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Nebenkostenabrechnung

Featured Replies

Geschrieben

Folgende Situataion:

ich wohne in einem 11 Parteienhaus mit Wohnungen unterschiedlicher Gröe und mit je 1-3 Personen pro Wohnung (ich selbst wohne mit meiner Freundin einer der grĂ¶ĂŸeren Wohnungen).

Ich habe die Nebenkostenabrechnung fĂŒrs letzte Jahr erhalten und finde den UmlageschlĂŒssel in einigen Punkten seltsam.

Wasserverbrauch wurde auf Personenim Haus umgelegt (ist klar)

Kabelfernsehen wurde auf Anzahl der Parteien umgelegt (auch klar)

alle anderen Kosten wurden auf die Quadratmeter der Wohnung berechent.,

fĂŒr die Grundsteuer und das Niederschalgswasser sowie die Versicherung ist mir auch das klar.

folgende Posten finde ich aber seltsam:

Treppenhausreinigung wurde auf qm abgerechnete, sollte meiner Meinung nach aber doch eher auf Parteien gehen, immerhin hat jeder ein gleich großes StĂŒck Flur vor seiner Wohnung

Schornsteinfegerkosten auf qm abgerechnet: (jede Partei hat ne Gastherme, die der Schornsteinfeger misst). ich finde es jetzt seltsam, dass unsere Therme teurer wird, weil die Wohnung grĂ¶ĂŸer ist.

MĂŒllabfur auf qm abgerechnet: 2 Personen in ner großen Wohnung machen doch nicht genausoviel MĂŒll wie 3 Personen in einer kleinen Wohnung!? das mĂŒsste doch auf die Personen umgerechnet werden.

Stromkosten des Hauses: auch hier auf qm umgerechnet, meiner Meinung nach sollte das aber auf Personen umgerechnet werden (sind ja primĂ€r Kosten fĂŒr Licht im Flur)

und zu guter letzt: Schmutzwasser wurde auf qm umgerechnet. hier bin ich mir nicht sicher, ob das nicht analog zum Wasserverbrauch berechnet werden sollte.

Gibt es da verbindliche Regeln, wie die einzelenen Posten umzulegen sind?

Danke und Gruß

Patrick

Geschrieben

was sagt der vermieter zu deinen fragen?

Geschrieben
  • Autor

mit dem hab ich noch nicht gesprochen.

wollte das ertsmal vorab checken, der ist ein wenig komisch, der gute Mann :-D

Was ich bisher rausgefunden habe ist, dass MĂŒll und Reinigung als verbrauchunabhĂ€ngige Posten tatsĂ€chlich auf die Quadratmeter umgelegt werden, auch wenn mir das nur bedingt sinnvoll erscheint.

Bearbeitet von williwirsing

Geschrieben

Eher ungewöhnlich ist die Umlage nach Köpfen bei den erstgeannten Abrechnungspositionen - macht man eigentlich nicht (mehr), es wird normalerweise nur noch nach WohnflĂ€che abgerechnet Ausnahme: Kabelfernsehen, hier nach Wochneinheiten (WE). Dem Vermieter bleibt die Wahl des UmlageschlĂŒssels vorbehalten, sofern dieser seitens des Mieters/EigentĂŒmers (bei Wohngeldabrechungen in WEGÂŽs) nachvollziehbar ist.

Im BGB ist leider keine Vorgabe, wie eine Verwaltung in Vertretung fĂŒr den EigentĂŒmer abzurechnen hat. So etwas gibt es nur bei öffentlich geförderten Wohnungen, da sind die VerteilerschlĂŒssel vorgegeben.

In allen Hausverwaltungen, wo ich frĂŒher BK-Abrechnungen gemacht habe, wurde gegenĂŒber den Mietern nach FlĂ€che abgerechnet und gegenĂŒber WohnungseigentĂŒmern nach Miteigentumsanteilen.

Was mir gerade noch auffÀllt: habt Ihr noch keine Kalt- und WarmwasserzÀhler in den Wohneinheiten? Dann wÀre die Abrechnung noch fairer.

Im Übrigen bekommt der EigentĂŒmer bzw. die Verwaltung eine einzelne Jahresrechnung vom Schornsteinfeger fĂŒr das abzurechnende Objekt, und selbst fĂŒr mich ist eine Schornsteinfegerrechnung kaum nachvollziehbar. Jedenfalls ist es so, dass es fĂŒr den Verwalter/BK-Abrechner einfacher ist, die Kosten nach FlĂ€che abzurechnen - ist auch von der Betriebskostenverordnung gedeckelt.

Bearbeitet von BFC

Geschrieben
  • Autor

richtig, wir haben keine ZĂ€hler, daher ja die Umlage auf die Personen beim Frischwasser.

MĂŒsste dann nicht zumindest auch das Abwasser analog zum Frischwasser auf Personen umgelegt werden?

Die WĂ€rme im Wasser zahlen wir ja durch die Gasrechnung.

Interessant fĂŒr mich ist dann ja wohl erstmal die Aussage:

"Im BGB ist leider keine Vorgabe, wie eine Verwaltung in Vertretung fĂŒr den EigentĂŒmer abzurechnen hat."

