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Blinken oder nicht blinken?

Featured Replies

Geschrieben

Fuffies brauchen eigentlich keine Blinker, wurscht welches Baujahr. Aber: Wenn was dran ist, was nach Blinker ausschaut, sollte es selbiges auch tun.

Stimmt das soweit?

Und wie ist das wenn in der Betriebserlaubnis was von Blinkern gefaselt wird, an der Möhre aber nix zu sehen ist?

Konkret wird nur daruf hingewiesen, was für eine Blinkanlage es ist. Müsste ich die dann nachrüsten, oder nicht? Oder wie?

Fragen über Fragen...

Geht im übrigen nicht um ne Vespa, aber vielleicht hat doch wer Ahnung. Und Google ist zwar mein Freund... aber die Ergebnisse liessen ziemlich zu wünschen übrig...

Chili :-D

Bearbeitet von chili_666

Geschrieben
Stimmt das soweit?

ja.

Und wie ist das wenn in der Betriebserlaubnis was von Blinkern gefaselt wird, an der Möhre aber nix zu sehen ist?

Konkret wird nur daruf hingewiesen, was für eine Blinkanlage es ist. Müsste ich die dann nachrüsten, oder nicht? Oder wie?

da bin ich überfragt. ich hätte aber spontan gesagt "mußt du austragen lassen"...

r

Geschrieben
  • Autor
da bin ich überfragt. ich hätte aber spontan gesagt "mußt du austragen lassen"...

Wäre auch meine spontane Antwort gewesen...

Hmm....

Vielleicht sollte ich einfach mal beim TÜV anrufen.

Chili

Geschrieben

Fakt ist,das es gewisse Gesetzeslöcher und nur undünnige aussagen über das Vorhandensein von Blinkern gibt.

Sind 1962 noch Modelle ohne Blinker in DTL. zugelassen worden,gab es ab August 1962(bitte korrigieren,wenn ich da falsch liege)die Vorschrift für elektrische Blinkanlagen,dies bezieht sich aber nur auf Modelle über 125ccm.

Ferner habe ich in keiner Betriebserlaubnis meiner bisherigen Fuffis solchen Kommentar gefunden,allerdings war dann von einer Vierfachblinkanlage die Rede(V5B3T,Bj82).Die V5B3T Bj.79 hatte diesen Wortlaut jedoch nicht,war aber trotzdem mit dieser Blinkanlage ausgerüstet.

Ich denke bei kleinen Vespen ist die Blinkanlage durchaus vernachlässigbar,man denke mal an die Honda Mongkiks(buaaaaaaahhhhhh),doch über 60km/h sollte der Driss schon dran sein,weil man dann durchaus die Auflage bekommen kann,BAB Fahrten und bei Nacht zu unterlassen und ich glaube kaum das der TÜV Prüfer da eine Auge zumacht,is halt Ermessensspielraum...(wo kein richter,da kein Gehängter...!!!)

AUF DEUTSCH:bei meiner FUFFI is mir des scheissegal,aber meine GL fährt nicht ohne!(zur eigenen Sicherheit,auch wenn's scheisse aussieht)

Geschrieben
meine GL fährt nicht ohne!(zur eigenen Sicherheit,auch wenn's scheisse aussieht)

Meine schon, Handzeichen reichen doch aus... wenn überhaupt...

Gruß Robin :-D

Geschrieben

selbst mit den mühlen an denen ich lenkerendenblinker hab, die auch funktionieren, benutz ich sie nicht. nur handzeichen!

am tag sieht man die dinger eh nicht!

Geschrieben

hauehaueha,

da hab ich mich lang mit rumgeärgert...

im alten Brief waren welche eingetragen, die aber nich oginaal sind, also wech mit dem schrott, was der TÜV Tüp eben nicht mochte, aber ich hab dann vom rollerclub (Heinkel) ne ABE - Bescheid mitbekommen, damit der Tüp zufrieden ist. Also Austragung... :-D

Alles vor Baujahr 60 muss nich Blinken, später wirds wohl knapper!?!??!?

Machst halt Wurstblinker ran, kommt immer gut

Greetz :-(

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