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Scheibenbremse Freigabe Technische Daten


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Genau, such dir einen vernünftigen TÜV der Ahnung hat. Grimeca zB braucht kein Datenblatt die die Bremse bereits auf einem anderen Fahrzeug zugelassen ist. Überprüft wird dann hauptsächlich die Adaption ins neue Fahrzeug. So läuft es bei den Streetfightern die ja ständig Teile von anderen Fahrzeugen verbauen.

 

Weiterhin müsste es schon etliche Eintragungen in deren Datenbank geben.

 

Wenns hilft kann ich dir eine Kopie von meinem Schein schicken: Grimeca vollhydraulisch auf 1969er Rally 200.

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Wenn mans ganz genau nimmt hilft dir das Gutachten so auch nix, weil es nur für die PX und damit die PX-Gabel gilt und diese nicht ohne weitere - (eigentlich) abnahmepflichtige - Änderungen ohne weiteres in Sprint etc. passt. Aber so genau wollen wirs ja eh nicht nehmen wollen...

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    • Du kannst dir nicht vorstellen wie oft es jetzt schon so war!  Ich glaube ich kann behaupten das ich viel Lehrgeld die letzten Jahre zahlen musste. Bei dem ersten Lauf war der Kopf ohne Loctite dicht. Ich hatte den Fuß nochmal abgedichtet und in dann dachte ich es schadet nichts wenn ich es es am Kopf auch mache… Ich glaube die Zündkerzen gingen kaputt weil mein kaputtes Zündschloss immer wieder Masse auf die Spule gegeben hat. Ansonsten passt das an der Haube. Ich werde nochmal alles sauber abdichtet, Drucktest machen und den Kopf nicht abdichten. Da der Motor richtig heiß war vermute ich das er mager lief. Die nächste Probefahrt erfolgt mit Benzinpumpe. Mit dem „Flatcap“ muss ich mal schauen. Der schaut recht groß aus aber von der Höhe wird der CMD nicht kleiner sein. 
    • Da fällt mir spontan "Kognitive Dissonanz" ein, mittlerweile sehr weit verbreitet;)
    • N'abend, schon wieder eine Frage zum Verkehrsrecht: Ich war heute mit meiner Triumph bei der HU, die bereits 06/2023 fällig gewesen wäre. Leider wurde die Abgasuntersuchung nicht bestanden, die Karre wurde seit Mai 2023 auch quasi nicht gefahren. Ansonsten sind keine weiteren Mängel festgestellt worden.    Der Prüfer sagte nur ich solle den Bericht jetzt innerhalb der 4-Wochenfrist bis zur erfolgreichen Nachprüfung immer mitführen, damit ich bei einer Kontrolle keine Strafe/Punkte bekomme...  Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich nur nötige Fahrten zur Wiederherstellung der vollen Verkehrstüchtigkeit unternehmen darf. Also jeweils Wohnort, Werkstatt und/oder Prüfstelle hin und zurück. Bei ihm klang das aber so als könnte ich das Motorrad frei nutzen?   Hab schon eine Weile im Netz gesucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden. Über eine seriöse Quelle zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar. 
    • Welchen vergaser hast du benutzt? Ist ein unterschied zwischen 102 polini und 100 vmc mit gleichem setup bemerkbar ?  
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