Alle Inhalte von milan
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Corona und so
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Warum haben Rotorblätter von Windkraftanlagen im ersten Drittel Zacken, ähnlich Sägezähnen? Hab ich heute auf der Wanderung erstmals gesehen, bei der Errichtung einer neuen Anlage auf dem Berg? Luftwiderstand ? Werden sie leiser dadurch? Sollen die Vögel, die sich verfangen gleich klein gehäckselt werden?
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Corona und so
Kann gut sein, wenn es nicht so gemeint war, wie ich es verstanden habe. Du schreibst ja auch sonst für mich sehr überzeugende Sachen
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Corona und so
Mit diesem Argument, seine Richtigkeit mal unterstellt, müsstest du dann die Böllerei (und vieles weiteres mehr, siehe auch CDI) grds. verbieten. Und zwar nicht nur während der Pandemie. Nochmal vorsorglich: Ich will das Böllerurteil nicht verteidigen, ich hab‘ es ja noch nicht mal gelesen. Mir ging es um die von freerider13, der jetzt bestimmt seit Stunden an einer ausgefeilten und seitenlangen Replik arbeitet, aufgeworfenen Grundsatzfrage.
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Corona und so
@freerider13 : https://www.germanscooterforum.de/topic/392450-corona-und-so/?do=findComment&comment=1069182227 Nur mal so exemplarisch ein Urteil zu Lektüre. Findest du das tatsächlich anmaßend?
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Corona und so
Ich meine das nicht als Rechtfertigung, da ich weder mich noch die „Richter“ durch dich angegriffen sehe, sondern den Rechtsstaat bzw. die Gewaltenteilung als Solche. Ich halte das auch nicht für eine Frage der Perspektive, sondern für eine Grundsatzfrage. Das ist keine Anmaßung, sondern die den Richtern verfassungsmäßig zugewiesene Aufgabe. Die Virologen machen Vorschläge aus rein medizinischer Sicht, wie man das Virus am schnellsten in den Griff bekommt. Sie müssen dabei weder Rechte Dritter berücksichtigen noch prüfen, was finanzierbar ist etc.. Die gewählte Regierung bzw. das Parlament wägt unter Einbeziehung aller weiteren berechtigten Rechte und Interessen Dritter und Machbarkeiten Maßnahmen ab und bastelt daraus Gesetze und Verordnungen. Insbesondere Eingriffe in Grundrechte müssen schlüssig begründet sein unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Virologen. Und in einem Rechtsstaat ist dann die Überprüfung des gesetz- und verordnungsgeberischen Ergebnisses durch ein Gericht möglich. Das Gericht prüft dabei nicht die sachverständige Einschätzung, sondern nur die daraus abgeleiteten Schlüsse der Regierung/des Parlaments anhand der von dieser/diesem gegebenen Begründung und der geltenden Gesetze. Ich weiß nicht, ob du schon Urteile zu Coronamassnahmen gelesen hast. Dort findet sich häufig der Hinweis, dass diese aktuell trotz unsicherer Wirksamkeit und eines Eingriffs in die Grundrechte der Bürger in Ansehung der aktuellen Gefährdungslage zugelassen werden, das Ergebnis aber anhand einer sich stets verändernden Erkenntnislage stets neu überprüft werden müsse. Da ist Nichts anmaßend. Das ist Rechtsstaat. Und ich bin froh, in einem Solchen zu leben. Auch, wenn mir nicht jede Entscheidung gefällt, oder ich vielleicht anderer Auffassung bin. Auch, wenn sich ein Diktator mit der Durchsetzung von Maßnahmen leichter tut, als eine rechtsstaatliche Demokratie. Ich selbst mochte übrigens nie Richter sein. Ein Grund dafür ist, dass ich sehr häufig die Argumente beider Seiten gut nachvollziehen kann und mich sehr schwer täte, eine Entscheidung zu Lasten eines der Betroffenen fällen zu müssen. Als Parteivertreter hat man es da sehr viel leichter. Ich habe Respekt vor dem Richteramt. Wenn auch nicht zwingend vor jedem einzelnen Richter.
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Corona und so
Zur vorsorglichen Klarstellung: ich will keine Aussage zum oben genannten Urteil zum Böllern treffen! (ich habe Übrigens noch nie gefeuerwerkt)
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Corona und so
Ja, auch Richter können falsch liegen. Aber das ist kein Grund, der Rechtsprechung ihre Berechtigung abzusprechen (was du nicht getan hast).
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Corona und so
@freerider13: Fakt ist, der Staat greift in die Grundrechte des Einzelnen ein. Dann muss er das rechtfertigen können. Und vor wem? Wer sonst, als die Gerichte, sollen zur Überprüfung berufen sein? Du? Der Mob? Die Volksmeinung? Oder vor niemanden? DANN bist du in den 1940ern...
