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HILFE Tüvbescheinigung


m.deluxe

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Freunde, ich war gerade beim TÜV und hab versucht div. Kram eintragen zulassen; hat jemand eine Bestätigng, dass man eine Scheibenbremse erst ab 120km/h braucht!?!

der Vorbesitzer von meinem Roller hat 2 kleine Lämpchen zur Kennzeichenbeleuchtung angebracht; der Tüv meint, zu schwach!!

gibt es da irgendwelche Bescheinigungen oder sowas, was genau vorgeschrieben ist, bzw. was man anbringen darf???? Ich sollte wohl das Kennzeichen längs bestrahlen?!

Ich hoffe, jemand kann mir aushelfen!!!!!

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hmm... ...wenn man eine scheibenbremse erst ab 120 km/h braucht und sie darunter ned eingetragen kriegt, dann frage ich mich, warum die ganzen scheiss plastikwarzen welche ha'm...

...zum rest: tut mir leid, kann dir da leider auch ned helfen, aber es scheint, dass du mal wieder einen der prüfer von besonders freundlicher sorte angetroffen hast. gibbet noch andere tüv-stellen in deiner nähe? dann probier die mal.

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Hallo,

ich glaube du meinst, das du keine Scheibenbremse hast und trotzdem getunt hast...

So eine Bescheinigung wirst du nicht finden, das liegt im ermessen des Prüfers. Meiner meinte damals auch, das er das ohne die Scheibenbremse nicht eingtragen hätte (hatte aber eh schon eine dran).

Kauf dir eine - ist eh geiler mit - wirklich sinnvolle Ausgabe.

Gruß,

Daniel

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der Vorbesitzer von meinem Roller hat 2 kleine Lämpchen zur Kennzeichenbeleuchtung angebracht; der Tüv meint, zu schwach!!

gibt es da irgendwelche Bescheinigungen oder sowas, was genau vorgeschrieben ist, bzw. was man anbringen darf???? Ich sollte wohl das Kennzeichen längs bestrahlen?!

Ich hoffe, jemand kann mir aushelfen!!!!!

<{POST_SNAPBACK}>

Hab Dir da mal einen Link zu den Straßenverkehrsgesetzen:

http://www.superdriver.de/index.htm?drivin...tvzo_inhalt.htm

Guckst Dir mal den § 60 an,da steht was zur Kennzeichenbeleuchtung.

Muß bei Dunkelheit halt aus 20 Metern Entfernung noch lesbar sein,

wenn der TUV-Heini nachtblind ist wirds wohl auch mit 100 Watt Lampe

nix und Du musst Dir halt nen anderen Prüfer suchen. :plemplem:

Aber ich schätze ihm hat einfach die Bastellösung nicht gefallen,

vielleicht kannst da ja noch etwas modifizieren......

Ciao,

Ölsau

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Das mit den 120 km/h habe ich jetzt auch schon des öfteren gehört. Ich habe mir das Gutachten ausm Internet gezogen, direkt Vollhydraulik umgebaut und dann den ganzen Rotz mit M-Lenker usw. eintragen lassen. Den Prüfer hat es gar nicht interessiert wieviel Leistung oder wie schnell die Kiste läuft bzw. hat.

Kennzeichenbeleuchtung ist halt son Thema. Mach dir fürn Tüv die Hela Leuchte dran, die hat ne E-Norm und gut ist. Kannst ja hinterher immernoch wechseln! Eingetragen wird sie sowieso nicht.

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- Es gibt definitiv keine "amtliche" Regel, daß ab einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit eine Scheibenbremse erforderlich ist. Sonst müßte man einiges an Alteisen aus dem Verkehr ziehen ...

mammut_bei_nsu1.jpg

DAS ist 'ne Trommel ...

Honda%20CL%20450%20Scrambler.jpg

CLA_053_1953_00_700x500_NSU-RENNMAX.jpg

OK, keine Straßenmaschine ... :-D

- Das eine originale (möglichst noch schlecht gewartete (Alt-))PX-Bremse schon bei 90 nicht so der Hit ist, ist klar. Bei 120 dann mal erst recht nicht - dafür ist die auch nicht ausgelegt. Kann den Prüfer verstehen, wenn er da beim Eintragen höherer Topspeed seine Bedenken hat.

Aber: Eine Scheibenbremse ist noch kein Garant für gute Bremsleistungen. Hab da schon mal halbhydraulische Grimecas gesehen, die Klassen schlechter waren als optimierte Lusso-Trommeln - nur mal so ...

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Gibts da nicht so ne Regelung, dass man nicht über 9kW haben darf ohne Scheibe vorne?

meine ich mal gehört zu haben.

<{POST_SNAPBACK}>

Ich hab 11 KW ohne Scheibe! Das fällt also weg. Es war aber auch bei mir ein ziemliches hickhack bis ich alles eingetragen hatte. Mit Bremsen bzw. Bremsleistung ist bei TÜV-Prüfern nicht zu spassen!!!

Gruß

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