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VERBOTEN ODER NICHT?

Featured Replies

Geschrieben

Hallo, ich will an meine HP4, Blinkergitter anbringen und ein Freund sagte mir dass diese verboten seien. Ist das richtig? Ich habe schon im WWW gesucht und nicht wirklich fündig geworden was mir meine Frage zu 100% beantwortet.

Wer weiss es und verspürt jetzt den Drang mir seine Antwort zu schreiben?

MFG

Geschrieben

Fakt ist, dass Blinkergitter die Gläser zumindest teilweise verdecken und somit deren Funktion beeinträchtigen.

(Gitter aus Draht eher weniger, die gängigen Kunststoffteile recht ordentlich.)

Da kein mir bekannter Blinker in Verbindung mit Gittern geprüft wurde ist die Verwendung unzulässig.

Es sei dem ein TÜV Mensch nimmt dir das ab.

Es grüßt:

Der Arne

Mir fällt gerade ein ... gab es die Teile nicht als Originalzubehör beim Piaggio Händler?

Wenn dem so ist müsste es auch eine Info vom Händler geben (nur für Ausstellungszwecke oder ABE).

-Rita müsste da eventuell mehr wissen.

Jedenfalls hab ich noch von keinem Fall gehört in dem die Rennleitung wegen Blinkergittern Protest eingelegt hätte...

Bearbeitet von alfonso

Geschrieben

genau, jedest lichttechnische teil geht durch ein licht institut und bekommt dann eine neben dem E X noch eine typkennung über die eignung des entsprechenden bauteils (HC/HR) etx.

eine abdeckung der lichttechnischeneinrichtung (lte) erlischt dieses gutachten und damit die bauartgenehmigung des bauteils und damit die des gesamt fahrzeugs =>ist leider nicht so gut, da damit die betriebserlaubnis erlöscht (polizei aua).

ist doof, ist aber so!!!

gruß

Bearbeitet von zochen

Geschrieben

... bleibt nur noch die Frage mit dem originalen Zubehör .

Geschrieben

Bin etwa eineinhalb Jahre folgendermaßen rumgegurkt, dann hab ich meine HP4 leider verkauft (Gitter liegen aber noch hier ;-)):

post-21850-1252768408.jpg

post-21850-1252768427.jpg

Ich wurde nie angehalten, keiner hat sich über die Blinkergitter beschwert. Legal sind sie wahrscheinlich trotzdem nicht, auch wenn es sie in den 80ern und 90ern als Piaggio Zubehör gab.

Geschrieben

Wobei deine noch dezent die Blinker bedecken.

Gibt ja richtige "Vorhänge" für die Blinker. Gibts die auch für die HP/XL2?

Bearbeitet von F.eatR

Geschrieben
  • Autor

Wobei deine noch dezent die Blinker bedecken. Gibt ja richtige "Vorhänge" für die Blinker. Gibts die auch für die HP/XL2?

Das sind die für die HP und somit auch passend für die XL2.

Geschrieben

...ich meinte ,ob es diese Gitter(ULMA ,oder diese,wo das PK mit nem Sechseck drauf ist) auch für die XL2/HP gab..

Geschrieben

Jedenfalls hab ich noch von keinem Fall gehört in dem die Rennleitung wegen Blinkergittern Protest eingelegt hätte...

Ich schon ... Hab mal ne Mängelkarte deshalb kassiert ... vor ca 20 Jahren :rotwerd:

Geschrieben

Ich schon ... Hab mal ne Mängelkarte deshalb kassiert ... vor ca 20 Jahren :rotwerd:

Genau. Vor 20 Jahren.

Da stand eine PK auch noch als Neufahrzeug beim Händler und hatte ungefähr den Status einer Piaggio ZIP 50 4T im Jahre 2012.

Mittlerweile scheint das jedoch wirklich keinen mehr zu interessieren ....

... und eine Mängelkarte ist ja nun wirklich dein Drama.

Gitter ab und mal kurz beim Polizeipräsidium klingeln.

Als ich das letzte mal dort war (1995 oder so, wegen einer fehlenden "Radabdeckung" - Motorhaube war ausgeschnitten und die Lüfterradabdeckung oben nicht zusätzlich vergittert) haben die Herren sich nicht einmal die Mühe gemacht ihren Schreibtisch zu verlassen.

Da ging nur das Fenster im 1. Stock auf, ein kurzer Blick und ich durfte wieder gehen.

Grüße,

Arne

Geschrieben
  • Autor

Ich habe jetzt mal den tüv angeschrieben und der hat mir folgendes geantwortet

Sehr geehrter :-)

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Scheinwerfer und Leuchten an Fahrzeugen unterliegen der Bauartgenehmigung.

Werden hier Änderungen vorgenommen so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Hierzu gehören auch Scheinwerfergitter jeglicher Art.

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

Frank Widmann

TÜV SÜD Auto Service GmbH

Leitung Service Center

70469 Stuttgart-Feuerbach

Krailenshaldenstraße 30

und somit hat sich das thema blinkergitter erledigt.

Bearbeitet von weedmaster

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