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125er seit 2002 abgemeldet. Probleme bei Wiederinbetriebnahme.

Featured Replies

Geschrieben

Servus Leute. Ich weiss passt jetzt nicht ganz hier rein weil es sich um ne Tph 125 handelt.

Habe diese gekauft aber vom Vorbesitzer keinen Fzg Schein bekommen da dieser damals bei Abmeldung eingezogen wurde.

Habe quasi nur die Betriebserlaubnis und ne Abmeldebescheinigung.

Kanns da Probleme beim Zulassen geben ?

Bearbeitet von ROLLERJUNKY

Geschrieben

Normal nicht. TÜV fahren, normal neu TÜV ( und AU, wenn EZ nach 89) und dann zulassen mit BE und Abmeldebescheinigung. Ist halt nur etwas teurer als Standard.

Geschrieben

hast Du einen Kaufvertrag??

 

da sollte drinstehen, daß Dir Roller, Schlüssel und Betriebserlaubnis übergeben wurden.

 

und daß keinen weitegehenden Unterlagen mehr vorhanden waren

(daß die Abmeldebescheinigung, die Du gefordert hast, verloren gegangen ist)

 

Rita

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Rita:

 

(daß die Abmeldebescheinigung, die Du gefordert hast, verloren gegangen ist)

 

Rita

 

Hat er doch.

Geschrieben

falsch gelesen oben.....:wallbash:

 

ABE und Abmeldebescheinigung + neuer Tüv Bericht...

alles wird gut...

 

Rita

 

PS

wo biste daheim ??

Bearbeitet von Rita

Geschrieben

Bei Abmeldung gab es zu dem Zeitpunkt damals eine Abmeldebescheinigung. Das weiß die Zulassungsstelle und aktzeptiert das. Du musst nur ganz normal TÜV machen. Habe meine Rally mit dem Fahrzeug brief von 1970 ganz normal zulassen können..

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