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GSFWA -> Sachmangel / Rücktritt


c_rath

Empfohlene Beiträge

Sachverhalt:

 

meine Freundin hat letztes Jahr ein Bett gekauft (nicht ganz billig aus dem Fachhandel, also kein Ikea-Bett für 150 EUR)

 

Irgendwann zwischenzeitlich festgestellt, dass ein Seitenteil des Bettrahmens kaputt ist (gebrochen)

 

-> Verkäufer angerufen, Schaden gemeldet, Mitarbeiter soll vorbeikommen

-> Mitarbeiter kommt und will einen Lattenrost tauschen (hat er dabei)

-> nächster Anruf beim Verkäufer, war ein Versehen, er kümmert sich

-> neuer Termin mit Mitarbeiter -> hat Lattenmrost dabei und will diesen austauschen

-> nächster Anruf beim Händler, entschuldigt sich erneut für das Versehen, kümmert sich und bestellt Seitenteil

-> Zeit vergeht und vergeht

-> Anruf, Chef entschuldig sich vielmals dafür dass der Auftrag "vergessen" wurde, Seitenteil würde aber jetzt bestellt

-> Zeit vergeht in der der Chef sich am Telefon verleugnen lässt

 

bis hier wurde alles durch meine Freundin geregelt.

 

Nachdem ich dann mal dort angerufen habe und "etwas deutlicher" geworden bin am Telefon gin auf einmal alles recht schnell und es wurde auch tasächlich ein Seitenteil geliefert

 

-> Mitarbeiter kommt mit Original verpackten Seitenteil und packt dieses bei uns im Schlafzimmer aus

-> Seitenteil ist an der gleichen Stelle gebrochen wie das im Bett montierte

-> also wieder eingepackt und neu bestellt

 

-> neues Seitenteil ist dann letzte Woche endlich geliefert und montiert worden.

 

Freundin glücklich, soweit so gut.

 

Das Bett ist komplett mit braunem Stoff bespannt, da wo man bzw Frau normalerweise beim Aufstehen auf der Bettkante sitzt wird der Stoff auf beiden Seiten langsam hell.

Mitarbeiter hat sich das letzte Woche beim Autausch des Seitenteils angeguckt und natürlich auch das Seitenteil mit dem "hellen" Stoff mitgenommen -> es sollte sich jemand melden ob das "normal" ist oder nicht.

 

Jetzt rief mich meine Freundin vorhin an und sagte, dass der Stoff des neuen Seitenteils auch schon hell würde an der entsprechenden Stelle -> wohlbemerkt nach einer Woche Nutzung.

 

 

Die Frage ist jetzt wie ist die Rechtslage.

 

Nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch kann frau ja vom Kauf zurücktreten.

 

Nun sind das aber ja evtl. zwei Paar Schuhe wegen Mängel / Nachbesserungsversuche des Händlers und oder des Herstellers, oder spielt das für mich bzw sie als Verbraucher keine Rolle?

Bearbeitet von c_rath
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Möbel sind grundsätzlich erstmal Beschiss. 

 

Ja, zweimal nachbessern etc. ist korrekt, ABER...

 

du hast genaugenommen zwei Fälle.

 

a. die erfolgte Reparatur, wenn auch nervig, Thema durch.

b. der schnelle Verschleiß. Diesen können die jetzt auch 2mal beheben, dann ginge Wandlung. Google mal nach einem Brief zur Wandlung. 

 

Und dann kauft sie kein Polsterbett, sondern Vollholz.. das hält ewig und hat wenigstens Brennwert hinterher. 

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du hast genaugenommen zwei Fälle.

 

a. die erfolgte Reparatur, wenn auch nervig, Thema durch.

b. der schnelle Verschleiß. Diesen können die jetzt auch 2mal beheben, dann ginge Wandlung. Google mal nach einem Brief zur Wandlung. 

 

 

genauso würde ich das jetzt auch erstmal sehen.

 

 

Und dann kauft sie kein Polsterbett, sondern Vollholz.. das hält ewig und hat wenigstens Brennwert hinterher. 

 

so ist der Plan für die Zukunft, aber wie Frauen nunmal sind -> Optik ist halt manchmal wichtiger als alles andere

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Servus!

 

Paar Jahre her bei mir, dass ich so nen Fall hatte, aber:

Erst mal hat Butze Recht - die zwei Sachen sind 2 unterschiedliche Paar Stiefel. Die erste ist Sache ist erledigt.

 

Nach deutschem Recht hast du prinzipiell 3 Möglichkeiten:

Nachbesserung, Wandelung oder Minderung des Kaufpreises.

 

Erst mal hast du als Käufer das Recht zu entscheiden, welche der 3 Dinge geschehen soll. Jetzt kommt aber der Pferdefuß: Deine Entscheidung ist erst mal bindend.

