von Behördenseite aus, aber die Behörde interessiert sich dafür nicht. Alle Bestimmungen, wie zum Beispiel die Regelung ab welcher EZ eine Abgasuntersuchung nötig ist, beziehen sich auf den Tag der ersten Zulassung. Ist also nicht ganz so einfach...

Das kleinste Problem ist eine EZ Korrektur in den Papieren vornehmen zu lassen. Im Zweifelsfall bedeutet das lediglich eine TÜV-Vorführung und einen entsprechenden Änderungsbogen des Prüfers und damit zum Strassenverkehrsamt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist zwar Off topic, und ich möchte auch sicher nicht den Roller Mies machen, das ist er sicher nicht deswegen, aber das ist nicht richtig. Das Baujahr hat nichts, aber auch garnichts mit der EZ zu tun. Wenn der Roller 1994 nach Deutschland gekommen ist, dann ist die EZ nicht auf ein anderes Datum zu verlegen. Rechtlich unmöglich. Der TÜV kann das auch nur, wenn der Antragsteller den schriftlichen Beweis erbringt, daß das Fahrzeug zu einem früheren Zeitpunkt schon mal in Deutschland zugelassen war. Deshalb heißt es ja "Tag der ersten Zulassung ( in Deuschland )". Aber glaubt ruhig, was ihr wollt. :wacko:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist zwar Off topic, und ich möchte auch sicher nicht den Roller Mies machen, das ist er sicher nicht deswegen, aber das ist nicht richtig. Das Baujahr hat nichts, aber auch garnichts mit der EZ zu tun. Wenn der Roller 1994 nach Deutschland gekommen ist, dann ist die EZ nicht auf ein anderes Datum zu verlegen. Rechtlich unmöglich. Der TÜV kann das auch nur, wenn der Antragsteller den schriftlichen Beweis erbringt, daß das Fahrzeug zu einem früheren Zeitpunkt schon mal in Deutschland zugelassen war. Deshalb heißt es ja "Tag der ersten Zulassung ( in Deuschland )". Aber glaubt ruhig, was ihr wollt. :wacko:

Es ist bei Importfahrzeugen völlig Banane, wann der Roller das erste mal in (D) zugelassen wurde. In den Papieren hat immer der Tag der ersten Zulassung zu stehen, nicht der Tag der ersten Zulassung in (D). Wenn's ein Privat-Import war, könnte da im (D)-Brief (sofern vorhanden) z. B. ein Eintrag wie in nachfolgenden Kopien stehen (... Fahrzeugbrief wurde ausgegeben für ...).

vnx2t_83.jpg

vla1t_1.jpg

Wenn das da nicht steht, ist es normalerweise kein Problem, die Erstzulassung eines solchen Eigenimports korrigieren zu lassen. Notfalls mal bei mehreren Prüfstellen anfragen (entsprechende Listen, Briefkopien ähnlicher Modelle im gleichen FIN-Bereich oder scooterhelp helfen da).

Schwieriger ist's, wenn man ein Moped aus Erstbesitz mit Originalbrief hat, welches der Erstbesitzer als Ladenhüter kaufte (z. B. 'ne 61er GS/3, die aber bis '68 im Lager eines Händlers rumschimmelte und dann erst - logischerweise mit nachgerüsteten Blinkern - verkauft und zugelassen wurde).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information