Ich habe mich, als ich in die Schweiz gezogen bin, bei unserem Landratsamt (Lörrach/BW) informiert. Dabei wurde mir gesagt, dass ich meine Fahrzeug (egal welches) nur am Hauptwohnsitz zulassen kann. Seit wann diese Regelung besteht, weiss ich nicht. Dazu muss ich sagen, dass der Herr vom Landratsamt nicht wusste, dass ich in die Schweiz ziehe. Um diesen Irrtum auszuschliessen...