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Juristen vor: Gesamtschuldnerische Haftung


micha2802

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Moin die Herren,

meine Frau möchte in unserer Trennungsvereinbarung einen Passus haben der besagt daß wir ab xxxx nicht mehr Gesamtschuldnerisch haften. Ich habe schonmal gegoogelt und im Prinzip ist mir klar was sie will aber was ich nicht herausbekommen habe ist ob sich das nur auf den Zeitraum nach dem vereinbarten Datum bezieht oder auch rückwirkend.....

Danke

Micha

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Das bedeutet in der Regel, dass es sich auf Schulden bezieht, welche nach diesem besagten x-Datum anfallen.

Ihr geltet ja auch im Trennungsjahr noch als Ehepaar und seit somit "mithaftbar" für die Schulden des Partners, weil gemeinsam veranlagt. Deine Nochfrau, will sich oder dich mit diesem Passus absichern. Rückwirkend vor diesem Datum geht es dann nicht.

Ich gehe nicht davon aus das ihr vor Eheabschluss eine Gütertrennung vereinbart habt, es sei denn einer von Euch ist mörderreich und wollte den Zugewinnausgleich damit verhindern. Oder es steht ihr von irgendwoher eine größe Geldsumme ins Haus, die nach dem Datum anfällt, das wäre dann unter Umständen dooooof für Dich.

Wir haben doch aber sicherlich Familienrechtler hier, die dort mal eine kostenlose Info springen lassen können.

Ansosnten netten Anwalt schnappen.

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Wofür denn haften? Ehegatten haften im Regelfall (Zugewinngemeinschaft) nicht für Schulden des anderen.

Macht bei eurer Trennungsvereinbarung kein Anwalt mit?

Ihr geltet ja auch im Trennungsjahr noch als Ehepaar und seit somit "mithaftbar" für die Schulden des Partners, weil gemeinsam veranlagt.

Falsch.

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HHmm. bin zwar Jurist aber kein Familienrechtler. Eine Notwendigkeit für den Ausschluss einer gesamtschuldnerischen Haftung sehe ich eigentlich nicht. Normalerweise haftet auch in einer intakten Ehe, jeder Ehegatte für sich selbst, es sei denn man kauft etwas zusammen (beide stehen im Kaufvertrag). Die Ehe begründet keine Generalvertretungsmacht unter einander. Es gibt sicherlich ein paar Ausnahmen im Steuer- und Sozialrecht. Hier könnte der Haase im Pfeffer liegen. Der Ausschluss der gesamtschuldnerischen Haftung könnte zur Folge haben, dass Ihr dann steuerrechtlich getrennt veranlagt werdet.

Aber Vorsicht ist nur gesundes Halbwissen.

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Ich hatte das auch so verstanden dass im Trennungsjahr schon NICHT mehr gemeinsam gehaftet wird. Und dich dachte das wäre auch bei meiner Frau angekommen. Eigentlich war sowieso schon alles geklärt nur mich macht es halt stutzig dass sie nun diesen Passus haben will. Sie bekommt halt von Leuten Tipps die aber auch nur auf "Hörensagen" beruhen und geht mir damit auf die Nerven. Für die Trennungsvereinbarung wollte ich eigentlich keinen Anwalt/ Notar bemühen da es bei uns eh keine grossen Probleme mit der Aufteilung von Hausrat usw. gab. Naja, für mich ist halt interessant um welchen Zeitraum es hier geht.....

Bearbeitet von micha2802
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Zunächst solltest du mal die Grunddaten angeben. Ihr habt geheiratet, ohne dass ihr spezielle was vereinbart habt, also Gütergemeinschaft oder Gütertrennung? Wenn Dir das nix sagt, dann kann man das auch recht einfach sagen. Habt ihr neben der Heirat noch nen ehevertrag vereinbart? Vermutlich nicht, oder?

Dann lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei haftet ihr grds. nicht für Verbindlichkeiten des anderen Partners. Da haben die obigen Kommentare schon recht.Für die Interessierten: §§ 1363 ff. BGB.

Daher fällt es schon schwer einen Anlass für die Haftungsbefreiung zu erblicken. Sofern der Hintergrund aber der Ausschluss von gesetzlichen Haftungsfolgen ist, so befürchte ich, dass eine Vereinbarung zwischen euch nicht dazu dienen kann, um Dritte zu benachteiligen.

Sofern es um Finanzierungen von Gegenständen (Autos, Möbel etc.)geht, so seid ihr vermutlich eh Gesamtschuldner, da kommt ihr dann auch nicht mit ner Vereinbarung raus.

Bearbeitet von Tööörner
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Naja, ich habe dann doch lieber meinen Anwalt befragt da meine zukünftige Ex-Frau sich wie ich schon vermutet habe ebenfalls hat beraten lassen. Falls hier noch wer mit dem Gedanken spielt, denkt dran das Scheidungsrecht hat sich 2008 zugunsten der Ehemänner geändert (also keine Endloszahlungen mehr), laßt Euch bloß vernünftig beraten. :thumbsdown: Wer sich mit seiner Ex auf so eine Trennungsvereinbarung einigen kann kann richtig Geld sparen.....

Danke

Micha

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