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T5Langhuber

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  1. Hallo, bohr Dir doch selber eines, oder gefällt die Anleitung nicht? http://www.germanscooterforum.de/Vespa_PX_...BE3_t40737.html Gruß, André
  2. Hallo, ok das macht Sinn, aber die oben genannten 70km sind imho doch wohl etwas überzogen. Gruß, André
  3. Hallo, was soll man denn am Reifen einfahren? Nie gehört, Reifen rauf und Gas! Gruß, André
  4. Hallo, wenn Du Dir den Roller angesehen hast, warum hast Du nicht gefragt/drauf gesehen? Ich denk mal so wird da kaum einer was erkennen, außer dass er schwarz ist mit verchromtem Enddämpfer! Ist kein originaler Auspuff, fals Du das meinst? Gruß, André
  5. Hallo, würde schon funktionieren, aber optimal ist was anderes. Da hast Du dann unschöne Kanten und Übergänge, die nicht von Vorteil sind. Laufen würde der Motor aber. Gruß, André
  6. Hallo, ist ja ok, aber warum dann nochmal per Post, wenn es per Mail ja schon geschen und vorgesehen war(und offensichtlich eh unwichtig). Ohne den Anruf wäre die "Person" ja nicht auf die gloreiche Idee gekommen! Was natürlich das allgemeine "zur Sau machen" zwar auch nicht rechtfertigt, aber ein "kann doch nix dafür" lass dann nicht mehr gelten. Gruß, André
  7. Hallo, ich frage mich gerade, warum diese Person nichts dafür können soll, wenn sie selber auf die dümmliche Idee kommt eine Rechnung extra per Post schicken zu wollen, was doch eigentlich nicht nötig wäre, da die Rechnung ja nicht bezahlt werden muss. Wenn es eh nicht bezahlt werden muss, braucht man doch auch keine Kopie auf dem Postweg! Gruß, André
  8. Hallo, da ist aber der Punkt 2 auch recht interessant: http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html Hier ist ja eigentlich sowas passiert. Da hat unter umständen jemand bestellt( ob nun absichtlich oder irrtümlich), aber es war halt nicht für rocket88 bestimmt. Wenn er jetzt unter der sogenannten "Sorgfalt" geprüft hätte woher das Paket kommt, dann hätte er die Annahme verweigern müssen, da er ja nichts bestellt hat. Was wären in dem Fall die gestzlichen Ansprüche? Recht auf Rückgabe der Ware? Und wie wäre das wenn der Nachbar das angenommen hat. In dem Fall hebelt das ja eine Annahmeverweigerung aus, oder? Edith: Fügt lieber den Link zum Punk 2 ein, bevor da noch wieder jemand rumheult wegen der Kopie von geistigen Eigentum! Gruß, André
  9. Hallo, natürlich unfrei, versichert und durch Unterschrift reproduzierbar. Päckchen ja nu nicht unbedingt. Gruß, André
  10. Hallo, haste mal dran gedacht das einfach unfrei zurrück zu senden. Weil irgendwann kommt man ja mal bei der Post vorbei und um der Ruhe willen, könnt man dann ja mal reingehen und das eben unfrei zurrück schicken. Nehmen die das dann nicht an haben sie selber schuld und du nimmst es auch nicht mehr an. Edüt: Wieso wäre das eigentlich eine Vertragsannahme, wenn man das zurrück schickt. Kann man das nicht auch so auslegen, dass die Abholung halt durch die Post erfolgte, wo das Paket unfrei abgeben wurde? Gruß, André
  11. Hallo, und sowas auch seinen Preis hat. Da nehmen viele wohl lieber billigere Varianten. Qualität ist in Preisdrückerzeiten ala Aldi, Lidel und Co wohl leider zweitrangig. Gruß, André
  12. Hallo, ok ich versuchs mal. 1. Alle leben friedlich miteinander = Idealfall 2. Jemand fängt mit dem töten anderer Menschen an = Er muss gestoppt werden 3. Ofperschutz vor Täterschutz = Meiner Meinung nach besser als umgekehrt! So etwa? Gruß, André
  13. Hallo, lies mal lieber nochmal richtig, Du hast anscheinend nicht ein Wort verstanden! Du genauso, hast einfach das eine mit dem anderen vermischt. Dein Fazit hab ich nichtmal angedeutet! Außerdem, wenn ein fairer Umgang mit einander nicht Deine Priorität ist, was denn dann? Neid, Habgier, Rachsucht, oder was sind Deine Favoriten? Naja, wenn alle hier immer nu die Hälfte lesen und sich den Rest dann noch dazu denken, wird das natürlich nix mit dem Meinungsaustausch. Gruß, André
