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Lenkerblinker Frage

Featured Replies

Geschrieben

Hallo, habe da mal eine frage. Ab welchem Baujahr darf man nur mit Lenkerblinkern rum fahren. Habe mal gehört das man auch evtl. die hinteren 2 Blinker dran lassen muss. Habe ein Vesps 50N Special mit 4 fach Blinkeranlage, Bj. 1982. Wie ist das jetzt in meinem fall? Habe leider nichts passendes in der Suche gefunden. Brauch man dann auch einen anderen Gasgriff???

MFG Pascal

Geschrieben

unter 125ccm keine Blinkerpflicht, ABER: Wenn welche dran sind, oder waren müssen Sie auch 1. vorhanden und 2. funktionstüchtig sein. Der Rest (zugespachtelte Löcher, entfernte Innenrohre) ist dein Risiko.

Geschrieben

Dürfen sich die Blinker mit dem Gas oder Kupplungsrohr mitdrehen?

Ich habe vor, sie einfach nur in das Gas oder Schaltrohr zu Schrauben und fertig :-D

...dann würden die sich allerdings mitdrehen. Meint ihr das wär okay?

Geschrieben

Dürfen sich die Blinker mit dem Gas oder Kupplungsrohr mitdrehen?

Ich habe vor, sie einfach nur in das Gas oder Schaltrohr zu Schrauben und fertig :-D

...dann würden die sich allerdings mitdrehen. Meint ihr das wär okay?

Geschrieben

Afaik bis Bj.61 alles ohne Blinker möglich, ab ´61 alle Leichtkrafträder ohne Blinker wenn original keine dran waren.

Normalerweise alle Krads (>125ccm oder >80km/h) ab Bj.61 Blinker Pflicht.

TÜV-Heinis aus Augsburg und Umgebung sagen des öfteren: "Blinker dürfen sich nicht mitdrehen"

Ich halt´s immer so:

Fahr zum Vespashop meines Vertrauens, zahl nen 5er Vorfahrgebühr und der regelt das.

Bin so auch mit´m PM (Polini eingetragen) durchgekommen: "Den lassen´s jetzt aber möglichst schnell eintragen!"

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