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Lautstärkegutachten für TÜV

Featured Replies

Geschrieben

Wie heißt denn die TÜV-Norm für das Lautstärkegutachten

(DIN # ????) und wie lautet die denn im detail.

danke

Edith: und wie laut darf denn ne Vespa sein? gibt da richtlinien

Bearbeitet von matripper

Geschrieben

is keine DIN, sind EWG Richtlinien, soweit ich weiß..

70/157/EWG für Kraftfahrzeuge

78/1015/EWG Für Krafträder

Geschrieben
  • Autor
is keine DIN, sind EWG Richtlinien, soweit ich weiß..

70/157/EWG für Kraftfahrzeuge

78/1015/EWG Für Krafträder

gut. schon ein anfang. aber was die genau besagen???

kann ich das irgendwo nachlesen?

Nahfeldgeräusch: 1m Abstand, 45°....

(ist natürlich frei erfunden ^^^)

Wie laut darf denn ein zweirad so sein.

also eine GT Baujahr 66

Geschrieben
  • Autor

@Lacknase

danke in dem Topic steht so einiges.

Hab mir erlaubt einen von dir geposteten Link

nochmals zu posten:

http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/ewg.pdf

hier steht dann auch fast alles drinne.

:-D

Hilft mir aber net.... hab heute gemessen, mit

Präzisionsmessgerät und sogar der amtlichen Vorschrift sehr ähnlich,

und komm auf beschissen-laute 100dB im Stand bei Halbgas....

FUCK!

...fahr nen RZ Evo LF.... der mit dem langen enddämpfer

Bearbeitet von matripper

Geschrieben

Hallo? Was steht denn in Deinem Original-Brief/Schein? Nur 73(D)?

Geschrieben
@Lacknase

danke in dem Topic steht so einiges.

Hab mir erlaubt einen von dir geposteten Link

nochmals zu posten:

http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/ewg.pdf

hier steht dann auch fast alles drinne.

:-D

Hilft mir aber net.... hab heute gemessen, mit

Präzisionsmessgerät und sogar der amtlichen Vorschrift sehr ähnlich,

und komm auf beschissen-laute 100dB im Stand bei Halbgas....

FUCK!

...fahr nen RZ Evo LF.... der mit dem langen enddämpfer

gut hilft dem Ansauggeräusch etwas Aufmerksamkeit zu schenken, Dämmmatten im Chassi z.B.

edith hat mal das von chris69 gegooglet

2.2.4.2 . Mikrofonstellungen ( Abb . 2 )

Das Mikrofon ist in der Höhe der Auspuffmündung anzubringen , in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche . Die Kapsel des Mikrofons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben . Die Achse der grössten Empfindlichkeit des Mikrofons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad mehr oder weniger 10 Grad zu der senkrechten Ebene bilden , in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt .

Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern

Bearbeitet von scooteria frankonia

Geschrieben

Wie mir mein Tüv prüfer meinen JL Left eingetragen hat hat er gemeint das es BJ abhängig ist wieviel DB man haben darf. Naja und dann hat er gleich den max DB eingetragen. Bei ner PX 200 BJ 87 sind es 96 DB

Geschrieben

Max Werte nach Bj. gibbet nur für den Fahrgeräuschpegel. Der ist auch noch Hubraum-abhängig und für 2- und 4-Takter verschieden. Bei Bj. 87 war´s m.W. max. 83 dB.

Wenn Dein Prüfer was höheres eingetragen hat freu Dich, er ist damit aber auf ganz glattem Eis. :-D

Der Standgeräuschpegel hingegen ist zulassungstechnisch irrelevant und wird nur eingetragen, um den grünen einen Anhaltspunkt für ne schnelle Lärmmessung am Straßenrand zu geben. Daher der Buchstabe P (Polizei).

Da weden auch gern mal 100 dB genommen. :-D

Edith korrigiert ne Zahl und ergänzt einen interesanten LINK

Bearbeitet von T5Rainer

Geschrieben

nur mal so ganz nebenbei,

das P steht für Phon und nicht für Polizei!!

und es iat auch nicht irrelevant, denn wenn der eingetragene Wert niedriger als der gemessene ist, dann bekommst auch ne Strafe usw.

Gruß Ben

Geschrieben
nur mal so ganz nebenbei,

das P steht für Phon und nicht für Polizei!!

und es iat auch nicht irrelevant, denn wenn der eingetragene Wert niedriger als der gemessene ist, dann bekommst auch ne Strafe usw.

Gruß Ben

Sorry, mit p für Phon liegst Du daneben. Die Phon-Zeit ist lange vorbei.

Und ganz nebenbei... da steht bei mir "zulassungstechnisch irrelevant".

Du hast jedoch insoweit Recht, daß bei polizeilich gemessener Überschreitung des Standgeräusches um mehr als 5 dB die Karre zur Nachmessung geschickt werden darf. Ansonsten müssen die grünen :-D - korrekte Meßumgebung ohne reflektierende Wände in der Nähe vorausgestezt - aufstecken und einen fahren lassen. :-D

Wenn eine Überschreitung des eingetragenen Fahrgeräusches bei der Nachmessung durch einen Sachverständigen (TÜV o.Ä.) festgestellt wird, kostet es ne Verwarnung bzw. ein Bußgeld... keine Strafe. Außerdem wird auferlegt, wieder auf den zulässigen Wert zurückzurüsten oder es wird die BE entzogen. :wasntme:

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