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PX aus Paderborn


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13 Antworten zu diesem Thema

#1 Sprint@67

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Geschrieben: 21. November 2010 - 10:25

Hey Guys!

Hab den Roller in der Bucht gefunden und mir kommt das etwas komisch vor. Der Roller hat das Kennzeichen PB PX 90

http://cgi.ebay.co.u...=item20b54c30de

Ich wuerde den gern kaufen, wollte mich aber vorher mal umhoeren!

Greets Sepp

#2 hannes83

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Geschrieben: 21. November 2010 - 11:17

Echt bissel komisch, Import aus Holland mit deutschem Kennzeichen :gsf_chips:

#3 Sprint@67

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Geschrieben: 21. November 2010 - 11:39

Na eben!

#4 rosi

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Geschrieben: 21. November 2010 - 11:39

In Paderborn wohnen ja bekanntlich reichlich engl. Soldaten. Dann wird das Teil wohl dort mal angemeldet gewesen sein, der gute Mann ist zurück auf die Insel versetzt worden und hat den Hobel mitgenommen.
Wüsste aber jetzt nicht, wem das Ding gehören könnte.

#5 hannes83

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Geschrieben: 21. November 2010 - 15:09

Bei uns ham die englischen Soldaten, englische Kennzeichen!

#6 Sprint@67

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Geschrieben: 21. November 2010 - 20:06

Also, ich bin mir da nicht so sicher, aber ich denke auch, dass die englischen Soldaten in Deuschland enlische Nummern dran ham...
Ich bin deutscher Soldat in England und hab ebenso englische Nummern dran. Ich find das alles sehr merchwuerdich! Wieso quatscht der von Hollaendischer Zulassung... naja, vielleicht antwortet der auf meine Fragen. Ich meld mich dann!

Greets

#7 Sprint@67

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Geschrieben: 21. November 2010 - 20:55

so, is jetzt wurscht! roller is verkauft...

#8 rosi

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Geschrieben: 22. November 2010 - 18:50

Beitrag anzeigenSprint@67 schrieb am 21. November 2010 - 20:55:

so, is jetzt wurscht! roller is verkauft...

An dich?

#9 mantamanta

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Geschrieben: 22. November 2010 - 19:03

Beitrag anzeigenrosi schrieb am 22. November 2010 - 18:50:

An dich?
Is doch sogar noch angemeldet (Stadtsiegel) - draufsetzen und losfahren, sehr praktisch

:-D

#10 rosi

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Geschrieben: 22. November 2010 - 19:51

Beitrag anzeigenmantamanta schrieb am 22. November 2010 - 19:03:

Is doch sogar noch angemeldet (Stadtsiegel) - draufsetzen und losfahren, sehr praktisch

:-D

Ich denke, dass würde die engl. Bullen genauso wenig jucken wie ein englisches Kennzeichen hier in der BRD. :whistling:
Auf dem Kennzeichen ist übrigens das Landeswappen.

#11 mantamanta

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Geschrieben: 23. November 2010 - 13:22

Beitrag anzeigenrosi schrieb am 22. November 2010 - 19:51:

Ich denke, dass würde die engl. Bullen genauso wenig jucken wie ein englisches Kennzeichen hier in der BRD. :whistling:
Auf dem Kennzeichen ist übrigens das Landeswappen.
Engl. Kennz. in D nur wenn Du nicht deutsch bist, sonst wirds eng.

#12 Schmied

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Geschrieben: 24. November 2010 - 15:06

Nicht richig, Britische Soldaten können hier auch deutsche Kennzeichen fahren!

Das hat mehrere Gründe: es gab mal eine Regelung in dem Briten D Kennzeichen bekamen um die Autos nicht sofort als Britische erkennbar zu machen - die IRA hat damals gerne mal Autobomben im Kampf gegen ihre Besatzer eingesetzt. Keine Ahnung ob Regelungen aus der Zeit immer noch greifen, aber gut möglich.

Dann gibt es Gesetzte die EU-weit greifen, und auch hier als Grund für die Kennzeichnung hergenommen werden können:

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958 )


Am Ende kann uns aber nur ein Mitarbeiter der Behörde die wirklichen Gründe nennen wieso. :laugh:

Fakt ist aber das hier fast alle mit PB Kennzeichen fahren.


:cheers:

#13 mantamanta

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Geschrieben: 24. November 2010 - 16:07

Beitrag anzeigenSchmied schrieb am 24. November 2010 - 15:06:

Nicht richig, Britische Soldaten können hier auch deutsche Kennzeichen fahren!

Das hat mehrere Gründe: es gab mal eine Regelung in dem Briten D Kennzeichen bekamen um die Autos nicht sofort als Britische erkennbar zu machen - die IRA hat damals gerne mal Autobomben im Kampf gegen ihre Besatzer eingesetzt. Keine Ahnung ob Regelungen aus der Zeit immer noch greifen, aber gut möglich.

Dann gibt es Gesetzte die EU-weit greifen, und auch hier als Grund für die Kennzeichnung hergenommen werden können:

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958 )


Am Ende kann uns aber nur ein Mitarbeiter der Behörde die wirklichen Gründe nennen wieso. :laugh:

Fakt ist aber das hier fast alle mit PB Kennzeichen fahren.


:cheers:
Ja, das stimmt, das habe ich in den 80ern noch mitbekommen. War in Dortmund auch so. Da ist die brit. Armee aber wieder weg, zumindest sind die Kasernen größtenteils abgerissen.

Das was Du schreibst ist richtigh, aber das meinte ich auch nicht. Als Deutscher darfst Du normalerweise in Deutschland kein ausländisches Fzg. bewegen (sonst würden ja alle ihre Fzg. irgendwo zulassen, wo es keine KFZ Steuer gibt :laugh:).

#14 A33SC

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Geschrieben: 26. Februar 2011 - 15:54

Bin auch Englander, beim Militair, mein kisten haben alle deutsche kennzeichen, Herr Schmidt ist richtig





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