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Unbedenklichkeitserklärung Piaggio für Pv Motor in v50

Featured Replies

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung. Ich habe gestern meine Erklärung von Piaggio bekommen, dort ist mir aufgefallen, dass Blinker am Lenker vorhanden seinen sollen. Müssen diese wirklich vorhanden sein für den TÜV? Ich habe gelesen, dass bis 125ccm keine Blinker notwendig sind. Aber warum schreibt Piaggio dies mit in die Erklärung? Könnte das zu einem Problem werden, wenn ich ohne Blinker die Abnahme mache?

Vielen Dank für euere Hilfe

VG

Dominic

Geschrieben

Ich bin damals ohne irgendwelche Bescheinigungen von Piaggio zum TÜV gefahren.

Probiers vielleicht erstmal so.

Geschrieben
  • Autor

An der der Vespa sind keine Blinker dran, auch nie dran gewesen. Waren denn an der Primavera Blinker am Lenker verbaut?

Geschrieben

Bis 125 ccm und 11 Kw keine Blinkerpflicht in D. Sind allerdings welche verbaut, müssen sie blinken, und das auch in der richtigen Frequenz.

Du hast keine verbaut, also gut so.

Geschrieben

In der deutschen Ausführung waren Blinker serienmäßig verbaut.

 

Dennoch kommt der TÜV nicht an § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO vorbei, wonach an Leichtkrafträdern keine Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich sind.

Geschrieben
  • Autor

danke für die zahlreichen und hilfreichen Kommentare[emoji122].

Ich werde es dann mal ohne Blinker probieren und ihm den §54 ... Ausgedruckt mitbringen. Wünsche euch noch einen sonnigen Mittwoch

Geschrieben

Hallo nochmals

Ware heute beim TÜV ohne Probleme mit meiner et3

Und das ohne Blinker also kein Problem

Gruß

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