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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, evtl könnt ihr mir ja besser helfen als diese inkompetente Zulassungsstelle.

Ich habe mir eine Px alt Baujahr 1980 gegönnt. Beim Kauf habe ich die Betriebserlaubnis und die Abmeldebescheinigung erhalten. die erste Seite

des Fahrzeugscheins ist an die Betriebserlaubnis angetackert. Laut Abmeldebogen ist sie seit dem 3.9.2001 "vorrübergehen abgemeldet".

Ich möchte sie nun gerne wieder auf die Straße bringen. Könnt ihr mir sagen wie ich nun vorgehen muss? Die netten Damen und Herren in der Zulassungsstellen

stellen mich immer munter weiter und keiner hat nen Plan.

Es wäre echt super wenn jemand der diese Sch**** schonmal durchgemacht hat das Vorgehen kurz beschreiben könnte, dass würde mich sehr freuen!

Geschrieben (bearbeitet)

schaust das sie blinkt hupt leuchtet :-D

machst dir nen termin oder fragst ob sie abstellen kannst

und die sich das mal anschauen können

du möchtest sie gern wieder zulassen

und dann kommts halt wie immer aufen prüfer an

meiner wollte nur ne HU

das hat ihm voll kommen gereicht :-D

und sein kommentar war

auf ösi deutsch

dat is ja wie früher schwalbe föhrn

Bearbeitet von kloiner
Geschrieben

Seit März 2007 neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen:

? Wiederzulassung

Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren wieder zugelassen, so reicht dafür eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Stilllegungs-Phase fällig war.

Bei Dir > 7 Jahre stillgelegt => zum TÜV, §21 machen, Wiederzulassen, Fahren.

Geschrieben
Seit März 2007 neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen:

? Wiederzulassung

Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren wieder zugelassen, so reicht dafür eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Stilllegungs-Phase fällig war.

Bei Dir > 7 Jahre stillgelegt => zum TÜV, §21 machen, Wiederzulassen, Fahren.

wunderbar, vielen dank für die Hilfe! Dann kanns ja bald losgehen

Geschrieben

Du brauchst in der Regel nichteinmal den Fahrzeugschein, da der bei Stilllegung normnalerweise eingezogen wird.(Kreuzchen auf der Abmeldebescheinigung)

Ich habe nur Tüv gemacht bin zur Zulassungsstelle mit Betriebserlaubnis und Abmeldebescheinigung und schwupp konnte ich wieder fahren . Ist übrigens erst 2 Wochen her.

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