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GSFwa: H- Kennzeichen darf nur vom Fahrzeughalter gefahren werden?

Featured Replies

Geschrieben

Servus!

Hochzeit steht an, dafür will ein Kumpel seinen alten, auf Ihn mit H-Kennzeichen zugelassenen Benz zur Verfügung stellen; da er aber selbst mitfeiert soll ein anderer Kumpel fahren.

Bei der Versicherung (Aachen-Münchener) nachgefragt ob der Fahrer einzeln eingetragen werden muss kam die kuriose Antwort:

Geht nicht wegen der H-Zulassung da dürfe nur der Eigentümer fahren! (Also von der Zulassungsstelle aus, nicht von der Versicherung)

Man müsse den Wagen abmelden, anders versichern und zulassen (quasi als Limousinenfahrzeug), dann aber noch prüfen ob ein Gewerbe vorliege und ob dann der Fahrer zusätzlich einen Personenbeförderungsschein bräuchte. Und dann am nächsten Tag wieder alles zurückummelden. :blink:

Erst mal: Stimmt das, daß mit H-Kennzeichgen nur der Eigentümer fahren darf oder ist das nur die Versicherungsgeschichte?

Punkt 2 in offensichtlicher Ermangelung eines fähigen Versicherungsvertreters:

Alternativen? Zusatzversicherung für diesen einen Tag bei meinem Allianzmenschen abschliessen? Geht das mit der bisherigen Zulassung?

Kurzzeitkennzeichen? Geht das obwohl das alte Kennzeichen noch gilt und am nächsten Tag wieder gelten soll?

Bin für alle Tipps dankbar,

Jan

Bearbeitet von freerider13

Geschrieben

Wir hatten / haben schon ein paar Autos mit H-Kennzeichen. Das da nur der Halter mit fahren darf ist mir neu. Bislang wurde da bei unseren Versicherungen immer genau wie bei normalen PKW abgefragt wer den Wagen fährt (nur Personen ab soundsoviel Jahren, Partner, etc.) um danach den versicherungsbeitrag zu berechnen. Wenn eh nur der Halter fahren dürfte wäre das ja Quatsch.

Kurzzeitkennzeichen für ein regulär zugelassenes Fahrzeug ist meines Wissens nach nicht gestattet.

Geschrieben

Zulassungstelle anrufen. Da haben sich ganz aktuell ein paar Sachen geändert.

AFAIK gilt das aber nur für das rote Oldtimerkennzeichen.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Das H-Kennzeichen ist fahrzeugbezogen, somit dürfen auch andere Personen das Fahrzeug fahren.( Außer es wurde bei der Versicherung ein bestimmter Fahrer benannt ).

Das rote Wechselkennzeichen ist in erster Linie personenbezogen, die im Heftchen gelisteten Fahrzeuge dürfen nur von der genannten Person gefahren werden.

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