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LML zulassen, STVA fordert Zoll Unbedenklichkeitsbescheingung

Featured Replies

Geschrieben

Moin zusammen,

 

heute wollte ich meine im Inland käuflich erworbene LML gegen Vorlage des COC und der Neufahrzeugrechnung zulassen. Die Zulassung wurde mit dem Kommentar verweigert, dass ich zusätzlich noch eine Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen müsse, da das Fahrzeug aus Indien käme.

 

Lt. Amtsleitung muss dies bei jedem in die EU importierten Fahrzeug so sein, auch wenn es als Endverbraucher von einem Markenhändler offiziell käuflich erworben wurde. Die Vorschrift dazu kenne man jedoch nicht. Auch bei jeder Yamaha, Suzuki, Kawasaki müsse dies so gemacht werden.

 

Mein Bekannter, der zeitgleich ein gleiches Fahrzeug beim selben Händler erworben hat, hatte keine Probleme bei der Zulassung gegen Vorlage von Rechnung und COC bei einem STVA in der Nachbarstadt.

 

Wie ist es nun? Muss ich als Endverbraucher generell bei einer Erstzulassung eines nicht EU Fahrzeuges die Verzollung nachweisen oder nur dann, wenn ich es eigenmächtig importiert habe?

 

Die Bescheinigung vom Importeur zu besorgen sollte kein Problem sein, es geht nur um das warum, wieso, weshalb.

 

In diesem Sinne

Bearbeitet von altobelli71

Geschrieben

Moinsen,

 

...

Die Vorschrift dazu kenne man jedoch nicht. Auch bei jeder Yamaha, Suzuki, Kawasaki müsse dies so gemacht werden.

...

 

ich lach' mich tot - man beruft sich auf eine Vorschrift, kennt sie aber nicht :wacko:. Schon klar, das die lieber den blöden "Bittsteller" die Arbeit machen lassen.

 

Fundierte Auskunft würde ich mir in diesem Fall direkt bei der Zolldienststelle in Deiner Nähe holen -> KLICK

Geschrieben
  • Autor

So, Hauptzollamt hat keine Ahnung und verweist nach 45 Minuten in der Warteschleife an die KFZ Steuerstelle, obwohl es ein Zollthema ist. Also nächste Runde.....

Geschrieben

Meld dich für einen Tag um in die Nachbarstadt auf die Adresse von Deinem Bekannten und lass den Bock da zu, das reine Ummelden danach sollte ja dann bei deinem StVA funktionieren.... :whistling:

Bearbeitet von c_rath

Geschrieben

 Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Vorschrift dazu kenne man jedoch nicht.

 

Die Bescheinigung vom Importeur zu besorgen sollte kein Problem sein, es geht nur um das warum, wieso, weshalb.

 

 

Wenn überhaupt dann nen Verzollungsnachweis um sicherzustellen das die Karre nicht ins Land geschmuggelt wurde.

Den Paragraphen auf den die sich berufen sollten die dir schon sagen können.

Den Verzollnachweis wird dein Händler ja wohl haben/besorgen können und gut ist.

Geschrieben
  • Autor

Wolei,

 

 

alles gut, Lösung wie folgt: wenn das STVA die Zollbescheinigung unbedingt haben will, den Händler anrufen, dieser besorgt innerhalb von Minuten, so war es zunindest in meinem Fall, per Mail die gewünschten Unterlagen vom offiziellen Importeur. Danach kann sich das STVA mit dem COC rumschlagen und die LML zu lassen.

 

In diesem Sinne

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