Transparent ists ja

Bearbeitet von williwirsing

Geschrieben

Hat Dein Vermieter in der Abrechnung die Gesamtkosten pro Posten aufgefĂŒhrt? Wenn nein, ist die Abrechnung ungĂŒltig und er muss nachbessern.

Und wenn er n ganz schlauer Fuchs ist, stehen zum Vergleich auch noch die jeweiligen Vorjahreskosten in der Abrechnung.

Wie schon geschrieben, sind die VerteilerschlĂŒssel ihm ĂŒberlassen, so lange diese nicht sittenwidrig sind und er etwaigen Leerstand im Haus nicht auf die ĂŒbrigen Mieter umlegt, was er logischerweise ebenso wie Instandsetzung (nicht Wartung!) nicht darf.

Hier mal was offizielles zum nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

Ich muss mich mal gerade hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabes revidieren: was ist in Deinem Mietvertrag geregelt, also welcher Abrechnungsmaßstab? Daran hat sich der Vermeiter zu halten, daher sorry fĂŒr meine Falschaussage bezĂŒglich der Freiheit des Vermieters in der Wahl des Abrechnungsmaßstabs/VerteilerschlĂŒssel.

Hier mal der Link zum entsprechnden Paragraphen im BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Bearbeitet von BFC

Geschrieben

richtig, wir haben keine ZĂ€hler, daher ja die Umlage auf die Personen beim Frischwasser.

MĂŒsste dann nicht zumindest auch das Abwasser analog zum Frischwasser auf Personen umgelegt werden?

Die WĂ€rme im Wasser zahlen wir ja durch die Gasrechnung.

Interessant fĂŒr mich ist dann ja wohl erstmal die Aussage

Im BGB ist leider keine Vorgabe, wie eine Verwaltung in Vertretung fĂŒr den EigentĂŒmer abzurechnen hat.

Transparent ists ja

Das mit dem Abwasser kommt eventuell daher, dass die meisten Kommunen heutzutage auch fĂŒr sogenanntes Niederschlagswasser kassieren :-D , was nach Quadratmeter des GrundstĂŒcks (bebaute/versiegelte FlĂ€che) abgerechnet wird. Um das ganz fair zu gestalten mĂŒsste man eigentlich Nierderschlagswasser nach FlĂ€che der Wohnungen und Abwasser (ist gekoppelt an Frischwasserverbrauch) nach Anzahl Personen bzw. per WE abrechnen.

Geschrieben
  • Autor

Niederschlagswasser ist nochmal gesondert aufgefĂŒhrt.

im Vertrag steht gar nix dazu, nur ein Abschlag, der sich Àndern kann udn der Verweis auf §2 BetrKV, der aber ja nur die Inhalte, nicht die ModalitÀten regelt

Bearbeitet von williwirsing

Geschrieben

Das mit dem Abwasser kommt eventuell daher, dass die meisten Kommunen heutzutage auch fĂŒr sogenanntes Niederschlagswasser kassieren :-D , was nach Quadratmeter des GrundstĂŒcks (bebaute/versiegelte FlĂ€che) abgerechnet wird. Um das ganz fair zu gestalten mĂŒsste man eigentlich Nierderschlagswasser nach FlĂ€che der Wohnungen und Abwasser (ist gekoppelt an Frischwasserverbrauch) nach Anzahl Personen bzw. per WE abrechnen.

Abwasser- und Niederschlagswasser sind zwei verschiedene Paar Schuhe: Abwasser wird seitens des kommunalen Versorgers dem EigentĂŒmer IMMER in Höhe des Verbrauchs von Frischwasser in Kubikmetern berechnet und Niederschlagswasser nach GrundstĂŒcksflĂ€che.

Geschrieben

Niederschlagswasser ist nochmal gesondert aufgefĂŒhrt.

im Vertrag steht gar nix dazu, nur ein Abschlag, der sich Àndern kann udn der Verweis auf §2 BetrKV, der aber ja nur die Inhalte, nicht die ModalitÀten regelt

Wenn im Anhang zu Deinem Mietvetrag nichts geregelt ist, dann gilt, wie schon geschrieben, § 556a BGB, also GRUNDSÄTZLICH Verteilung nach FlĂ€che, nicht nach Köpfen. Sollte Dein Vermieter außerdem einen anderen Abrechnungmaßstab wĂ€hlen, muss er dies in Schriftform ankĂŒndigen. Steht im gleichen Paragraphen in Abs. 2.

Geschrieben

bevor du Dir hier jetzt aber nen riesen kopf machst und alles selbst versuchst zu lösen, geh mit deinem anleigen zum mieterverein (sofern mitglied) und lass die das machen, habne mir letztes mal geholfen 140EUR zu sparen, es war alles schlĂŒssig, nur hat der verwalter leider ein paar fehler hinsichtlich der Personentage gemacht... zu meinen gunsten. Leerstehende WE mĂŒssen halt auch mit 1 Person abgerechnet werden und nicht mit 0. Die Kosten fĂŒr Leerstand hat der EigentĂŒmer zu tragen.

