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Stichtag 1. Januar 1989 bei Eintragungen & Untersuchungen. Warum d


Radulf

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Immer wieder kann man lesen, ja wenn Dein Roller nach 1989 zugelassen wurde, wird es schwer mit Eintragungen. Kannst Du knicken.

 

Habe mal ein wenig das Internet durchstöbert. Auch in Schriftstücken von irgendwelchen Doktoren auf dem Fachgebiet kommt immer wieder dieses Datum

Zitat von Dr.-Ing. Achim Kuschefski (Quelle: http://www.motorroller-info.de/Abgasuntersuchung.pdf)

 

 

 

 

.... Seit dem 1. April 2006 werden alle kennzeichenpflichtigen Krafträder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, im Rahmen der 2-jährigen Hauptuntersuchung (HU) einer Abgasuntersuchung (AUK) unterzogen .....

 

Irgendwo muss es ja eine Regelung geben, eine Norm, ein Gesetzestext, wo dieses Datum auftaucht. Ich habe mittlerweile einige Paragraphen in der STVZO durchforstet und auch einige Topics hier im GSF doch ich habe nocht nichts gefunden.

 

Hat da jemand mehr Infos zu diesem Datum und auch einige Belege?

 

Hat da jemand von Euch Informationen zu dieser Sache?

Bearbeitet von Radulf
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Hast du speziell auch danach schon einmal geforscht?

 

Mit den Empfehlungen des federführenden Verkehrsausschusses zur

41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

hat der Bundesrat [bundesrat Drucksache 925/05 (Beschluss)] in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 die Überprüfung der Umweltverträglichkeit von Krafträdern, und dazu gehört auch die Abgasuntersuchung, beschlossen. 

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Ja, habe ich. Also auf der 819. Sitzung im Bundestag wurde am 10. Februar 2006 die Überprüfung der Umweltverträglichkeit von Krafträdern, und dazu gehört auch die Abgasuntersuchung, beschlossen.

 

 

Also die Abgasuntersuchung ist nun Bestandteil der HU.

 

ABER

 

Professor schreibt, das gilt für alle Krafträder mit EZ ab dem 1.1.89

 

Also ist die Abgasuntersuchung für Krafträder mit EZ vor dem 1.1.89 nicht Bestandteil der HU.

 

Ich suche nacht dem Gesetzestext, der das auch so sagt.

 

die STVZO wurde ja in Teilen auf Grund der "41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" geändert.

Bearbeitet von Radulf
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Edit möchte nun doch aussagen:

 

§ 47 StVZO

 

Kurz gesagt - Krafträder, auf die sich Regelung Nr 40 bezieht, müssen dieser auch entsprechen.

 

 

Besagte ECE R 40 wurde Zulassungsvoraussetzung für alle ab 01.01.1989 erstmals in Deutschland für den Strassenverkehr zugelassene Krafträder

 

für Mopeds ist es quasi das gleiche in Grün mit ECE R 47

 

 

Nachtrag:

 

Als Nachweis über das Inkrafttreten zum viel zitierten Jahr 1989, müsstest du entsprechend veröffentliche Bundesgesetzblätter durchforsten. Das ist aber genauso harter Tobak wie die ECE R40 selbst. 

Bearbeitet von mika4real
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Erstmal gibt es einen Unterschied zwischen Abgasuntersuchung und Abgastypprüfung.

Erstere wurde 2006 eingeführt für Fahrzeuge mit EZ. ab 01.01.1989.

Das ist aber nicht das Problem, die Werte sind so hoch das auch eine getunte Vespa das schafft.

Entscheidend ist aber die Abgastypprüfung aus Par 47 Stvzo. Alle! Kräder müssen ECE 40 entsprechen. Da das nicht funktioniert gibt es den Par.72 der sagt das gilt nicht für Fahrzeuge vor XX.XX.XXXX. Problem, um es genau nachzuvollziehen brauchst du eine STVZO von 1989.

