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Zylinderkopf


Ralf

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Hi,

sind die Zylinderköpfe der 10PS- und 12PS-Zylinder der PX/P200E unterschiedlich, d.h. ggf. im Abstand des Brennraumes zur Kolbenoberfläche?

(Ich habe zwei Zyl.-Köpfe; diese unterscheiden sich in der Dichtflächenhöhe).

Viele Grüße

Ralf W.

:-D :puke: :-(

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Tag,

was mich interessiert ist: kann ich meinen usa Kopf ( mit zentraler Halbkugel, dezentraler Kerze, 68mm Durchmesser) ohne weitere Bearbeitung auf meinem Mallossi fahren der ja auch 68mm Durchmesser hat?

Frage deshalb, weil mein SCK ZentralKopf ( kegelförmiger Brennraum, zentrale Kerze) 69mm Durchmesser hat!!

Fand in den vorherigen Topics keine passende Antwort auf meine Frage!

gruss

Jochen

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es ist durchaus möglich, den kopf in der normalen drehbank im durchmesser und winkel anzupassen.

aber dann stimmt noch nicht die spaltenbreite und das volumen.

wenn es einer richtig machen möchte, müsste er den durchmesser und den winkel eindrehen und dann den kopf abspannen und ausmessen (volumen).

danach wieder auf die drehbank und die spalte anpassen und das volumen.

evtl. muss das ein paar mal wiederholt werden.

die einfachere variante ist natürlich den brennraum auf einer CNC maschine in einem schritt und nach CAD vorlage zu bearbeiten.

dann stimmt alles ( oder sollte stimmen :-D ).

ich vermute fast, dass der zentralcosakopf nur so beliebt bei den shops ist, weil er ein grosses brennraum volumen hat und daher nur der durchmesser und die spalte angepasst werden muss. beim normalen kopf würe das volumen zu klein werden.

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Harald, ich glaub', das siehst du richtig! :-D

Vorallem ist das Volumen so groß, daß auch "Idioten" kaum was falsch machen können, der Kopf kaum anrennt, oder gar zuviel Verdichtung bekommt, sofort anklemmt,...! Also keine Haftungsprobleme....aber halt auch keine Leistung (das ist aber wieder des problem des Kunden :-( !)

Seit wann hat ein Malossi 68mm Bohrung? Der hat immer schon 68.5mm gehabt! Woher kommen solche seltsamen Behauptungen? Der Kopf sollte zumindest 69mm haben, damit geringe Verschiebungen des nicht zentrierten Kopfes ohne Probleme bleiben (reicht jedoch oft nicht, daher besse zentrieren!!!).

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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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