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Corona und so
Und genau da liegt dein ganz offensichtlicher Fehler im Verständnis einer freiheitlichen Demokratie. Wenn der Staat in die grundlegendsten (Grund-)Rechte der Bürger eingreifen will, hat der STAAT die Begründung und Rechtfertigung dafür zu liefern. Nicht der Bürger muss darlegen und nachweisen, dass das der Staat falsch liegt. Indem diejenigen, die etwas begründen wollen oder - um z.B. Eingriffe in elementare Rechte einzuschränken - begründen müssen, eine tragfähige Begründung dafür zu liefern. Tun sie es nicht, kippt die Verordnung. Zu Recht. Genau andersrum wird ein Schuh daraus. Seinerzeit hat der Staat gemacht, was er wollte. Ohne Rücksicht auf die Rechte des Einzelnen. Ohne Abwägung der Interessen. Aus Allmachtsphantasien heraus. Sorry, falscher kannst du nicht liegen. Die Juristen damals waren Büttel der Staatsmacht, haben entschieden, was der Führer wollte. Heute ist es genau andersrum, die Richter kippen die Entscheidung der „Regierung-/Staatsmacht. Sind also ein Korrektiv. Du schreibst sonst richtig gute Sachen. Hier liegst du voll daneben. Und ich spare mir ganz bewusst mein sonst übliches „meiner Meinung nach“. Edit: hätte ich nicht schon das zweite Glas Weinn nach den zwei Bieren, hätte ich mich bemüht, entspannter und vielleicht humorvoll zu schreiben. Und ausgefeilter. So musste das fix und ungeschliffen raus. Nix für Ungut...
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Corona und so
Ich bin grundsätzlich ganz nah‘ bei dir, champ, aber da tust du diesen Leuten eventuell etwas unrecht. So kann man das m.E. nicht lesen. Es erscheint mir auch in Ansehung einer Vielzahl gewichtiger Rechte und Interessen von Maßnahmenbetroffenen durchaus legitim, diese zu benennen und zu überlegen, welche Maßnahmen in Ansehung ihrer Erfolgsaussichten verhältnismäßig sind, weil sie eventuell gar nicht, oder nur geringfügig, in einem kausalen Zusammenhang stehen. Ich empfinde den Ruf Mancher hier nach einer „starken Hand“ mindestens so problematisch wie den Hinweis der Betroffenen von Maßnahmen nach Einbeziehung ihrer Rechte in eine Abwägung. Sorry, ist erst kurz nach acht, bin trotzdem schon beim zweiten Bier auf leeren Magen....
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Corona und so
Ich sehe diese Diskussionen nicht. Vielleicht lese ich die falschen Medien? Es gibt vielleicht vereinzelte „Querulanten“, die Klagen. Aber einen Sturm der Entrüstung kann ich nicht erkennen. Ich fürchte nur, diejenigen, die feiern wollen, werden es einfach tun, ohne vorher Bohei um die Restriktionen zu machen.
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Corona und so
Der Name sagt mir (aus dem Forum) schon etwas. Aus dem Beitrag geht aber nicht wirklich hervor, was sich zugetragen hat, außer, dass wohl das verdammte Cov-19 zugeschlagen hat. Das dürfte aber aktuell auch leider nicht mehr "nicht alltäglich" sein. Wenn allerdings die genaue "Geschichte" nicht öffentlich "breitgetreten" werden soll, ziehe ich die Frage hiermit sofort zurück.
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Corona und so
Darf ich fragen, was sich zugetragen hat?
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Filet-Stücke vom (freien) Mediatheken-Grill
Sehr gut. Schön dabei zuzusehen, wie sich die Kräfteverhältnisse durch Kleinigkeiten hin und her verschieben. Charly Hübner in top Form. Minimaler Einsatz der beiden bei größtmöglicher Wirkung. Danke.
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Corona und so
Wir hatten auch überlegt. Werden jetzt aber wohl nach einem Schnelltest zu den Eltern fahren.
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Corona und so
Jaja, hack nur auf mir rum...
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Corona und so
Stimmt! Lang bekanntes Phänomen. Bereits 1992 fragte mich mein Zivi-Kumpel Möppel direkt nach dem Aufwachen im Zelt, ob ich es gewesen wäre, der ihm in den Mund geschi... hat. Danke für diesen Reminder an schöne Zeiten, @freerider13
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Corona und so
Hier also der Beweis, Covid-19 grassiert viel länger als angenommen. Der ganze Kram plagt mich bereits seit vielen Jahren fast jedes Wochenende beim zu Bett gehen und dann wieder nach dem Aufstehen...