Geschrieben
  • Autor

Wenn im Anhang zu Deinem Mietvetrag nichts geregelt ist, dann gilt, wie schon geschrieben, § 556a BGB, also GRUNDSÄTZLICH Verteilung nach FlĂ€che, nicht nach Köpfen. Sollte Dein Vermieter außerdem einen anderen Abrechnungmaßstab wĂ€hlen, muss er dies in Schriftform ankĂŒndigen. Steht im gleichen Paragraphen in Abs. 2.

danke schön

noch zwei letzte Frage:

muss er denn nicht wenigstens das Wasser (Ab-und Frisch, nicht das Niederschlagswasser) einheitlich rechnen?

also er hat sich nun ja entschieden, Wasser auf Personen umzulegen (entgegen § 556a BGB). MUSS das dann nicht auch fĂŒrs Abwasser gelten?

und als letztes: Muss er denn Belege von sich aus beifĂŒgen, oder die nur parat haben, wenn ich nachfrage? Er hat uns eine Rechnung getstellt und da die jeweiligen Summen angegeben und uns auf dem Papier vorgerechenet, wie die Verteilung zustande kommt. Ob die ursprĂŒngl. Summen stimmen weiß ich jetzt aber ertsmal nicht

edit sagt noch dass ich nicht im Mieterverein bin, das aber evtl. mal tun sollte)

Bearbeitet von williwirsing

Geschrieben

Leerstehende WE mĂŒssen halt auch mit 1 Person abgerechnet werden und nicht mit 0.

Wo hast Du das denn her? Leerstand spielt gegenĂŒber einzelnen Mietern ĂŒberhaupt keine Rolle, der hat eh nur den Geldbeutel des EigentĂŒmers zu interessieren, nicht den der Mieter. Naja, Mietervereine... :-D Da arbeiten m.E. grĂ¶ĂŸtenteils noch grĂ¶ĂŸere "Experten", als in Hausverwaltungen.

Geschrieben

danke schön

noch zwei letzte Frage:

muss er denn nicht wenigstens das Wasser (Ab-und Frisch, nicht das Niederschlagswasser) einheitlich rechnen?

also er hat sich nun ja entschieden, Wasser auf Personen umzulegen (entgegen § 556a BGB). MUSS das dann nicht auch fĂŒrs Abwasser gelten?

und als letztes: Muss er denn Belege von sich aus beifĂŒgen, oder die nur parat haben, wenn ich nachfrage? Er hat uns eine Rechnung getstellt und da die jeweiligen Summen angegeben und uns auf dem Papier vorgerechenet, wie die Verteilung zustande kommt. Ob die ursprĂŒngl. Summen stimmen weiß ich jetzt aber ertsmal nicht

edit sagt noch dass ich nicht im Mieterverein bin, das aber evtl. mal tun sollte)

Aaalso: er KANN die VerteilerschlĂŒssel Ă€ndern und so abrechnen, wie er das fĂŒr richtig/sinnvoll erachtet, nur muss er das vorher SCHRIFTLICH mitteilen, er MUSS KEINE einheitlichen AbrechnungsschlĂŒssel verwenden, sollte dies aber im eigenen Interesse (Mietergemecker, Mietervereine, seine Nerven) tun.

Er muss keine Belege beifĂŒgen, dass kann kein Mieter verlangen, jedoch hat er Dir (wenn im selben Ort ansĂ€ssig wie Du) Einblick in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen zu gewĂ€hren und Du hast das Recht, eine fachkundige Person zum Termin der Einsichtnahme mitzunehmen, z.B. einen gelernten Kaufmann in der GrundstĂŒcks- und Wohnungswirtschaft, einen auf Mietrecht spezialisierten Juristen oder einen Mitarbeiter eines Mietervereins.

Sofern der Vermieter nicht an Deinem Wohnort ansĂ€ssig und es Dir auf Grund der Entfernung nicht zuzumuten ist, dass Du in das BĂŒro der Verwaltung/des EigentĂŒmers zur Einsichtnahme kommen kannst, ist er auch berechtigt, Dir gegen Erstattung der Unkosten (ĂŒblicherweise 50 Cent je Kopie zzgl. Versand der Unterlagen) Kopien der Belege anzufertigen.

Geschrieben

Wo hast Du das denn her? Leerstand spielt gegenĂŒber einzelnen Mietern ĂŒberhaupt keine Rolle, der hat eh nur den Geldbeutel des EigentĂŒmers zu interessieren, nicht den der Mieter. Naja, Mietervereine... :-D Da arbeiten m.E. grĂ¶ĂŸtenteils noch grĂ¶ĂŸere "Experten", als in Hausverwaltungen.

die Kosten fĂŒr versicherungen, straßenreinigung etc.(alles mit festen BetrĂ€gen) mussten auch auf die leerstehenden Wohnungen umgelegt werden, hat sogar der Verwalter direkt eingerĂ€umt, weil er angst hatte das jemand mitbekommt, das der hausmeister ohne rechnung arbeitet, ist aber trotzdem aufgefallen

  • 3 Jahre spĂ€ter...

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