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TÜV, das leidige Thema


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich war vorhin beim Tüv und bin ohne Plakette nach Hause gefahren.

Die Mängel die aufgezählt wurden kann ich soweit ohne weiteres alles bewältigen. Das einzige Problem welches ich jetzt habe ist, das der mir den Fahrradtacho am M-Lenker bemängelt hat und ich mit dem Sigma Tacho keinen Tüv bekommen werde.

Ich habe dem gutem Mann klar gemacht das ich mich vorm Umbau bei einem anderem Tüv erkundigt habe und der mir sagte das es kein Problem ist wenn der beleuchtet ist.

Hab dann beim letzten Mal ohne weiteres mit diesem Tacho Tüv bekommen.

Heute war ich bei nem anderem Tüv und der hat den wie gesagt abgelehnt und hat sich bei einer anderenZweigstelle erkundigt und die sagten auch das es nicht zulässig wäre.

Ich habe dann gerade mal im Netz geguckt und folgendes gefunden:

Nach § 57 StVZO ist ein Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) vorgeschrieben. Anstelle des Serienmäßigen Bauteils darf auch ein anderes montiert werden vorausgesetzt es erfüllt die in diesem § vorgeschriebenen Bedingungen- was unter Umständen vom aaS überprüft wird. Tachometer an Fahrzeugen ab dem 01.01.1991 (Tag der Erstzulassung) müssen laut EG-Verordnung eine Skaleneinteilung in Schritten 1 2 5 oder 10 km/h haben die Angabe der Werte muss mindestens in 20er-Schritten erfolgen. Der Anzeigenbereich muss mindestens die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten. Der Anzeigewert muss bei Tag und Nacht erkennbar sein d.h. eine Beleuchtung ist vorgeschrieben.

Die Anzeige darf vom Istwert bei keiner Geschwindigkeit unterschreiten zulässige Abweichungen vom Istwert nach oben die im Bereich von 40 bis 120 km/h (bzw. 80% der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit wenn diese < 150 km/h ist) vorgeschrieben sind werden vom aaS beim Anbau überprüft. Unter Einhaltung der vorgenannten Bedingungen ist auch der Anbau eines Digitaltachometers möglich. In der Regel wird die hierbei abhängig vom Abrollumfang des Reifens einzustellende Wegkonstante im Gutachten dokumentiert. Quelle: Fighters Magazin

und
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Quelle: Stvzo

Wenn ich das richtig verstehe kann ich den Sigma doch laut Stvzo fahren, oder sehe ich da was falsch???

Geschrieben

Um 17.00 Uhr kommt mein Prüfer von der GTÜ bei mir vorbei und macht HU / AU. Ich werde den mal Fragen.

Wenn Du Lust / Zeit hast kannst Du ja vorbei kommen und Dich mal persönlich mit ihm unterhalten.

Geschrieben

Laut TÜV Prüfer in Regensburg gilt:

Kein Sigma Fahrradtacho wenn dieser nicht fest in einem Gehäuse verbaut ist, um die Umstellung des Radumfanges zu verhindern. Entsprechendes Gehäuse gibts für viel Geld bei Polo! Sonst sind Sigma Tachos nur als Zusatztachometer zugelassen! Selbst wenn du die Tachos nun in der Lenkkopfabdeckung versenkst und dort ordentlich verschraubst, keine Chance. Könnte man ja fast meinen die hätten nen Vertrag mit Polo, nur dass dieses dumme Gehäuse verkauft wird!

Geschrieben

ach quatsch fahr zu nem anderen tüv der auch mopeds abnimmt

jeder scheiß streetfighter hat nur den sigma dran und sonst nix

nichmal drehzahlmesser oder sowat

Geschrieben

Ich denke aber auch das es im ermessen des Prüfers liegt, oder kannst du beweisen das der Tacho die Toleranzen einhält. Wir leben in Deutschland, das er das tut (ich gehe davon aus) reicht nicht, Du brauchst das schriftlich.

Aber ich würds bei nem anderen versuchen.

Daniel

Geschrieben

Ich denke ich werde es auch woanders versuchen. Das kann es ja nicht sein. Hab ich halt 35 Euro in den Wind geschossen. Ist zwar ärgerlich, aber was soll man machen?! :-D

Geschrieben
Ich denke ich werde es auch woanders versuchen. Das kann es ja nicht sein. Hab ich halt 35 Euro in den Wind geschossen. Ist zwar ärgerlich, aber was soll man machen?! :-D

Keine Hände, keine Kekse

für 80? kriegst richtig schöne Digitaltachos bei louis

Geschrieben

Na tolles Ding! Ich würd mal sagen, der Prüfer hatte einfach keine Lust Deinem Roller die Plakette zu geben!!!

Ich hab bei uns mit den Tüv-Prüfern wegen meiner "Lampe unten" gesprochen. Der hat serienmäßig keinen Tacho und der Prüfer sagte: "Na dann machste da nen Fahrradtacho ran und dann ist das gut!!!!"

Also ich würde mal sagen, ab zum nächsten Prüfer und los!!!

Ausserdem hab ich in meiner PX den Fahrradtacho sogar eingetragen!!!!

Geschrieben

Tüv zu wechseln hat sich auch gerade eben erledigt.

Ich hatte gestern Abend jemanden da, der bei Ebay was von mir ersteigert hat. Hab mich mit Ihm unter anderem Unterhalten, weil der meinen Roller so geil fand.

