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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hello,

vorerst - ich habe die suche schon aktiviert - auch so einiges gefunden, jedoch hätte ich eigentlich nur eine kleine frage ...

habe eine 12volt special mit der kontaktzündplatte und spannungswandler .... JETZT meine fragen:

- genügd es eigentlich, wenn ich nur die zündplatte einer pk-12volt und die zündspule austausche (... gegen die kontaktzündplatte und die aussenliegende zündspule)???

- kann ich das 12volt - kontaktschwungrad dafür weiterverwenden ... oder brauche ich da auch ein pk-lürad???

- brauch ich sonst noch was -bremslichtschalter oder ähnliches ?????

wäre über konstruktive antworten SEHR DANKBAR !!!!!!!!!!!!!!!!

lg

güni

ps: bin ein echter old-school schrauber, allerdings geht es mir jetzt einfach am hammer, wenn des mopperl in den hohen drehzahlen zum rotzen anfängt und man die gänge nicht voll ausdrehen kann ... ist echt störend ... heut hat mich deswegen so ein "tupperware-roller" von der ampel abgehängt .... is echt peinlich.... der old-school-stolz ist gekränkt!!!

Geschrieben

hello markus,

gö - gfrei mi ..... werde aber sicherheitshalber mal am mittwoch den kontakt überprüfen oder vielleicht gleich erneuern und wenn das nichts hilft - mache ich mich auf die suche nach einer zündplatte und einer zündspule ....

muss ja möglich sein, dass der poliniski bis zum verrecken dreht und net vorher zum kotzen anfängt ...!!!

lg

güni

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    • Weltklasse, du bist super, danke fürs konstruieren und Teilen.
    • Suche noch graue px Seitenbacken in grau metallic 
    • Zumindest was die "H-" Geschichte angeht sehe ich das ein klein wenig anders: hier muß (theoretisch) alle 2 Jahre der Zustand des Fahrzeuges entsprechend gut sein (ich glaube Zustand 3 oder besser). Das "H-" Kennzeichnen ist also nichts was Bestandsschutz für das betroffene Fahrzeug hätte, entspricht der Zustand nicht den Mindestanforderungen, dann kann man das "H" auch aberkennen, selbst wenn das Auto die HU bestanden hat.   Bei den roten 07ern war es zumindest anfangs so, daß man jedes Fahrzeug, welches mind. 30 Jahre alt war auch darauf zulassen konnte, es musste keine Prüfung (z.B.  eine HU) durchgeführt werden. Das hat sich zwischenzeitlich geändert, ich kenne das nur so: Du fährst mit Deinem Oldie zum TÜV (oder Dekra, GTÜ, whatever...) und dort wird sowohl der verkehrssichere Zustand als auch die "H-" Fähigkeit bestätigt. Mit diesen Unterlagen gehst Du zur Zulassungsstelle, bekommst dort einen "roten" Fahrzeugschein (für die 07) und kannst dann das Auto/Motorrad/... mit Deinem roten Kennzeichen bewegen.   Im Moment wäre ich mir auch nicht unbedingt sicher, ob nicht im Rahmen einer Polizeikontrolle ein zu wildes Fahrzeug  zum TÜV beordert werden würde um dort den korrekten Zustand bestätigen oder dementieren zu lassen. Letzteres hätte wohl den Verlust der 07 zur Folge.
    • @500 Miles ich glaube Du bist im falschen Topic    @Humma Kavula bitte verschieben
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