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Kann zu Privatverkauf Österreich Deutschland

Featured Replies

Geschrieben

Servus,

kennt sich hier (evtl. von den Österreichern) jemand mit Privatrecht in Österreich aus?

 

Sachverhalt:

Ich habe von einem Österreicher einen Vespamotor gekauft, der nachweislich nicht den zugesicherten Zustand hat. Und zwar bei Weitem nicht.....ich bin nicht pingelig. Beides ist aufgrund des Schriftverkehrs und des Anlieferungszustandes zweifelsfrei.

 

Nach dem BGB ist das eigentlich klar geregelt. Rückgaberecht auch bei Privatkauf aus oben genanntem Grund.

 

Ich denke, dass aufgrund der Tatsache, dass der Verkäufer kurz nach der Grenze in Österreich wohnt und ich in Deutschland hier das österreichische Zivilrecht zum Tragen kommt. Und ich vermute mal, dass sich das vom deutschen Recht nicht wesentlich unterscheidet.

 

Wollte bevor ich einen Anwalt aufsuche das einfach mal im Voraus erfragen.

Bearbeitet von weissbierjojo

Geschrieben

Servus Jochen,

am einfachsten wäre es, wenn der Verkäufer einsichtig wäre.

Das wird wahrscheinlich nicht so einfach werden und dir raten, den Anwalt hinzu zu ziehen.

Das mit der Gewährleistung oder Rückgabe von Privat, ist ja so ein Ding.

 

Allerdings wenn du nachweißen kannst, daß das ganze arglistig verschwiegen wurde, könntest du Erfolg haben.

 

War auch schon in so einer Situation, hatte aber das Glück, daß es gut ausging, ohne Anwalt und Strafanzeige.

 

Drück dir die Daumen!

Grüße Tom

 

PS: früher gab's unter Gleichgesinnten, für sowas noch eine auf's Näschen.;-)

 

 

 

Geschrieben

wie seid ihr zusammengekommen??

 

Motor war wo inseriert ??

 

Kaufabwicklung??

Abholung / Lieferung/ Versand??

 

Rita

Geschrieben

Für den Fall, dass sich keinerlei Einlenken abzeichnet, der Verkäufer konkludent zu verstehen gibt, dass eure Ansichten nicht diskutabel sind:

Tacheles, hier im GSF, neutral formuliert, diplomatisch, glaubwürdig belegt. Damit hättest du die Vorarbeit für jedwede juristischen Beihilfe vorbereitet. Vielleicht realisiert der Verkäufer, dass seine Fuck-You-Tour zurückfeuert; dass er, ohne sich völlig zu verbrennen, aus der Sache nicht rauskommt.

 

Sofern die Angaylegaynheit so klar wie schwarz und weiss auseinanderzuklamüsern ist. Viel Erfolg :cheers:!

 

PS: Um wayne gayt‘s? :whistling:

Geschrieben
  • Autor
vor 11 Stunden schrieb sähkö:

Für den Fall, dass sich keinerlei Einlenken abzeichnet, der Verkäufer konkludent zu verstehen gibt, dass eure Ansichten nicht diskutabel sind:

Tacheles, hier im GSF, neutral formuliert, diplomatisch, glaubwürdig belegt. Damit hättest du die Vorarbeit für jedwede juristischen Beihilfe vorbereitet. Vielleicht realisiert der Verkäufer, dass seine Fuck-You-Tour zurückfeuert; dass er, ohne sich völlig zu verbrennen, aus der Sache nicht rauskommt.

 

Sofern die Angaylegaynheit so klar wie schwarz und weiss auseinanderzuklamüsern ist. Viel Erfolg :cheers:!

 

PS: Um wayne gayt‘s? :whistling:

 

zunächst halte ich den Namen zurück, zu gegebener Zeit werde ich aber genau das Tun was du gerade gesagt hast. Der Fall ist hier sehr klar und eindeutig. Er bietet mir einen Motor mit den Worten GUT an, einem anderen mir bekannten Member hier sogar mit den Worten SEHR GUT. Die jeweilige Schriftverkehre habe ich mir gesichert. 

Als der Motor angekommen ist, stelle ich beim Begutachten fest, dass der DS hinüber ist, die Kurbelwelle komplett Schrott, falsche Schaltraste und falsche Vergaserwanne drauf, Vergaser mit Ausbruch im Guss und zuguterletzt in der kleinen Hälfte unten eine Stauchung ung infolge dessen ein cm langer Riss im Aluguss des Gehäuses.

Der Motor ist schlichtweg miserabel. Hab ich alles dokumentiert.

Leider weigert sich der Vefkäufer bislang, mir den Schaden zu ersetzen bzw. den Motor zurückzunehmen.

Geschrieben
  • Autor

Frage hat sich erledigt....Frage wurde von Anwalt geklärt....danke

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