westwoodkustoms Geschrieben 28. April 2009 Teilen Geschrieben 28. April 2009 Hi, hab ne Frage. In meinen Papieren steht original 80N drinnen...bedeutet also das ich 106db fahren darf?! weil "N" doch 26dB tolleranz hat?!Richtig?GrußMarkus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 28. April 2009 Teilen Geschrieben 28. April 2009 Falsch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenand Geschrieben 28. April 2009 Teilen Geschrieben 28. April 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rd350 Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Hallo,wenn ich das in meinem TÜV Buch richtig interpretiere steht das N für Messverfahren nach nationaler Richtlinie. Gibt dann höchstens noch Unterschiede zwischen DIN Phon Dezibel.MfGManu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
markes Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Was sagt denn die Kennzeichnung P über das Messverfahren aus? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenand Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Was sagt denn die Kennzeichnung P über das Messverfahren aus?P bedeutet Polizei. D.h. die Polizei darf eine Ohrmessung durchführen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
markes Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Ja ne, is klar! Am besten mit dem Ohr dirkt am Schalldämpferauslass... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rd350 Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 (bearbeitet) ProximitéEdit: Gerade gesehen ab 01.83 steht es allgemein hinter dem Standgeräusch. MfGManu Bearbeitet 29. April 2009 von rd350 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenand Geschrieben 29. April 2009 Teilen Geschrieben 29. April 2009 Ja ne, is klar! Am besten mit dem Ohr dirkt am Schalldämpferauslass...- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessenFür das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werdenP: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kannE: steht für 'EG-Richtlinie' Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
westwoodkustoms Geschrieben 30. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2009 - bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessenFür das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werdenP: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kannE: steht für 'EG-Richtlinie'Hm, also dürfte ich 106dB fahren?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johnny13 Geschrieben 30. April 2009 Teilen Geschrieben 30. April 2009 Da steht Standgeräusch. Und nebendran steht das Fahrgeräusch. Und Standgeräusche kann man nicht fahren... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper_hh Geschrieben 22. August 2009 Teilen Geschrieben 22. August 2009 (bearbeitet) Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.Hat das irgendwer schriftlich bzw. weiß wo man das offiziell nachschlagen könnte ?? Hab Montag nen TÜV-Termin, zweiter Anlauf. Eintragungswilliger Inschnööör, hat das Standgeräusch aber im 0,5 Meter Abstand gemessen und rausgekommen sind 103db mit O-Tuning, 24er, Drehschieber und Zirri Silent. Fand er sogar in Ordnung ! ( Ich sowieso )Jetzt kommt aber mein Problem, der Kerl will gern ne Vorbeifahrt-Messung haben da in den von mir mitgebrachten Briefkopien ja nirgends so ein hohes Standgeräusch eingetragen ist und er sich so ja nicht an den in 3 Kopien eingetragenen 84 db Fahrgeräusch ( Grenzwert für das Baujahr ) orientieren kann.Ich muss also irgendwie mitm Standgeräusch runter, alle Möglichkeiten der Dämmung sind ausgeschöpft ( Silent-Sport Wolle, Vergaserraum mit Dämmmatten vollgepappt, Auspuff mumifiziert ) und diese 7m Abstand anstelle der 0,5m wären die einzige Rettung vor der ca. 150 € teuren Fahrgeräuschmessung.Wäre äußerst dankbar für nen Link wo man die Regelung von offizieller Stelle aus nachlesen kann, ein ausgedruckter Text ausm Rollerforum wird ihn wenig überzeugen denke ich ! gruß christoph Bearbeitet 23. August 2009 von pepper_hh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenand Geschrieben 22. August 2009 Teilen Geschrieben 22. August 2009 http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__49.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper_hh Geschrieben 22. August 2009 Teilen Geschrieben 22. August 2009 Schön und gut, aber von der 7m Abstandsregel bei Baujahr 1980 find ich da aber leider nix ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper_hh Geschrieben 23. August 2009 Teilen Geschrieben 23. August 2009 (bearbeitet) Keiner ? Jungs, morgen is DDÜÜÜVVVV !!!!! Baujahr 1980, welcher Abstand beim messen ? Bearbeitet 23. August 2009 von pepper_hh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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