matzmann Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 (bearbeitet) Wenn 63 eingetragen sind ist es nicht legal mit Versicherungskennzeichen zu fahren. Wenn du schon dreimal bei Rot über die Ampel gefahren bist und der Schutzmann der das gesehen hat nichts gesagt hat,bedeutet das nicht das du immer bei Rot über die Ampel fahren darfst.Lies mal den Simson Link. Die Schutzmänner kennen sich da nicht aus und der Gutachter wird auch nicht gewusst haben welchen Führerschein du hast. Bearbeitet 27. Dezember 2011 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dreckige13 Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 also ich will euch nicht ans Bein pissen ABER ich wurde schon 3 mal mit der Kiste von der Polizei gründlich mit Prüfstand kontrolliert und es gab nie ärger, außerdem hatte ich Anfang 2011 mit dem Setup (auch TüV eingetragen) einen Unfall, Kiste wurde vom Gutachter überprüft und alles war okay, weil alles eingetragen war....... also legal. Der Gutachter ist aber kein Verkehrsrechtler oder gar Verkehrsrichter, bei welchem das denn dann im Zweifelsfall landen würde.Klar ist das gut, wenn man durch drei (tatsächlich?ich hatte in 17 Jahren eine) Rollenprüfungen durchkommt und auch im Schadensfalle keiner danach kräht.Spart dir ne Menge ärger.Bedeutet aber auf die Legalität bezogen einen Scheißdreck.Ich mache dir da aber auch keinen Vorwurf, ich fahre immer irgendwie illegal rum, nur nicht mit deinem Irrglauben.Ich bin 16 Jahre ohne Führerschein gefahren, aber nie erwischt worden, vor dem Richter gelandet und oder in Schadensfällen vom Gutachter befragt worden.Legal?Nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 27. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 (bearbeitet) Bei Wikipedia steht das auch relativ gut:http://de.wikipedia....i/Kleinkraftrad§ 26 Versicherungskennzeichen (1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeugeine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1)Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sindfolgende Kraftfahrzeugarten:selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,Leichtkrafträder,zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,motorisierte Krankenfahrstühle,vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,Elektronische MobilitätshilfeProblem ist das die "alten" Kleinkrafträder über 50 fahren durften. Das kann zu Mißverständnissen führen. Als Kleinkraftrad gilt aber nur noch eins nach aktueller Definition. Das wird aber klar wenn man sich die Führerscheinklassen anschaut. Wenn ich das alles hier reinkopiere wirds zu unübersichtlich. Wäre Thema für eine Semesterarbeit. Nicht wundern, Leichtkrafträder (125er!) sind wirklich zulassungsfrei!. Müssen aber ein amtliches Kennzeichen führen und haben deshalb auch keinen Fahrzeugbrief. Bearbeitet 27. Dezember 2011 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMarco Geschrieben 29. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2011 so es ist jetzt die 4.6er primär drinZZP auf 17HD 74im MOtorständer echt schön gelaufenmal schauen was nächste woche die Teststrecke dazu meintdanke für die Hilfe!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoikaZ Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Hi Marco,und? Wie schaut es aus? Probefahrt schon absolviert?Schönen Gruß,Volker Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMarco Geschrieben 21. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Sry aber Wetter war bisher Immer kackeBin grad auch noch drüber nen neuen kabelbaum zu bauen wird also noch etwas dauern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SMarco Geschrieben 22. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2012 so Gestern am Prüfstand gewesen...fährt sich richtig richtig gutHP50.pdfHP50.pdfHP50.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden