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Geschrieben

Kann auch noch "altbestand " sein, da sich die Richtlinien in den letzten knapp 25 Jahren ziemlich verschärft haben. Zu Beginn war nicht einmal ein einmaliger tüv notwendig. Ich bin mit der Fahrgestellnummer auf nem Zettel zur Zulassung und bekam nen roten Schein.

Mittlerweile brauche ich die originalpapiere, Paragraph 21 und 23 und Kaufvertrag. 

Die Zulassungsstelle ist echt ne Hürde, zumal sich kaum jemand damit auskennt. Auch die Gebühren für neue Fahrzeuge sind jedesmal unterschiedlich. Mal kostet es nix, mal 30€.

Dennoch liegt auch viel am Prüfer...

 

Wie es mit einer neubeantragung einer 07er jetzt läuft, kann ich dir nicht sagen.

Geschrieben

War bei mir wirklich kein großes Thema: 

 

2 Fahrzeuge minimum mit Oldtimergutachen, egal wie lang das her ist. 
 

Keine aktuelle HU notwendig 

 

Führungszeugniss 

 

Null Punkte in Flensburg 

 

14 Tage nach Beantragung hatte ich die Schilder mit Schein. 
 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Flozwo:

War bei mir wirklich kein großes Thema: 

 

2 Fahrzeuge minimum mit Oldtimergutachen, egal wie lang das her ist. 
 

Keine aktuelle HU notwendig 

 

Führungszeugniss 

 

Null Punkte in Flensburg 

 

14 Tage nach Beantragung hatte ich die Schilder mit Schein. 
 

Ihr braucht keinen § 23? Darf ich fragen welches Bundesland?
Marcel

Geschrieben

was macht ihr den denn dann mit diesen Kennzeichen?

 

So wie das steht darf damitmit ja so gut wie nichts gefahren werden. Ausser auf Treffen und Einstellfahrten?

Wie wird das wirklich gehandhabt? Will natürlich schon gelegentlich mal eine Tour damit machen und nicht gezielt auf ein Treffen.

Wie macht ihr das? bzw. wie wird das kontrolliert?

Geschrieben

Damit soll vermieden werden, daß Du die Reuse im Alltag nimmst.
Ganz schlecht: mit Wocheneinkauf auf dem LidlParkplatz in 07er Nummer einsteigen u7nd kontrolliert werden.
Gut: anrollern/Abrollern/Anreise zu irgendeinem Treffen
Bewegungsfahrt

Motorenrevision/Vergaser getauscht.
Ich bin hier ganz selten kontrolliert worden, die sind eigentlich immernur um die Moppete drum herum und haben geschaut. Wenn Du nett mit denen umgehst passiert da eher nichts.
Achtung: wenn ein Jüngling des Nachts von seiner Bockingen Stute abgeworfen wurde und angepisst ist, dann sucht er was.
Dann muss man wissen, dass "tanken fahren" nicht zählt
Marcel

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Dr.Paulaner:

Ihr braucht keinen § 23?

 

Oldtimergutachten ist ja §23

 

vor 38 Minuten schrieb Bernd46:

So wie das steht darf damitmit ja so gut wie nichts gefahren werden. Ausser auf Treffen und Einstellfahrten?

 

Fahrten zum Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit sind auch erlaubt in manchen Landkreisen. Muss man sich aber informieren. Bei mir nur Fahrten nach §43 FZV

 

vor 50 Minuten schrieb Dr.Paulaner:

Dann muss man wissen, dass "tanken fahren" nicht zählt

 

Doch zählt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__43.html

 

Mir gehts im grunde darum, das ich aufgrund des starken Tunings und trotz Eintragungen immer wieder Diskussionen bei der HU führen muss. Fahren tu ich die beiden Fahrzeuge die es betreffen würde vll 150-200km / Jahr. Und im Grunde auch nur zu Veranstaltungen, oder mal ne "Probefahrt". Das Tuning ist halt grenzwertig zeitgenössisch. Flexibler Prüfer wäre Voraussetzung. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb ElBarto666:

 

Oldtimergutachten ist ja §23

 

 

Fahrten zum Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit sind auch erlaubt in manchen Landkreisen. Muss man sich aber informieren. Bei mir nur Fahrten nach §43 FZV

 

 

Doch zählt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__43.html

 

Mir gehts im grunde darum, das ich aufgrund des starken Tunings und trotz Eintragungen immer wieder Diskussionen bei der HU führen muss. Fahren tu ich die beiden Fahrzeuge die es betreffen würde vll 150-200km / Jahr. Und im Grunde auch nur zu Veranstaltungen, oder mal ne "Probefahrt". Das Tuning ist halt grenzwertig zeitgenössisch. Flexibler Prüfer wäre Voraussetzung. 


Tüv und Eintragung ist bei mir das gleiche Thema. Bis jetzt wurde ich von der Rennleitung glücklicherweise auch nie kontrolliert, eventuell fehlt denen auch einfach die ausreichende Kenntnis zur Gesetzeslage und deshalb wird von einer Kontrolle abgesehen. Ist aber nur eine Vermutung. Zwei mal war ich beim Amt, dort wurde das Fahrtenbuch kontrolliert und gestempelt ohne Reklamation. 

Bearbeitet von Flozwo
Geschrieben

Das mit der Tanke hatte ich anders gelesen:

https://www.tuev-nord.de/explore/de/erklaert/was-ist-ein-oldtimer/

 

ist aber auch egal, will nur sagen, solange sich das alles in einem Rahmen bewegt und Dir der Prüfer den §23 erteilt und damit die Eintragung geebnet hat, ist das ein freieres Fahren als mit echter Zulassung was die Umbauten angeht.

Muss halt stvzo konform sein

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