Gute Liste vom ADAC

http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/vorschriften-krad/

Bearbeitet von matzmann
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Erstmal gibt es einen Unterschied zwischen Abgasuntersuchung und Abgastypprüfung.

Erstere wurde 2006 eingeführt für Fahrzeuge mit EZ. ab 01.01.1989.

Das ist aber nicht das Problem, die Werte sind so hoch das auch eine getunte Vespa das schafft.

Das kann ich so nicht bestätigen. ich habe beim letzten Tüv mit 177er Polini die AU nicht geschafft, werte waren deutlich zu hoch.

Motor lief 1a, eher was zu mager. Beim Tüv war aber trotz verschiedener Einstellungen der Wert nicht zu schaffen.

Erst mein Fachhändler vor Ort konnte mir dank "Sichtprüfung" eine AU ausstellen...

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Wundert mich, eigentlich ist das kein Thema. Geht ja nur um den Leerlauf.

 

das ist wirklich mehr als selten. ich hatte das bei meiner skr einmal, fälle von freunden sind mir in der hinsicht auch nicht bekannt. die skr stand ewig - bestimmt 6 monate. tüv ist bei mir keine 600 meter entfernt. angemacht, hingefahren und sofort drangekommen. technisch soweit alles okay - au leider nicht. dann sagte der herr, ich solle noch einmal 5 minuten fahren und dann wieder kommen . bei der 2. messung war alles im grünen bereich.

 

der gelbe hobel von mir, wo der motor m.e. wirklich fies ist, hat bei der au noch nie probleme - die werte sind meist sogar besser als bei originalrollern. ich kenne mittlerweile auch etliche prüfstation, die die au nicht machen ( bei rollern ) , weil die sonde angeblich versifft - plakete gibt´s trotzdem. ob das mit dem versiffen stimmt, oder faulheit ist kann ich nicht sagen.

Bearbeitet von T5Pien
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In Ordnung, also ich fasse mal zusammen. So wie ich das jetzt herauslese, ist die Sache mit der Abgasuntersuchung innerhalb der HU folgendermaßen geregelt:

 

§72 (STVZO)

 

 

Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.

 

Gehen wir mal davon aus, wir besitzen einen Schaltroller mit Erstzulassung 1981 und wir befinden uns im Jahre 1990.

Wir lesen nun von dieser Abgasuntersuchung gemäß ECE R40 und ECE R47 im §47 der STVZO. Un diese gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.1989.

 

Dann müssen wir bei der Hauptuntersuchung (also beim "Tüff") keine Abgasuntersuchung machen lassen, da für unsern Schaltroller die Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften gelten, welcher zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung, also 1981 bindend waren.

 

Habe ich nun solch einen Schaltroller, so muss ich mir ganz einfach eine STVZO besorgen, welche aus dem Jahre 1981 ist.

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...und wir befinden uns im Jahre 1990.

 

Dann müssen wir bei der Hauptuntersuchung (also beim "Tüff") keine Abgasuntersuchung machen lassen,...

 

 

 

Die AUK bei der HU wurde doch erst 2006 eingeführt. Wer hätte das 1990 voraussagen können!?  :wacko:

 

 

Die AU(K) im Rahmen der HU ist doch nur die Überprüfung des Systems Verbrennungsmotor mit Gemsichaufbereitung, Verbrennung und ggf. Abgasnachbehandlung, ob auch nach mehreren Jahren Gebrauch dieses noch so funktioniert wie es mal genehmigt wurde.

 

Dazu wird dann nur im Stand gemessen, und die Ergebnisse dienen als Indiz ob das System noch ok ist.

 

Eine kompletter Prüfzyklus ist doch im Rahmen der HU gar nicht möglich.

 

Hier mal 2 Videos die ganz grob umreissen wir Aufwendig so eine Prüfung nach ECE Dingenskirchen ist.

 

Bearbeitet von mika4real
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