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Geschrieben (bearbeitet)

Wie der Titel schon sagt habe ich eine Vna mit einem t5 Motor ausgestattet und diesen dann erstmal erfolgreich vom Tüv mit §21 Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis plus bestandener Hu absegnen lassen.

 

In Hessen muss das ganze seit 2009 gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in Marburg- Biedenkopf ein Antrag auf Zulassung gestellt werden, bevor die Zulassungsstelle eine Zulassung erteilt. Heute nach 10 Tagen warten hab ich dann mal den Hörer in die Hand genommen und dort angerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass es der Tüv versäumt hat Unterlagen beizulegen die bestätigen, dass diese Leistungssteigerung (das muss wohl so sein ab 20% mehr Leistung) auch zulässig ist. Der Prüfer ist die nächsten 3 Wochen in Urlaub und dessen Kollegen können das nicht übernehmen. :censored:  Die Dame am Telefon zeigte sich aber bereit auch von mir eine solche Bestätigung in Empfang zu nehmen. Daraufhin habe ich ihre eine Briefkopie einer Vnb1t mit t5 motor geschickt und frage mich ob es denn von Piaggio eine solche Bestätigung gibt?(Danach hatte sie sich erkundigt). Ich habe aus irgendeinem noch in Erinnerung gehört zu haben, dass Px/T5 Motoren völlig problemlos in jedes LF Chassis verbaut werden dürfen. Gibt es das irgendwo schwarz auf weiß? Falls euch schon einmal so ein Bockmist widerfahren ist, würde mich brennend interessieren wie ihr diese Hürde genommen habt. Ich hatte nicht den Eindruck, dass der Prüfer beim Tüv auch nur den blassesten Schimmer hatte und gehe davon aus, dass er nach seinem Urlaub auch nicht sonderlich viel zu meinem Glück beitragen kann und wird.

 

Wie würdet ihr nun vorgehen?  

 

Vielen Dank im Voraus 

 

Gruß Daniel

Bearbeitet von dharer
Geschrieben

Als letzte Notfalllösung fiele mir die Zulassung auf einen Freund/Bekannten außerhalb Hessens ein, nach erfolgter Zulassung und damit vorhandenen Papieren meldest du den Roller dann in Hessen auf dich um. Das ist seit Einführung dieser bescheuerten doppelten Prüfung in Hessen glaube ich bei umbauaffinen Personenkreisen keine ganz unübliche Vorgehensweise mehr.

Geschrieben (bearbeitet)

Das würde ich nicht nur als Notlösung betrachten. Ist nur ein kleiner Vorgeschmack wie es irgendwann in ganz Deutschland aussieht 8-(.

Problem ist wahrscheinlich nur alle Unterlagen zurück zu bekommen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Einschätzungen.

 

Gibt Neuigkeiten habe noch einmal mit der Behördendame gesprochen.

 

Sie begnügt sich nun mit der Briefkopie, da sie O-Ton: soviel Bescheinigungen einzuholen hat, dass sie froh ist wenn sie den ein oder anderen Antrag los wird. Wieso nicht gleich so! 

 

:wacko:

Bearbeitet von dharer
Geschrieben

ist eigentlich schon unglaublich wie das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich dargestellt wird!

Habe auch eine VNB 60BJ mit T5, da gab es keine Probleme.

 

Das einzige was mir wiederfahren ist, das ich bei der Zulassung meine Historie ausversehen mitabgegeben habe mit dem 21.

Da die Vespa mal in AT lief, und hier auch eine Vollabnahme getätigt werden musste, stand ganz oben Neufahrzeug!

Dieses kleine merkmal hat dazu geführt das ich es nicht zulassen konnte....obwohl die Vollabnahme bereits zwei Jahre alt war.....

Laut meiner Zulassungstelle, hätte ich die Vespa wieder nach AT fahren sollen und eine Neues Vollgutachten erstellen lassen sollen, sprich Neufahrzeug raus und Gebrauchtfahrzeug rein!

Da mach ich doch nicht mit.....habe es einfach auf meine Freundin angemeldet, Sie wohnt in einem anderen Landkreis und ging ohne Probleme ohne Historie,nur mit dem 21ger.

Geschrieben (bearbeitet)

erst mal richtig lesen, dann denken und dann Schreiben......dann kommen auch keinen unsachlichen Kommentare dabei raus :-D

Bearbeitet von Hazet

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