Hier in dem Fall hat sich deine Freundin für Nachbesserung entschieden (neuen Stoff zuschicken lassen) - jetzt hat der Verkäufer erst mal mehrere Versuche, diese ordentlich hinzubekommen. (Drei mal, so weit ich mich erinnere). Erst, wenn diese Versuche erfolglos bleiben kannst du wieder eine andere Sache fordern, zB. Wandlung - also Austausch des Bettes.

 

Viele Verkäufer versuchen auch, durch Ihre AGBs erst mal eine Nachbesserung durchzusetzen. Ist zwar meist nicht zulässig - bedeutet aber auch meist Ärger über Anwalt und so.

Mein Rat: Kontaktiere den Verkäufer und frag nach, ob er überhaupt den Stoff in der gewünschten Qualität liefern kann oder ob es - in gegenseitigem Einverständnis - nicht gleich besser wäre, zu wandeln oder zu mindern.

Der Verkäufer muss das zwar nicht machen - wenn er aber den Stoff eh nicht liefern kann schickt er bloß noch zwei mal nen Monteur raus was Ihn zusätzlich Geld kostet, um dann doch wieder wandeln zu müssen. Oft ist das ein Anreiz für einen Verkäufer im Sinne einer schnellen und kulanten Lösung.

 

Schöne Grüße,

Jan 

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Was den mangelhaften Stoff angeht ist aber bisher von ihr noch gar keine Entscheidung getroffen worden was passieren soll.

 

Dieser Sachverhalt ist bisher nur reklamiert worden und wir warten auf Rückmeldung.

 

 

Es geht halt primär darum ob es hierfür wieder 3 Versuche gibt, weil wir ja nach mittlerweile 3 Versuchen immer noch kein mängelfreies Bett haben -> der Mangel ist halt nur ein anderer

 

 

Anders betrachte stünde es evtl auch "2 zu 2"

 

-> Händler hat 2 mal Scheiße gebaut als er mit dem Lattenrost statt Seitenteil ankam

-> Hersteller hat 2 mal Scheiße gebaut

                 -> einmal kaputtes Seitenteil als Austausch

                 -> einmal Seitenteil mit mangelhaften Stoff

 

Wobei sich hier wieder die Frage stellt wer haftet für das kaputt gelieferte Seitenteil, der Hersteller oder der Spediteur oder der Händler -> Frage: Wann ist es wem kaputt gegangen?

 

Weiterhin: -> zählt die "vergessene" Bestellung des Händlers evtl als Versuch und er hat somit seine 3 Versuche sogar schon aufgebraucht?

 

 

Fragen über Fragen.

 

Ich glaub ich werd heute Abend mal die Anwaltshotline der Rechtschutzversicherung kontaktieren...

Bearbeitet von c_rath
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Servus!

 

Anderer Schaden - neuer Fall. Meine Meinung. Gebrochenes Seitenteil kannste nicht mit dem Stoff in einen Topf hauen.

Die Fehllieferung vom Seitenteil kann dir streng genommen egal sein - ist bei Lieferung bemerkt worden und du hast ja dafür nix unterschrieben, oder? Also hast dus gar nicht angenommen. Muss sich der Verkäufer mit dem Lieferdienst streiten.

 

Als "Versuch" zählt nur, wenn er was ausgetauscht hat. Ob vorher mal vergessen, lange Lieferzeit oder ähnliches ist dabei Schnurz.

 

Heißt: Der aktuellen Mangel (Stoff) wurde noch nicht behandelt. (Hatte erst verstanden, dass der jetzt auch schon einmal getauscht wurde. Aber das war ja das Seitenteil - der Stoff war da nur zufällig dabei.)

Sprich: Du könntest demnach auch auf Wandelung oder Minderung gehen. Wahrscheinlich wird der Verkäufer aber Nachbesserung versuchen wollen. Deshalb: Persönliches Gespräch suchen mit Verkäufer um es Kulant und schnell zu lösen, vorher (da du ja offenbar ne Rechtschutz hast) bei der Hotline die genaue Rechtslage erfragen um Argumente in der Hand zu haben.

 

Schöne Grüße,

Jan 

 

Und PS (persönlicher Rat): Benutzt auch mal die andere Bettseite zum ... (na weißt schon :-D)

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Werd heute Abend wie schon geschrieben mal die Versicherung anrufen.

 

 

Das Problem für den Verkäufer bzw Hersteller wird nur sein, dass er wahrscheinlich nicht nachbessern kann, da mittlerweile drei Seitenteile den hellen Stoff aufweisen.

 

Wenn er ein neues Seitenteil liefert wird das ja keinen anderen Stoff haben als die bisherigen.

 

So ähnlich wollte ich ihm das morgen im persönlichen Gespräch mal versuchen zu verklickern.

 

 

und dann mal weitergucken..

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