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matzmann

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  1. Ich habe noch die ABE einer TL1 von 1970 gefunden. Fahrzeugart Dreirad-Lastkraftwagen, Bauartgenehmigte Scheiben, Scheinwerfer mit italienischem Prüfzeichen,v-max 37, Kennzeichen 200x260, also kein Versicherungskennzeichen. Gurte und Rückfahrscheinwerfer sind 70 noch nicht Spruchreif. Die Hälfte von dem was ich behauptet habe stimmt schon mal. Und ich hab nochmal über den Scheinwerfer nachgedacht, um die 1300mm (EG) bei der Breite zu nutzen und nicht die 1000mm (STVZO) müsste der Scheinwerfer ganz streng genommen tatsächlich E-Prüfzeichen haben. National, also Scheinwerfer mit nationalem Prüfzeichen, wären bei Breite über 1000mm 2 Pflicht. Hatte der KÜS Prüfer wohl sogar dabei Recht, obwohl ich nicht glaube das er das wusste. Bevor jetzt wieder Halbwissen von Freerider13 kommt, die „deutschen“ AC4 und Pentaro hatten auch 2 Scheinwerfer.
  2. Da ich sehr! genau weiß welche Qualität solche Einzelabnahmen habe ist das wenig Beweissicher (ich vermute er hat die 45 km/h aus der Angabe von deinen Originalpapieren „überschreitet nicht die Geschwindigkeit von 45km/h). Das deckt sich dann mit der „deutschen“ Angabe Lastendreirad bis 45km/h. Die Werksangabe ist aber 38. Leider finde ich keine Kopie vom S.T.O. das wäre mal Interessant.
  3. Lager uns doch aus. Jetzt wo die Diskussion sachlich geworden ist und die Beschimpfungen aufgehört habe lerne ich jede Stunde dazu und leider interessiert mich der Kram, ich hasse mich auch selber dafür.
  4. Woher diese Erkenntnis? Die einzige „deutsche“ APE die es zu geben scheint ist die C80 von 99 -01 und die ist in Italien mit 38 angegeben und in Deutschland mit 37.
  5. Von welchem Baujahr redest du da? Sinn macht das aus dem Grund nicht, da Klasse 5 (50ccm/40km/h) ja definitiv nur für Zweiräder ist. Ab 85 (oder wars 84?) dann Zweiräder bis 50ccm und 50km/h.
  6. Verdammt, gelogen. 2010 angemeldet. Posts 0.
  7. Dann ist das falsch. Da war ich noch nie soweit ich mich erinnere.
  8. Sag doch mal was zum Erstzulassungsdatum Rita, vielleicht wird dir geglaubt. Machst den Kram ja auch schon länger 8-).
  9. Jetzt wird es albern.
  10. Wo? Eben sagst du noch du bist in anderen Foren unterwegs, jetzt ist es hörensagen?
  11. In anderen Foren bin ich doch überhaupt nicht groß unterwegs? Wo soll das sein? Naja, wer sich selber darüber eine Meinung bilden will worum es geht muß leider alles in Reihenfolge lesen und das ist den Leuten ja zu Anstrengend wie wir schon mitbekommen haben, also wird es hier keinen Applaus geben, für keine Seite.
  12. Meine Fahrerlaubnis von 93 sagt Kleinkrafträder sind Krafträder bis 50ccm und 50km/h und Krafträder sind Zweiräder. Ist jetzt kein Beweis, aber die Sicht auf die Dinge zu der Zeit wird klar (Krankenfahrstühle noch 25km/h 1993). Und eine Zulassung als Kleinkraftrad macht keinen Sinn wenn man das Ding nicht mit dem Kleinkraftrad Lappen fahren darf. Die alte STVZO von 1976 geht in die selbe Richtung (Krankenfahrstuhl 20 km/h)
  13. Vielleicht auch als Krankenfahrstuhl, da ging so einiges bevor sie die Lücke geschlossen haben. Das habe ich total verdrängt das es das auch noch gab. (Leergewicht bis 300kg, bis 30km/h, bis EZ 1999, könnte gut sein) Kleinkraftrad kann es nicht sein, die waren vor 99 immer zweirädrig.
  14. Derselbe Prüfer der die Gurtverankerungspunkte bei deiner APE übersehen hat? Einfach mit italienischen Papieren unterwegs gewesen? Keine Ahnung, wie auch ohne die Papiere zu sehen.
