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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

ich hab ne PX, BJ. 84.

So wenn ich die zum TÜV fahre, müssen dann 2 Spiegel dran sein oder reicht einer auf der linken Seite?

Weil ich häng mit der PX ja nicht ständig auf der Überholspur :-D und im Stadtverkehr tuts ja wohl ein Schulterblick beim Abbiegen (ist ja sowieso Vorschrift).

Bei den älteren Baujahren gibts da ja teilweise andere technische Anforderungen wie bei neuen Modellen.

Geschrieben

Linker ist Pflicht, wenn eine Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h eingetragen ist, müssen zwei Spiegel dran.

Geschrieben

Lt. unserem TÜV bei Fz. > 100 km/h-Eintrag und Bj. ab "irgendwo in den späten 80ern" (89?) 2 Spiegel, ansonsten 1 Spiegel. Ohne Gewähr.

Geschrieben (bearbeitet)

Falls das ganze als Motorrad angemeldet ist brauchst du 2 ansonsten sollte einer reichen!

Edith sagt noch: Ebenfalls ohne Gewähr!

Bearbeitet von tottye
Geschrieben

2 vorschläge :

1) wie wärs mal mit einem neuen topic, wo solche sachen ( nur fakten / richtlinien/ gesetzliche bestimmungen - nicht die sachen wie " 2 kisten bier und der trägt es trotzdem ein ) gesammelt werden. ggf als anschließend zusammengebastelten worddokument zum download ( ich erkläre mich gerne dazu bereit, diese kleine aufgabe zu übernehmen.- sofern überhaupt interesse an einem solchen topic / einer solchen datei besteht.

2) ich bin im übrigen auch der meinung, dass hier ruhig ein paar mehr mitschriften zu verschiedenen themen erscheinen könnten ( eventuell sogar so ne art komplett überarbeitete mitschrift, allerdings wesentlich umfangreicher - die existierende ist gut - ich habe sie wirklich gerne gelesen, aber halt doch noch derbe erweiterbar - ).

die tage fand ich z.b. die sache mit den drehmomenten ganz nett. da macht sich einer die mühe und stellt mal sein wissen - oder hier seine dienstleistung in form des zusammentragens der zahlen/werte - umsonst der allgemeinheit zur verfügung. die resonanz war ja durchweg positiv. von daher könnte ich mir schon vorstellen, dass ich nicht der einzige bin, der meint, hier wäre ein überarbeiten oder was neues fällig.

geht es euch nicht ab und zu auch so:

manchmal ist die suche im forum echt elendig lange, bis man genau das gefunden hat, was man sucht. da könnte eine neue schön durchstrukturierte mitschrift echt helfen.

nicht von mir getextet - aber trotzdem recht hilfreich - die antwort zu deiner frage :

TÜV - Bestimmungen

Spiegel:

Mindestens 60 cm² z.B.: Durchmesser <=87 mm oder 6 x 10 mm

Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht

Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68 cm²

( Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig )

Nicht eintragungspflichtig.

Sitzbank:

Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65 cm Mindestlä¤nge.

Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 kg aushalten.

Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestänge.

Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40 cm.

Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.

Lenker:

Griffhöhe über Sitzfläche max. 500 mm.

Lenker darf Finger nicht einklemmen ( Lenkeinschlag ).

Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig ( Kabelverlegung ).

Eintragungspflichtig.

Kennzeichenhalter:

Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.

Nicht eintragungspflichtig.

Radabdeckung:

Unterseite 150 mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung ( Auslegungssache ). Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich aber intern an die 150 mm.

Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.

Licht und Signalanlage:

Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Doppelscheinwerfer : Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe. Standlicht nicht vorgeschrieben. Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, Übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken ( Auslegungssache ). Ein Nebelscheinwerfer darf nich weiter als 250 mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40 cm höchstens 100 cm ( Das Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein, also Vorsicht bei Überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Minniblinker ( auch andere ) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein ( manchmal schon im Rücklicht integriert ). Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.

Nicht eintragungspflichtig.

Fahrgeräuschgrenzwerte:

EZ bis 13.09.53 90 Phon

20.05.56 87 Phon

31.12.56 84 Phon

12.09.66 82 Phon

30.09.83 84 dB(A)N

30.09.90 82 dB(A)N

30.09.95 82 dB(A)N

ab 01.10.95 80 dB(A)N

Eintragungspflichtig.

Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.

Luftfilter:

Leistungs- und Geräuschmessung.

Ab Bj. 1989 Abgasmessung.

Eintragungspflichtig.

Auspuffanlagen:

Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung ( großes "E" mit Nummer in Viereck), Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.

Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich. Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig. Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. ( Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.)

Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.

Bremsanlage:

Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig. Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. ( Bei Enduros durchaus sinnvoll ). Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine Einbaubestätigung verlangen.)

Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen ( KBA-Nummer auf der Rückseite ) sonst eintragungspflichtig.

Trägersysteme, Koffer, Gepäckträger etc. :

Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Gold Wing).

Nicht eintragungspflichtig.

Verkleidungsteile:

Eintragungspflichtig. Verkleidungsteile ( wie auch alle anderen Teile ) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von Leistungsstärkeren / schnelleren Motorrädern kommen.

Grundsätzlich

kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer Prüfung auf einen zukommt. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung, die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was "durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher "Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren, das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.

_________________

Geschrieben

ja genau, von der stvo könnten z.b die relevanten § - bzw. deren auslegung berücksichtigung finden.

Geschrieben

Na ja, bei meinem Roller Bj > 90 hat bei den letzten 3 Tüv Vorstellungen noch nie jemand auch nur die Stirn bei einem Spiegel gerunzelt. Ist sicherlich auch kein Mangel wegen dem man die Plakette nicht bekommt.

Geschrieben

Seite 6 Punkt 2

vielleicht mal ausdrucken und vor dem tüv termin liste durchgehen - wegen der spiegelgeschichte wahrscheinlich eher nicht so relevant, aber so kann man mal sehen, auf was die jungs achten und zumindest eine prognose vorab wagen, ob es mit der plakette hinhaut oder nicht

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