  14. Hallo, eigentlich war das Thema für mich auch schon erledigt, aber heute kam was Interessantes im Radio bei uns! Ich schrieb doch neulich von dem Kinderschänder, der bei uns in Lübeck, auf Grund von einem Verfahrensfehler, wieder frei kam. Tja, den haben sie jetzt (ca. 2 Monate danach) wieder zufassen bekommen. Er hat versucht (hat zum Glück nicht geklappt) ein Mädchen zu vergewaltigen, aber jemand schrieb sich das Kennzeichen auf und jetzt kommts: Er hat 23!!! Taten gestanden!!! Jetzt stellt Euch mal den Mob vor, wenn der den nach der ersten Tat platt gemacht hätte! Dann wären diese "Mörder" zu gleich 22 fache Lebensretter (egal was man nun davon hält)! Ezähl mir was von Moral und Niveau, wenn es darum geht, dass sich 2 um einen Parkplatz streiten, aber irgendwo kommt mal der Punkt kann man nicht tatenlos zusehen, da muss dann was geschehen ohne Rücksicht auf den Täter. Die Täter nehmen auch keine Rücksicht auf Moral und Anstand! Im übrigen, alle die so auf Evolution und ach so geistige Überlegenheit machen, guckt Euch doch mal diese Welt an und was darin passiert. Wir sind noch weit entfernt von einem fairen Umgang miteinander und Intelligenz trifft auf Menschen eh nur bedingt zu! Ach und wer sich über sowas nicht aufregen kann, der ist (emotional) wahrscheinlich eh schon tot! Mich macht es wirklich sauer, dass Kinder sowas erleiden müssen und das hat nicht das geringste mit Rachsüchtigkeit zu tun! Gruß, André
  15. Hallo, hab ich das gesagt? Nö, gut ist an der ganzen Geschichte rein gar nichts! Ich hab nur gesagt ich trauere dem Typen keine Träne nach! Wer ließ es denn soweit kommen, das dies überhaupt gesehen konnte? Wäre es Dir lieber, wenn der Kinderschänder weiter frei rumläuft? Die Frage richig oder falsch stellst sich doch eigentlich auch gar nicht, sondern wie kann man mit der Situation am besten umgehen und das führt mich zu meiner ersten Aussage zurrück: WEGSPERREN! Das fänd ich richtig! Gruß, André
  16. Hallo, nein, weil nach der Meinung zu Post #1 gefragt wurde und ausgehend davon, dass der in Londen schon mehrfach als Täter bekannt/verurteilt (woren) ist, hab ich meine persönliche Meinung dazu geschrieben. Wenn es sich in Londen nun anders verhalten hat und der unschuldig gewesen wäre, auch dazu hab ich schon geschrieben, das ich das dann für nicht gut halte. Egal was nun wirklich in London war, ich war ja nun nicht dabei, ändert das nichts an meiner grundsätzlichen Meinung. Gruß, André
  17. Hallo, jo richtig Punkt für Dich, das darf/sollte natürlich auch niemals geschehen! Naja, bei dem was ich geschrieben habe, bin ich immer davon ausgegangen, was ich darüber denke und machen würde und bin von der eigentlichen Frage etwas abgeschweift. Allerdings wenn es klar ist, das es kein Unschuldiger ist(wie offensichtlich in london der Fall), dann geht mir Oferschutz noch vor dem Täterschutz! Es ist ja immerhin so, dass ein Kinderschänder, sei er nun krank oder was auch immer, ein unbeschreibliches Unglück über eine Familie bringt. Etwas was niemals wieder gut zu machen ist! Damit sollten ihm die Grundrechte, die er selber ja auch nicht geachtet hat, auch nicht mehr zustehen. Insofern muss die Allgemeinheit vor ihm sicher sein und wenn dann sowas wie in London dabei rauskommt, entspricht das vielleicht nicht mancher Moralvorstellung, aber traurig bin wegen solchen Typen dann auch nicht. Gibt weitaus schlimmere Dinge in dieser Welt! Gruß, André