  15. Du redest von APE 50 oder? Wenn die vor 1999 per Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gekommen ist und nicht nachträglich auf L2E umgeschrieben wurde braucht die ein großes Kennzeichen. Eine ABE für APE 50 vor 99 finde ich nicht, da bist du mir noch eine ABE Nummer schuldig, wenn es solche Fahrzeuge überhaupt gab.
  16. Die ABE von 99 hab ich doch schon gepostet oder? Amtliches Kennzeichen hinten, Ausnahme vom Kennzeichen vorne und Fahrzeugart LKW. Liest du eigentlich was ich poste?
  17. Nochmal zum Mitschreiben, ich habe nicht die Erfahrungen mit meinem TUCTUC beschrieben (und ich habe auch nicht behauptet das die L2E ist). Da hab ich mit der Abnahme nichts zu tun gehabt, die ist original von Bajaj Deutschland in den Verkehr gekommen. Die ist nur ein Beispiel gewesen das eine Einzelbetriebserlaubnis 1986 auf die Fahrzeugart LKW lauten musste weil in der STVZO Dreiräder nicht (kaum) vorgesehen waren. Meine Ausführungen fußen auf 20 Jahre Erfahrung mit der Prüfung und Homologation von allen möglichen Sonder und Spezialfahrzeugen und das weit! über das Niveau einer Hauptuntersuchung hinaus.
  18. Genau, deshalb hab ich ja auf Seite 1! schon geschrieben, Freerider13 kennt scheinbar einen Ahnungslosen Prüfer, fahr dahin. Aber das ist ja in dieser Sinnlosen Diskussion untergegangen
  19. Wen es noch interessiert:Die Unterschiede von 97/24/EG (250kg) und VO(EU) 3/2014 (270kg) erklären sich durch die Definition der Masse. Die 250 sind „Leermasse“ (ohne Kraftstoff), die 270 „Masse im Fahrbereiten Zustand“ (inkl 90%Kraftstoff).
  20. Ich hab Belege gepostet (alle zum Thema und mit Quellenangaben) du nur Theorien. Aber das kann jeder Leser für sich selbst entscheiden.
  21. Die wird aus dem Standardwerk für Vorschriften zum Bau/zur Zulassung von Fahrzeugen stammen. Den Auszug hab ich ja zu Anfang schon gepostet. Als Troll bezeichnet man im Netzjargoneine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen“ https://de.m.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) Fachlich kommt ja nichts.
  22. Für den TE ist jetzt ja tatsächlich was rausgekommen. Ich würde das Empolini mal tatsächlich vollgetankt wiegen und wenn es die 270kg unterschreitet den KÜS Prüfer auf diese Richtlinie hinweisen. Das sollte eigentlich klappen. Den Troll ignorier ich jetzt mal.
  23. Es könnte aber unter Umständen auch sein das du noch nichts von deinen Aussagen in irgendeiner Weise belegen konntest. Ich bin gerne bereit meine Mauer auf dem anderen Grundstück zu bauen wenn du mir endlich den schriftlichen Auftrag zeigst. Nur meckern das ist das falsche Grundstück bringt uns nicht weiter.
  24. Damit sollte jetzt der letzte Wissen was von deinen Aussagen zu halten ist. Wenn nichts da ist wird der 01.07 des Baujahrs genommen. War schon immer so und ich mach den Job 20 Jahre (natürlich nicht bei der KÜS) Ich komme aber in der Gurtsache weiter. Wenn es tatsächlich so ist das aktuelle APE tatsächlich nur ~250 kg wiegt, was so zu sein scheint, dann braucht die natürlich tatsächlich keine Gurte Das hab ich auch nie abgestritten. Deine Fahrzeuge mit 290kg aber schon. Jetzt wäre interessant wie diese Gewichte zusammen kommen. Hat der Prüfer damals gewogen oder die Daten aus der ABE von 99 genommen? Ich habe da so einen Verdacht, die Leermasse eines LKW wird mit Fahrer gemessen, die von Krafträdern ohne. Sollte es also tatsächlich so sein das eine APE unter 270kg wiegt braucht sie seit 2014 wirklich keine Gurtverankerungen wiegt sie unter 250 dann seit 99. aber das ist ja auch schon seit 3 Seiten klar.
  25. Zum Erstzulassungsdatum https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/amerikanische-fahrzeuge-besonderheiten-beim-import

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