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Fahrzeugschein-Frage, bitte mal reinschauen


laser99

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Ich habe da mal ein paar Fragen:

Ich habe meinen Roller ja damals 1996 neu gekauft und da gab es diese Betriebserlaubnis dazu (pic):

20040705220906.jpg

Der "Fahrzeugschein" ist das kleine drangetackerte Zettelchen dran...

1. Ist diese Betriebserlaubnis auch gleichzeitig der Brief? Weil hinten stehe ich als Besitzer drin und es sind noch Spalten frei...

2. Ich habe gesehen das fast alle hier normale Fahrzeugscheine haben wie ich beim Auto. Kann ich sowas auch bekommen, die alte BE ist auch nicht mehr so fit, ausserdem:

Die alten Eintragungen sind einfach hinten auf einer leeren Seite der BE nur so hingetippt mit Stempel, ausserdem hab ich jetzt auch noch ein Dekra-Gutachten über nen Anbau von Bitubo, das müsste ja auch mal eingetragen werden, sonst muss ich immer den Dekra-Wisch mit rumtragen...

Habt Ihr Tipps für mich? Danke :cheers:

Bearbeitet von laser99
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Was heißt auf Kraftrad umtragen lassen, das war schon '97 der Fall dass ich nen Kuchenblech bekommen habe :-D , meinst das ... Da kann man auch auf dem Pic sehen das auf der ersten Seite bei "Ausführung B" nen Strich ist und der TÜV-Mensch da nen "A" mit Stempel druntergeschmiert hat, hinten steht auch noch was mit "Leistungserhöhung durch geänderten Schalldämpfer Sito" oder so :satisfied:

Landratsamt? Nicht Straßenverkehrsamt, bei Euch heißt das bestimmt anders!?

Was kost wohl so Brief mit nem modernen Schein? Sonst hab ich halt nix ausser der BE oben...

Kann ich die BE behalten oder wird die dann eingezogen :grr: ?

Kriegen die das mit Ausführung A und dem Dekra-Wisch und den alten Eintagungen gebacken, ich seh mich da schon wieder "fähigen" Mitarbeitern gegenüber...

Bearbeitet von laser99
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Deine Vespa ist eine PX 125. Also hast Du nur eine Betriebserlaubnis, weil Leichtkraftroller. Das Kuchenblech macht aus Deiner Vespa noch kein Kraftrad. Das Kuchenblech gibt es nämlich auch schon bei <= 125 ccm, aber >= 80 km/h. Kraftrad-Eintrag gibt es hingegen erst ab >= 125 ccm oder <=125 ccm in Verbindung mit mehr als 11 kW. Und erst als Kraftrad kriegst Du einen Fahrzeugbrief und einen normalen Fahrzeugschein ohne angetackerten Zettel.

Gruss, schluerfi1978

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Deine Vespa ist eine PX 125. Also hast Du nur eine Betriebserlaubnis, weil Leichtkraftroller. Das Kuchenblech macht aus Deiner Vespa noch kein Kraftrad. Das Kuchenblech gibt es nämlich auch schon bei <= 125 ccm, aber >= 80 km/h. Kraftrad-Eintrag gibt es hingegen erst ab >= 125 ccm oder <=125 ccm in Verbindung mit mehr als 11 kW. Und erst als Kraftrad kriegst Du einen Fahrzeugbrief und einen normalen Fahrzeugschein ohne angetackerten Zettel.

Hmm... Das mit ccm-abhängig kann nicht ganz stimmen, denn:

Ich habe eine PV (120ccm / 4KW) mit Fzg-brief + Schein (Fahrzeugart KRAD Roller) u. eine umgebaute Fuffi (120ccm / 4KW) mit BE + Schein (Fahrzeugart LKRAD.

Meine PK 125 XL hatte bei 120ccm auch einen Fzg-brief.

Das lustige ist, dass die Umbau-Fuffi mit 82 Km/h eingetragen ist und mir somit weniger Probleme gemacht hat ein "Kuchenblech" zu bekommen, als die PV mit Fzg-brief und eingetragenen 80 Km/h... :???:

Gruß, King Olli

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Das Kuchenblech macht aus Deiner Vespa noch kein Kraftrad. Das Kuchenblech gibt es nämlich auch schon bei <= 125 ccm, aber >= 80 km/h.

Das variiert, je nach Landkreis kriegt man auch ein Kuchenblech bei 80 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Kraftrad-Eintrag gibt es hingegen erst ab >= 125 ccm oder <=125 ccm in Verbindung mit mehr als 11 kW. Und erst als Kraftrad kriegst Du einen Fahrzeugbrief und einen normalen Fahrzeugschein ohne angetackerten Zettel.

Ist nicht richtig. Krafträder können auch weniger als 125ccm und weniger als 11kw haben. Ich kann gerne meine Fahrzeugscheine posten, das ist so.

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Ich habe eine PV (120ccm / 4KW) mit Fzg-brief + Schein (Fahrzeugart KRAD Roller)
Ist nicht richtig. Krafträder können auch weniger als 125ccm und weniger als 11kw haben. Ich kann gerne meine Fahrzeugscheine posten, das ist so.

Glaube ich Dir gerne, brauchst nicht zu posten. Allerdings vermute ich dann aber ganz stark, dass diese Roller zum ersten Mal zugelassen wurden, als man für ein Moped mit mehr als 80 ccm noch einen Führerschein der Klasse 1 oder 1A brauchte.

Dem Laser99 seine PX ist ja Baujahr 96, ich glaube, in dem Jahr war auch die Umstellung des 1b-Führerscheins auf 125 ccm, daher ist sie auch als Leichtkraftrad zugelassen. Ich selbst habe 1995 eine neue PX 80 bekommen, in dem Jahr durfte man definitiv mit dem 1b noch keine 125 ccm fahren, also ist eine 1995 (und davor) erstzugelassene 125er noch Kraftrad.

Insofern hätte ich also meine Angaben weiter oben etwas präzisieren müssen.

Gruss, schluerfi1978

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