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Corona und so
Uff, gute Frage, ob ein Balkon noch "Wohnung" ist oder nicht... Der Garten jedenfalls nicht mehr. Mir fällt jetzt auch ad hoc keine zivilrechtliche Definition der Wohnung ein, aus der sich die Frage des Balkons eindeutig klären ließe. Bei der Wohnflächenberechnung wird der Balkon teilweise berücksichtigt (was aber andere Hintergründe hat), im Wohnungseigentumsrecht ist demgegenüber der Balkon grundsätzlich zunächst dem Gemeinschaftseigentum und nicht der Wohnung als Solcher, die im Eigentum des jeweiligen "Einzeleigentümers" steht, zugeordnet. Geht man davon aus, dass der Balkon tatsächlich nicht zur Wohnung gehört, wozu ich nach erster kurzer Befassung mit der Frage tendiere, lässt sich deine Frage trotzdem nicht pauschal beantworten, sondern nur bezogen auf die Länder, die ja alle ihre eigenen Verordnungen erlassen haben. Wenn ich mich recht entsinne, bist du aus Baden-Württemberg. Dort hat man sich veranlasst gesehen, in der Begründung der Landesregierung zur 2. Änderungsverordnung (siehe Anlage 1) folgendes herauszustellen bzw. zu definieren: Zu § 1c (Ausgangsbeschränkungen) § 1c Absätze 1 und 2 regeln landesweit geltende Ausgangsbeschränkungen. Danach gilt grundsätzlich ein Verbot, sich außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft (beispielsweise Sammelunterkünfte und Dauercamper) aufzuhalten. Der Begriff „Wohnung“ umfasst auch die ihr zugeordneten Bereiche, wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Auch das klingt für mich so, als würde man dort davon ausgehen, dass der Balkon grds. NICHT zur Wohnung gehört, sondern dieser nur zugeordnet ist (wie im Wohnungseigentumsrecht), man also eine für die VO abweichende Definition schaffen wollte. Für Bayern habe ich eine Solche Definition (alternativ Klarstellung) auf die Schnelle nicht gefunden, so dass Innenminister Hermann für Bayern Recht haben könnte. Zur Pyrotechnik in der BW Änderungs-VO (siehe Anlage 2): § 1e Alkohol- und Pyrotechnikverbot (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt. (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten. Sollte also von deinem Balkon und Garten in BW möglich sein, da kein öffentlicher Raum. Ich erhebe keine Anspruch auf Richtigkeit! Es handelt sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft sondern Meinung nach kurzer, nur überschlägiger Befassung!! 201215_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf 201215_Begruendung_zur_2.AenderungsVO_zur_5.CoronaVO.pdf
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Corona und so
Die Frage habe ich mir in den den letzten Tagen betreffend Prof. Bhakdi auch gestellt. In diesem Zusammenhang am Rande: Heute Morgen habe ich erfahren, dass sich ein Freund/Bekannter infiziert hat. Herzchirurg, der früher unter Bhakdi gearbeitet hat, diesen zwar nicht mag, aber während der ersten Welle vieles von dem, was er sagte für zutreffend hielt. Ich hatte im März/April die Ein oder Andere Diskussionen mit ihm, im heutigen Telefonat allerdings darauf verzichtet, ihn darauf anzusprechen. Verlauf: Mittwoch letzter Woche Kontakt zu einem infizierten Patienten. Freitag Abend erste Symptome. Samstag Test. Schnelltest negativ, PCR nachfolgend positiv. Befindet sich zu Hause, beschreibt die Symptome derzeit wie eine extrem starke Grippe, hat "sehr großen Respekt" vor einer Verschlechterung des Zustands, die wohl durchaus gerne überfallartig nach Genesungserscheinungen auftritt.
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Corona und so
Hoffentlich stürzt Mutti Merkel da dann nicht irgendwie rein.... wer mach dann den Snake ( siehe "Die Klapperschlange" mit Kurt Russel aus 1981; hatte da gerade diese Assoziation)?
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Es ist leider wie so oft bei mir, Podcast auf HR-Info erst vor wenigen Wochen gehört, harte Fakte schon wieder vergessen Und nochmal reinhören trau' ich mich jetzt auch nicht mehr, nachdem du die moralische Feuerwand zu Netzinfos (zu recht!) hier so hoch gezogen hast
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Der abgetrennte Wirtschaftsteil
Schon mal in Erwägung gezogen, dass nicht die Anderen, sondern du das Problem bist? Nimm‘ einfach wieder deine Tabletten...
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Der abgetrennte Wirtschaftsteil
Eigentlich wollte ich zu obigen nichts mehr schreiben. Gerade kam mir aber der Gedanke, dass du ein Schweigen auf deine lautstarke Frage wieder als persönlichen Affront gegen dich werten könntest. Andererseits mag ich mit unserem Diskurs die andern nicht weiter nerven. Sollte deine Frage also wider Erwarten nicht rein rhetorisch gewesen und die Sache noch nicht ausgeschrieben sein, alles weitere per PN. Von einer Solchen habe ich abgesehen, da du dich bei unserem letzten Diskurs vehement gegen PN mit jemanden wie mir verwahrt hast. Ich riskier doch keine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.