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seitliche Rückstrahler?

Featured Replies

Geschrieben

Moin,

solangsam glaube ich hätte ich ne gute chance das schöne Pickerl zu bekommen, (österreichischer tüv).... Doch jz bin ich im Typenschein meiner schönen Pk 50S-Lusso auf eine zeichnung mit einem seitlichen rückstrahler gestoßen (hinter den Arschbacken direkt auf diesem Kunststoffstück unterm kennzeichen, jeweils auf beiden Seiten)... Mein Schätzchen hatte tatsächlich einen, aber leider halt nur einen und so wie der befestigt war, bin ich eher davon ausgegangen, das da jemand Fahrradzubehör halbherzig befestigt hat. Nun brauche ich diesen? gesetzlich wahrscheinlich also schon, die ganzen Bilder die ich aber von Pk 50 S und co kenne haben diese aber irgedwie nie... Kann mich da villeicht mal wer aufklären? -> habe noch ein Bild hinzugefügt, die beschriebenen Rückstrahler sollten auf dem grauen Teil unten angebracht sein (es könnte auch nur so ein Österreich spezifisches Ding sein...)image.png

Bearbeitet von victor_

Geschrieben

Das ist irgenwann in den 90ern gefallen mit den Rückstrahlern. Bin noch Zeitzeuge, hab mit den Prüfern über meine kleinen runden diskutiert (waren zu klein, musste bei denen große kaufen und dazukleben), ein Jahr später: Brauchst nimma, is ned mehr vurschrift. Gibt sicher eine Quelle im Netz.

Bearbeitet von athanasius

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb athanasius:

Das ist irgenwann in den 90ern gefallen mit den Rückstrahlern. Bin noch Zeitzeuge, hab mit den Prüfern über meine kleinen runden diskutiert (waren zu klein, musste bei denen große kaufen und dazukleben), ein Jahr später: Brauchst nimma, is ned mehr vurschrift. Gibt sicher eine Quelle im Netz.

denke für 50ccm in Ö noch immer Pflicht. Zumindest brauch ich die beim Typisieren einer 50ccm bei Stoffis...

Geschrieben

Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass da unterschieden wird, aber ja:

KFG

§ 15.

(1)Zweirädrige Kleinkrafträder (einspurige Motorfahrräder-Klasse L1e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

einem oder zwei seitlichen nicht dreieckigen gelbroten Rückstrahlern auf jeder Seite

(3)Krafträder im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:

ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite.

Aber schon nicht mehr gültig und in den EU-Verordnungen wird das wohl auch nicht aufgehoben worden sein, für Neugenehmigungen von Motorrädern auf alle wieder nötig.

Behaupte nun also das Gegenteil: Moped -> Rückstrahlerpflicht in Ö.

Geschrieben

Soweit ich weiß bekommt man die neu nicht mehr!

Meine PK 50 SS hatte sie auch drauf bevor sie eine 125er wurde.

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