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Mal wieder was Rechliches: darf man mit 3-Rad (Ape50)

Featured Replies

Geschrieben

Steht ja im Prinzip schon oben. Also laut Betriebserlaubnis handelt es sich (zumindest bei meiner Ape50) um ein "Kleinkraftrad 3-rädrig". Darf ich damit auf Motorradparkplätzen parken?

Geschrieben
Ja, sonst hätte es ja auch kein Moped kennzeichen...

Gruss, Hansi

DIE fährst du auch mit nem Mopedkennzeichen...Auch wenn sie am besten überhaupt nicht gefahren werden sollten..

Aber würdest du dich damit aufn Mopedparkplatz stellen;)

Geschrieben
"Kleinkraftrad 3-rädrig". Darf ich damit auf Motorradparkplätzen parken?

Laut Betriebsanleitung ist es ein ja eindeutig als Krad gekennzeichnet, also sollte es passen. Gespanne dürfen da ja auch parken!

Wie das allerdings die übereifrige Falschpark-Bordsteinschwalbe sieht, ist wieder eine andere Sache.

Geschrieben
  • Autor
Wie das allerdings die übereifrige Falschpark-Bordsteinschwalbe sieht, ist wieder eine andere Sache.

Dann sollen die sich halt erstmal bemühen den Halter herauszufinden (die Bürokräfte beim Ordnungsamt wollen ja auch beschäftigt sein) und anschließend geht's halt zurück. Letzte Woche hat mich sogar ein netter Herr vom Ordnungsamt extra besucht, wir haben uns auch locker eine halbe Stunde nett über alte Roller unterhalten, um dann unverrichteter Dinge wieder zu gehen - sowas nenne ich Bürgernähe...

Geschrieben

Rein rechtlich hast du ein drei-spuriges Fahrzeug, dass nicht als Kraftrad gilt. Darfst somit also nicht auf Krad-PP parken! Aber wer kann denn einer APE :-D ein Knöllchen verpassen?

Geschrieben
  • Autor
Rein rechtlich hast du ein drei-spuriges Fahrzeug, dass nicht als Kraftrad gilt. ..

Warum gilt das nicht als Kraftrad? Steht doch in der Betriebserlaubnis und eigentlich sollte das doch entscheidend sein, oder?

Geschrieben

Ich denke auch, dass "Krad" hier das Schlüsselwort ist und du auf diesem Platz parken kannst. Zulasse oder Straßenverkehrsamt schon mal kontaktiert? Was sagen die?

Geschrieben

Ich denke ja, da kann der gute Beamte seinen Ermessensspielraum voll ausnutzen, woher soll er wissen, was beim Champ in der BE steht, bei den meisten steht Dreirädriges Kraftfahrzeug drin (Drei-spuriges-FZ). Und nach Definition wäre ein Krad-PP für einspurige Krads bestimmt. Per se ist das Parken eines Rollers auf einem Gehweg ja auch verboten, wird aber meist geduldet, wenn er keinen behindert!

Geschrieben

fürn 50er Roller langt Führerschein Klasse M

für die Ape brauchts Klasse S weil "mehrspuriges Kraftfahrzeug"

also wirds wahrscheinlich so laufen....kriegst ein Ticket....schreibst drauf, daß das ein Kleinkradtrad ist....BE Kopie beilegen... kein porto zahlen...einfach zurück an den Absender auf den Umschlag schreiben....

mach ich dauernd so

Rita

Geschrieben
Rein rechtlich hast du ein drei-spuriges Fahrzeug, dass nicht als Kraftrad gilt.

Doch, genau rechtlich schon. Weil es qua definition eines ist. Das Thema hatte ich hier in München schonmal durchkauen müssen. War dann aber recht schnell aus der Welt.

Ach: Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung hat die Polizei den Halter schnell ermittelt. Die Versicherung gibt den halter nämlich doch weiter.

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