Hallo, hier erstmal die Fakten: Meine Freundin wohnt seit 8 Jahren in einem zwei Familienhaus. Jede Wohnung hat einen eigenen Besitzer (sie sind nicht verwandt oder verschwägert). In der oberen Wohnung wohnt meine Freundin zur Miete, und in der unteren Wohnung wohnt der andere Besitzer. Sie bezahlt die Miete an den Eigentümer, und die Nebenkosten an den unteren Besitzer, da dieser für die Nebenkostenabrechnung im Haus zuständig ist. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich geschrieben. So, jetzt gehts los: Meine Freundin hat in den letzten 8 Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Das hat sie weiter auch nicht gestört. Jetzt ist es so, dass sie zum Ende des Monats da auszieht, und plötzlich hat sie eine Nebenkostenabrechnung Rückwirkend bis zum Jahre 2001 bekommen (von dem unteren Besitzer). Den Rest hätte er grosszügig erlassen. Sie hat ihm dann mit ihrem Halbwissen gesagt, dass man eine Nebenkostenabrechnung ja nur bis zu einem Jahr nach erhalt aller Kosten stellen darf. So jetzt kommts: Der untere Besitzer meinte, dies würde nur für den Eigentümer der Wohnung gelten, und da er ja nicht der Eigentümer der Wohnung wäre, könnte er auch länger die Nebenkosten einfordern. Er sagte auch, dass es dazu mehrere Gerichtsurteile geben würde, die dies bestätigen würden. Jetzt seit Ihr gefragt, stimmt das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da andere gesetzliche Bestimmungen gibt! Da es ja hier eine ganze Menge Mietrechtsexperten, und Anwälte gibt, dachte ich mir ihr könnt mir da weiterhelfen. Wenn möglich auch mir Paragraphen, auf die man sich beziehen kann!! Mit besten Dank im voraus!!!