  18. Hallo, und wenn der, wie bei uns in Lübeck, jetzt wegen einem Verfahrensfehler wieder frei kommt? Dann überleg mal aus welchen Gründen der Kinderschänder handelt im Gegensatz zu dem, der ihn stoppen will. Da ist für mich schon deutlich ein Unterschied. Auch wenn das mit unseren gesellschaftlichen Regeln/Gesetzen nicht im Einklang steht, möcht ich Dich nochmal hören, wenn er dann später noch 2-3 Kinder (oder mehr) abgeschlachtet hat! Gruß, André
  19. Hallo, achso deswegen macht man lieber nix und läßt die munter weitermachen, statt dafür zu sorgen, dass andere Kinder vor denen geschützt sind? Ich bitte Dich Deine Aussage ist dumm. Egal wieviel es noch gibt, deswegen kann man die, die man "erwischt" doch nicht laufen/weitermachen lassen! Und glaub mir präventiv sind Eltern eh immer tätig, abgesehen von den schlauen Sprüchen wie "Geh nicht mit Fremden mit, steig nie ins Auto, etc..." haben wir ein kindgerechtes Buch, was das Thema behandelt. Desweiteren passen wir natürlich auf wann unsere Kinder wo was mit wem machen. Man kann aber seine Kinder ja nun auch nicht einsperren und erst mit 18 rauslassen! Egal wie sehr man Kinder dafür sensibilisiert, ein Restrisiko bleibt leider immer! Bleibe bei meiner Meinung, dass man diese Typen stoppen muss, auf welchem Weg auch immer! Da wäre eben unsere Bundesregierung gefragt entprechende Strafen/Maßnahmen zu verstärken, damit das Thema Selbstjustiz gar nicht erst zur Debatte kommen muss. Gruß, André
  20. Hallo, Lynchjustiz ist doch viel zu gut für solche Typen! Mich würde es dann auch nicht mehr interessieren, ob es richtig oder falsch ist. Wer bestimmt das schon, Du, Ich, oder die Bundesregierung? Würde jemand meinen Söhnen sowas antun, oder sie gar ermorden, dann würde ich auch nur noch tun was ICH für richtig halte. Da wäre nämlich erstmal das Wegsperren! Wenn der jetzt aber so ein Schnuffi-Urteil bekommt wie z.B. 2 Jahre Psychatrie und dann muter weiter ins Leben, dann würd ich den zum Krüppel prügeln. Wie gesagt wenn ich betroffen wäre, wär mir das sicher egal, was andere dazu sagen. Hauptsache ich hätte die Gewissheit, der ist nicht in der Lage das zu wiederholen! Ist doch auch kein Wunder, die Leute bekommen etliche Jahre Knast für ein paar Millionen, die sie der Steuer hinterziehen, aber Kinderschänder/Mörder kommen oft schnell wieder raus, weil irgendein Professor-Hastig der Psychatrie meint nu isser harmlos! Bei uns in Lübeck läuft jetzt sogar einer wieder frei rum, weil die Behörde den Antrag auf Sicherheitsverwahrung (Verfahrensfehler) zu spät gestellt hat! Egal ob richtig oder falsch, menschlich ist die Reaktion schon, wenn man von Regierungen in Stich gelassen wird! Gruß, André
  21. Hallo, also bei den Aussagen würd ich mal zu meinem Sohn halten, dann lernt er 1. das er seinen Eltern vertrauen kann und 2. das man sich nicht irgendetwas anhängen lassen muss, was mit (ziemlicher Sicherheit) andere verbockt haben! Der BGB 828 besagt übrigens nur, dass Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haften müssen. Bis dahin haftet auch keine Versicherung, es sei denn man hat das exta vereinbart mit der Versicherung, weil man auch seinem 5 jährigen gleich beibringen will, für Schäden steht man gerade! EDüt: Natürlich steht man nur für die selbstverschuldeten Schäden gerade. Gruß, André
  22. Hallo, hab ich auch mal versucht, rutscht ganz schnell ab, da sie Spitzen schnell ausgenudelt sind. Nie wieder! Es gilt wie immer: Wer billig kauft, kauft 2 Mal! Gruß, André
  23. T5Langhuber

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    Edüt: mist, doppelpost
  24. T5Langhuber

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    Hallo, bei mir auch noch, egal was ich suche: Beim Bearbeiten der Anfrage gab es einen Fehler. Bitte gehe zurück und versuche es erneut oder bitte einen Administrator um Unterstützung. connection to localhost:3312 failed Gruß, André
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