cmon Geschrieben 13. September 2011 Teilen Geschrieben 13. September 2011 Hallo,ich wollte gerade meine restaurierte VNB6T mit Vollgutachten §21 StVZO anmelden.Nach regem kollegialen Austausch der Beamten auf der Zulassungsstelle stand fest: das wird nix!! Im Gutachten steht:"Aus. gen. n. §70 STVZO v. §55(2) erf. m. Wechselstromschnarre*Fz-Identnr.hi.li**""erf." haben die auf der Zulassungstelle als erfoderlich ausgelegt und gesagt ich müsse das Gutachten dazu mitbringen, sonst sei die Anmeldung nicht möglich.ich hingegen habe das als "von §55(2) erfasst interpretiert....Kennt jemand das Problem? Was nun?grußcmon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 13. September 2011 Teilen Geschrieben 13. September 2011 (bearbeitet) Wie interpretiert denn der Verfasser des Gutachtens die Abkürzung erf.?Warum greift die Zulassungsstelle (oder Du) in dem Fall nicht mal eben zum Telefonhörer (oder Mobiltelefon)? Bearbeitet 13. September 2011 von T5Rainer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cmon Geschrieben 13. September 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2011 Wie interpretiert denn der Verfasser des Gutachtens die Abkürzung erf.?Warum greift die Zulassungsstelle (oder Du) in dem Fall nicht mal eben zum Telefonhörer (oder Mobiltelefon)?auf die idee bin ich natürlich auch schon gekommen. der laden, bei dem ich TÜVen ließ hat aber erst ab 16.00 Uhr geöffnet und vom Prüfer steht nur der Name aufm Gutachten, nicht die telefonnummer. und da ich die Vespa gerne heute noch getüvt hätte..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 11. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2011 kenne : erf, nur als erforderlich, was ja auch im zusammenhang des vorhergehenden textes sinn macht - die eintagrung als solche widerum absolut nicht, so ein Quatsch...!!! habe ich noch nie gehört/gesehen/gelesen... habe Fahrzeuge mit EZ bis 1997 die ne Wechselstromschnarre haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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