Hab ihm dann die Tüvgeschichte erzählt und er meinte ebenfalls das der keine Ahnung hat und hat mich gefragt ob ich denn kein Gutachten für den Tacho hätte. Ich habe die Frage verneint und er hat mir promt als er zu Hause war das Tüv Gutachten für den Sigma BC 400, 600, 800 und 1200 rübergeschickt.

Also, nächste Woche nochmal dahin mit Gutachten und gut is. Hatte da gerade nochmal angerufen und der ganz erstaunt als ich ihm vom Paragraph 57 der Stvzo und dem Gutachten erzählt habe.

Geschrieben

Ich habe mich wohl zu früh gefreut. :veryangry:

Der Tüv will den Prüfbericht nicht anerkennen, weil nix davon drin steht das man den Tacho auf einem "Motorrad" fahren darf, ich war nämlich gerade mit dem Gutachten dort um 100% sicher zu sein.

Ich hab schon wieder voll den Hals. Werde nächste Woche nach Krefeld fahren.

Gutachten werde ich trotzdem gleich hochladen.

Geschrieben

Sorry aber ich kann den Prüfer ein wenig verstehen. Das Gutachten ist ja witzlos, das sagt ja nichts aus im Gegenteil es widerspricht den bestimmungen. Ein Tacho darf niemals zu wenig anzeigen und maximal 7 oder 8% von der echten Geschwindigkeit. Im Gutachten steht aber das es sein kann, das er zuwenig anzeigt.

Also recht hat er auch wenn ich als Prüfer anders gehandelt hätte.

Geschrieben

Jo, das ist das Gutachten. Ein Tacho hat aber immer etwas Toleranz, die Autotachos gehen ja auch nihct 100% gleich, da wirste auch immer Unterschiede finden.

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    • ...etwas Senf von mir: Obacht mit den Begrifflichkeiten von: Eichung, Kalibrierung, Rückführung, Justierung etc.. (Diese werden wie ganz häufig, sehr durcheinander gewürfelt und leider häufig falsch benutzt.)   und ja unsere Messungen an einem Prüfstand sind abhängig von unterschiedlichen Größen: - Meteorologie: Temp, Druck, Feucht -> resultierend als Luftdichte und damit die verbundende Korrektur der Messung.. - sonstige Größen: Gewicht der Rolle, Widerstände...Rolle etc.. etc..   Fazit: Je nach Wunsch oder Pflicht des Betreibers eines Prüfstandes, muss dieser sich entscheiden, wie er sein Messwert im Ergebnis angibt. Die Angaben der Messwerte muss Angaben über Genauigkeiten, Umgebungsbedingung und Unsicherheiten und zudem auf jeweilige Norm beinhalten. Bsp: maximale Leistung: von 35PS bei einer genutzen Umgebungsbedingung von Druck, Temp Feuchte (DIN Korrektur) -> Egebins 35PS +-2PS Unsicherheit..   Die Unsicherheit ist von der Einrichtung und der verwendeten Messeinrichtungen abhängig. Es ist also entscheidend jede verwendete Messgröße bestmöglich mit geringer Unsicherheit zu messen, sodass Messfehler und Einzel-Unsicherheiten nicht unnütz Addiert werden. Thema: Fehlerfortplanzung.. (Die Physiker/Ingenierure/Freaks kennen sicherlich den GUM, https://de.wikipedia.org/wiki/GUM_(Norm)   - das kann bei linearen Ergebnissen in Form von Geradengleichungen klassisch: y = mx + b sein.. (Also Steigung m und Offset b sein) - oder aber auch viel komplexer, in Abhängigkeit von extremen meteorologischen Bedingungen und oder unterschiedlichen mechanischen Einflüssen. Die Ergebnisdarstellung kann somit auch viel komplexer sein. (Bsp. eine drehzahlabhängige Korrektur der Lagerreibung... und das ganze in Abhängig der Meteorologie.. das wird dann schnell mal mehrdimensional, aber technisch kein Problem..   Wen es interessiert, einfach mal die Begrifflichkeiten bei google eingeben und etwas länger lesen. Dann werden Unterschiede schnell ersichtlich..  
    • Dann könnte es ein bisher nicht erwähnter Klassiker sein: Der Kontakt des blauen Kabels im unteren / motorseitigen Teil des weißen Steckers ist verschmort. Leuchte da mal rein, wackele am "blauen" Stecker und steck den ggf. mal aus dem weißen Steckergehäuse aus.     Eddi sacht: nimm mal eine große Büroklammer (oder ein Kabel einer NYM-Leitung aus der Hauselektrik), biege die auf und steck einen Teil von unten in den "blauen" Stecker und den anderen oben; eine Brücke legen quasi.  Ww. kannst du das blaue Kabel auch aus dem Stecker auspinnen, indem du z. B. mit einem ganz ganz kleinen Schraubenzieher oder der Büroklammer die kleinen seitlichen Haken des Pins reindrückst und den Pin mit Kabel nach hinten rausschiebst. 
    • Hab jetzt das selbe mit meinen Multimeter gemacht. Da kam nichts. Also mein defekt. &nbsp steck ich den weißen zumen kommt kein Strom. Getrennt von der ZGP ja.    vielen Dank
    • Da muss die Mutter Unterstand zur Nebenwelle haben, dann bist i.O.
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